Zugangsvoraussetzungen zum Studium
Zugangsberechtigung
Der Hochschulzugang ist in § 63 des Hessichen Hochschulgesetzes vom 31. Juli 2000 (GVBl. I 2000, S. 374), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I, S. 218), geregelt.
Grundsätzlich ist zum Studium an einer Hochschule berechtigt, wer
- die allgemeine Hochschulreife,
- die fachgebundene Hochschulreife,
- die Fachhochschulreife oder
- die Meisterprüfung
nachweist.
Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zum Studium einer bestimmten Fachrichtung, unabhängig von der Hochschulart. Mit der Fachhochschulreife erhält man sowohl die Zulassung zu einem Diplom- Studiengang an einer Fachhochschule als auch die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule oder einer Universität.
Andere Nachweise berechtigen zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule, wenn sie gleichwertig sind.
Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung im Student Service Center (SSC) der Hochschule ein.
Gemäß Prüfungsordnung (BBPO) müssen Sie spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters ein Vorpraktikum nachweisen. Näheres finden Sie in der BBPO, Ansprechpartner zur Anerkennung des Vorpraktikums ist Hr. Alexander Klein.
Weitere Informationen
Vorpraktikum
Alexander Klein
Kommunikation
Büro: D11, 1.32
+49.6151.16-38274
vorpraktikum.fbe@h-da.de
Sprechstunde
Freitag 12.30 - 14.00Uhr
Informationen zu:
Kontakt
Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik
Kommunikation
Birkenweg 8
64295 Darmstadt