In der Prüfungsordnung (ABPO und BBPO) sind die rechtlichen Rahmenbedingungen für die zu absolvierenden Prüfungsleistungen, also letztlich für das gesamte Studium, festgehalten. Sie gibt vor, welche Studieninhalte und Module Sie absolvieren sollen, welche Leistungen und Prüfungen Sie für ein erfolgreiches Studium erbringen müssen und an welche Fristen und Formalia Sie sich dabei halten müssen. Gleichzeitig sind in der Prüfungsordnung aber auch Ihre Rechte und Ansprüche in Prüfungsfragen festgehalten.
Das Modulhandbuch listet die zu absolvierenden Module auf und gibt jeweils nähere Informationen zu Inhalten, einzelnen Lehrveranstaltungen und Prüfungen sowie zum zeitlichen Umfang und zu Credit-Points. Die Modulhandbücher sollten Sie bei der Planung Ihres Studiums als Orientierung nutzen.
Um das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abzuschließen, müssen Sie pro Semester 30 CP erbringen. Dies ist jedoch nur ein empfohlener Richtwert. Bei weniger CP pro Semester verlängert sich das Studium entsprechend.
Alle Lehrveranstaltungen sind in Form von Modulen organisiert. Module sind thematisch und zeitlich aufeinander abgestimmte Lehreinheiten, welche Sie für einen erfolgreichen Abschluss absolviert haben müssen. Sie erstrecken sich in der Regel über ein oder in Ausnahmefällen zwei Semester und werden mit einer Modulprüfung abgeschlossen.
Die Unterlagen sind auf den <link https: eit.h-da.de internal-link internen link im aktuellen>Download-Seiten Ihres Studiengangs hinterlegt.
Prüfungsvorleistungen können Sie unbegrenzt oft wiederholen. Bei Prüfungsleistungen haben Sie drei schriftliche Versuche. Bestehen Sie auch den dritten Versuch nicht, müssen Sie eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen.
Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.
Welche Prüfungen Prüfungsvorleistungen bzw. Prüfungsleistungen sind, sehen Sie bei der Anmeldung zur Prüfung, wenn Sie die Prüfung anwählen oder im Modulhandbuch Ihres Studienganges (im Download-Bereich Ihres Studienganges unter "Studienbetrieb").
Wenn Sie eine Prüfungsleistung im 3. Versuch nicht bestanden haben, erhalten Sie vom Prüfungsausschuss ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden, mit dem Prüfer Ihrer letzten Klausur innerhalb von acht Wochen einen Termin zur mündlichen Ergänzungsprüfung zu vereinbaren. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig.
Bitte melden Sie sich über das Onlineprüfungssystem ab. Beachten Sie die unterschiedlichen Rücktrittsfristen, nachzulesen in der für Sie gültigen Prüfungsordnungen.
Von Prüfungsleistungen können Sie nur im ersten Versuch zurücktreten. Am zweiten Versuch müssen Sie teilnehmen. Wenn Sie nicht antreten, erhalten Sie die Note 5. An der 3. schriftlichen Prüfung müssen Sie teilnehmen, sonst droht die Exmatrikulation. Eine mündliche Ergänzungsprüfung können Sie zudem nur ablegen, wenn Sie die 3. schriftliche Klausur abgelegt haben.
Sollten Sie erkrankt sein und können daher den Prüfungstermin nicht wahrnehmen, benötigen wir ein ärztliches Attest, das Ihre Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. (Sie können hierzu dieses Formular verwenden). Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") des Arztes reicht nicht aus. Wenn Sie bei einer Prüfung das zweite Mal prüfungsunfähig erkrankt sind, benötigen wir ein Attest des für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamtes (in Darmstadt: www.gesundheitsamt-dadi.de). Evtl. müssen Sie diesen Antrag vorweisen.
Prüfungsvorleistungen können Sie unbegrenzt oft wiederholen. Bei Prüfungsleistungen haben Sie drei schriftliche Versuche. Bestehen Sie auch den dritten Versuch nicht, müssen Sie eine mündliche Ergänzungsprüfung ablegen.
Bestandene Prüfungen können nicht wiederholt werden.
Welche Prüfungen Prüfungsvorleistungen bzw. Prüfungsleistungen sind, sehen Sie bei der Anmeldung zur Prüfung, wenn Sie die Prüfung anwählen oder im Modulhandbuch Ihres Studienganges (im Download-Bereich Ihres Studienganges unter "Studienbetrieb").
Wenn Sie eine Prüfungsleistung im 3. Versuch nicht bestanden haben, erhalten Sie vom Prüfungsausschuss ein Schreiben, in dem Sie aufgefordert werden, mit dem Prüfer Ihrer letzten Klausur innerhalb von acht Wochen einen Termin zur mündlichen Ergänzungsprüfung zu vereinbaren. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht nötig.
Grundsätzlich melden Sie sich immer über das Onlineprüfungssystem der Hochschule an.
zum Onlineprüfungssystem
Für die Klausuren melden Sie sich bitte über den Menüpunkt "Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung" an.
Die Bewerbung um einen Laborplatz erfolgt über den Menüpunkt "Veranstaltungen".
Informationen zur Laboranmeldung
Es gibt drei Fristen, die Sie beachten müssen.
Die genauen Fristen werden auf der Website veröffentlicht.
zum Terminplan
Für Prüfungen zu Fächern des Fachbereichs EIT müssen Sie sich immer anmelden. Für Labore müssen Sie sich zu Semesterbeginn in der Regel online um einen Laborplatz bewerben. Eine Übersicht der betroffenen Labore finden Sie auf den <link https: eit.h-da.de internal-link>Seiten zu den Laboren.
Grundsätzlich müssen Sie im ersten Versuch online zurücktreten. Sollte es wirklich technische Probleme geben, wenden Sie sich bitte unverzüglich an den Prüfungsausschuss (am einfachsten per EMail: pa.fbe@h-da.de). Schildern Sie uns das Problem und senden Sie uns einen Screenshot. Die Aussage "es ging nicht" wird nicht akzeptiert, d. h. wir werden Ihnen keinen Rücktritt eintragen, wenn Sie die technischen Probleme nicht nachweisen.
Bitte prüfen Sie zunächst, ob eine Prüfung in diesem Fach im aktuellen Semester überhaupt angeboten wird.
Wenn es sich um ein SuK-Fach handelt, ist dieses Fach evt. nicht im Fächerkatalog für Soziale Kompetenz. Wenden Sie sich im Zweifel an das für Sie zuständige <link https: eit.h-da.de internal-link>Prüfungssekretariat.
Evt. handelt es sich nicht um ein Labor des Fachbereichs EIT. Dies gilt insbesondere für Studierende im Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen. Handelt es sich um ein Labor des Maschinenbaus müssen Sie die Anmeldemodalitäten mit dem <link http: fbmk.h-da.de _blank external-link-new-window maschinenbau>Fachbereich MK klären.
Bitte melden Sie sich über das Onlineprüfungssystem ab. Beachten Sie die unterschiedlichen Rücktrittsfristen, nachzulesen in der für Sie gültigen Prüfungsordnungen.
Von Prüfungsleistungen können Sie nur im ersten Versuch zurücktreten. Am zweiten Versuch müssen Sie teilnehmen. Wenn Sie nicht antreten, erhalten Sie die Note 5. An der 3. schriftlichen Prüfung müssen Sie teilnehmen, sonst droht die Exmatrikulation. Eine mündliche Ergänzungsprüfung können Sie zudem nur ablegen, wenn Sie die 3. schriftliche Klausur abgelegt haben.
Sollten Sie erkrankt sein und können daher den Prüfungstermin nicht wahrnehmen, benötigen wir ein ärztliches Attest, das Ihre Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. (Sie können hierzu dieses Formular verwenden). Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") des Arztes reicht nicht aus. Wenn Sie bei einer Prüfung das zweite Mal prüfungsunfähig erkrankt sind, benötigen wir ein Attest des für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamtes (in Darmstadt: www.gesundheitsamt-dadi.de). Evtl. müssen Sie diesen Antrag vorweisen.
Im Wintersemester liegen die Prüfungen in den ersten vier Wochen der vorlesungsfreien Zeit, im Sommersemester in den ersten fünf (bis maximal sieben) Wochen der vorlesungsfreien Zeit.
Sie werden ca. vier bis sechs Wochen vor dem nächsten Prüfungstermin automatisch für die Klausuren pflichtangemeldet. Sobald die Pflichtanmeldungen durchgeführt sind, werden Sie über die Website informiert.
Bei Wahlpflicht-Fächern erfolgt keine Pflichtanmeldung. Wenn Sie eine Klausur in einem Wahlpflicht-Fach wiederholen wollen, müssen Sie sich innerhalb der Anmeldefrist selbst wieder anmelden. Sie können aber auch ein anderes Fach wählen.
Der Klausurplan wird auf der Website veröffentlicht. Bitte schauen Sie im Bereich "Prüfungen" oder "Downloads" Ihres Studienganges.
Wenn Sie nicht rechtzeitig zurückgetreten sind, erfolgt der Eintrag „Nicht erschienen“ mit der Note 5,0.
Der Fehlversuch wird Ihnen nicht angerechnet, falls Sie für den Zeitpunkt der Prüfung eine Prüfungsunfähigkeit mit einem ärztlichen Attest nachweisen (eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung -"gelber Schein" - reicht nicht aus!). Dieses Attest müssen Sie unverzüglich, spätestens am dritten Tag, beim <link https: eit.h-da.de internal-link>Prüfungssekretariat einreichen oder in den Briefkasten im vierten Stock einwerfen. Die Zusendung auf dem Postweg ist auch möglich. Bitte geben Sie immer Ihre Matrikelnummer sowie die betreffende Klausur an.
Sollten Sie bereits schon einmal bei dieser Prüfung in einem Vorsemester erkrankt gewesen sein, müssen Sie ein amtsärztliches Attest vorlegen.
Beachten Sie, dass Prüfungsleistungen nur beschränkt wiederholbar sind.
Die Daten werden Ihnen auf dem Postweg zugeschickt.
Bitte wenden Sie sich an IT-Service und Anwendungen (Tel. 16-38888 oder it-service@h-da.de)
Welches Prüfungssekretariat für Sie zuständig ist, hängt davon ab, in welchem Studiengang Sie studieren. Informationen finden Sie auf der Seite der <link https: eit.h-da.de internal-link>Prüfungsausschüsse.
Kontrollieren Sie immer die Übersicht „Info über angemeldete Prüfungen“ und nutzen Sie die Möglichkeit der pdf-Erstellung. Damit haben Sie selbst die Sicherheit, dass die Anmeldung verbucht wurde.
Dass Anmeldungen durch einen Systemfehler verschwinden, kann ausgeschlossen werden. Alle Aktionen im System werden protokolliert.
Melden Sie sich unverzüglich bei Ihrem zuständigen <link https: eit.h-da.de internal-link>Prüfungssekretariat, bevorzugt über den <link https: eit.h-da.de internal-link internen link im aktuellen>E-Mail-Kontakt. Der Prüfungsausschussvorsitzende für Ihren Studiengang wird dann entscheiden, ob Sie an der Klausur teilnehmen können.
Wenn Sie zur Klausur nicht angemeldet sind, steht es dem Dozenten frei, Sie unter Vorbehalt mitschreiben zu lassen. In der Regel werden anschließend im für Ihren Studiengang zuständigen Prüfungsbüro Ihre Voraussetzungen überprüft.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen, wird die Klausur korrigiert und von der Prüfungssachbearbeiterin im System nachgetragen.
Erfüllen Sie die Voraussetzungen nicht, muss der Dozent Ihre Klausur nicht korrigieren.
Nutzen Sie die Möglichkeit der pdf-Erstellung. Damit haben Sie selbst die Sicherheit, dass die Abmeldung verbucht wurde.
Dass Abmeldungen durch einen Systemfehler verschwinden, kann ausgeschlossen werden. Alle Aktionen im System werden protokolliert.
Wenn Sie den Prüfer wechseln möchten, wenden Sie sich bitte an die zuständige <link https: eit.h-da.de internal-link internen link im aktuellen>Prüfungssachbearbeiterin Ihres Studiengangs, damit eine Änderung vorgenommen werden kann.
Über die erfolgten Pflichtanmeldungen werden Sie rechtzeitig auf der Website informiert. Änderungen der Prüfer werden bis zum letzten Tag der Klausuranmeldefrist vorgenommen.
Bei Klausuren der Fächer Mathematik und Physik wenden Sie sich bitte an die dortigen Dozenten!
Sie können Prüfungen im Vertiefungsstudium (ab viertem Semester) nur anmelden und ablegen, wenn Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Mathematik 1 ist bestanden
- Physik ist bestanden
- Elektrotechnik 1 UND Elektrotechnik 2 ist bestanden
- das achtwöchige Vorpraktikum ist anerkannt und im System eingetragen
- Sie haben online eine Vertiefung gewählt.
Credit Points (CP) werden nur für vollständig abgeschlossene Module vergeben. Wenn ein Modul aus mehreren Teilen besteht, fehlt oft noch der Eintrag einer Leistung, bevor CPs vergeben werden können. Viele Module enthalten ein Labor. Ohne Eintrag des bestandenen Labors ist das Modul noch nicht abgeschlossen.
Wenn Sie das Labor erfolgreich absolviert haben, wenden Sie sich bitte an den Dozenten des Labors. Das Prüfungssekretariat hat keine Listen über erfolgreiche Labore. Sollte der Dozent das Labor nicht selbst eintragen können, bitten Sie ihn, eine Nachricht an das Prüfungssekretariat zu senden.
Vermutlich handelt es sich um Wahlpflichtfächer (z. B. Suk). Bitte teilen Sie dem Prüfungssekretariat per EMail mit, um welche Fächer es sich handelt. Die Fächer werden dann den Wahlpflichtmodulen Ihres Studienganges zugeordnet.
Bitte wenden Sie sich bei Unklarheiten in Ihrer Notenübersicht immer zuerst an das für Sie zuständige <link https: eit.h-da.de internal-link>Prüfungssekretariat.
Die Klausuren sollen innerhalb von vier Wochen nach der Prüfung veröffentlicht werden. Die Ergebnisse werden i. d. Regel vom Prüfer selbst eingegeben. Sobald die Noten eingetragen sind, können Sie das Ergebnis online abrufen.
Grundsätzlich werden die Ergebnisse von den Dozentinnen und Dozenten selbst eingetragen. Wenn Ihr Labor noch nicht eingetragen ist, kann es daran liegen, dass evtl. noch ein Laborbericht fehlt. Wenden Sie sich auf jeden Fall zunächst an den Dozenten.
Sollte der Dozent das erfolgreiche Labor nicht eintragen können, bitten Sie ihn, eine kurze Nachricht an das Prüfungssekretariat zu senden.
Wählen Sie ein Fachgebiet aus dem Studium, das Sie besonders interessiert und suchen Sie sich eine Stelle für eine Abschlussarbeit in der Industrie oder in der Hochschule. Sprechen Sie ggf. mit den Dozenten, deren Fachgebiet Sie interessiert und fragen Sie nach Firmen und möglichen Themen.
Sobald Sie eine Stelle für die Abschlussarbeit haben, müssen Sie diese anmelden,
das Anmeldeformular finden Sie im Downloadbereich Ihres Studienganges.
Legen Sie das Anmeldeformular im <link https: eit.h-da.de internal-link>Sekretariat des Prüfungsausschusses zur Überprüfung der Voraussetzungen vor.
Holen Sie die Einverständniserklärung des/der von Ihnen gewünschten Referenten/in und des/der Korreferenten/in ein und stimmen mit dem/der Referenten/in Beginn und Abgabedatum der Abschlussarbeit ab.
Erfüllen Sie die notwendigen Voraussetzungen, so erteilt der Prüfungsausschuss die Zulassung.
In der Regel geben Sie Ihre Abschlussarbeit im <link https: eit.h-da.de internal-link>Prüfungssekretariat ab. Sollte das Büro an diesem Tag nicht besetzt sein, können Sie die Arbeit auch in einem anderen Büro im Gebäude D16/4. Stock abgeben.
Auch während der vorlesungsfreien Zeit ist zu den üblichen Bürozeiten immer eine Person anwesend, die Ihre Arbeit entgegen nimmt.
Musterdokumente zu den Angaben und Erklärungen, die in die Abschlussarbeit eingebunden werden müssen, finden Sie im Download-Bereich.
Sie können diese Dokumente verwenden oder eigene erstellen. Achten Sie jedoch darauf, dass Sie alle Angaben übernehmen. Hinsichtlich Schriftart, Seitenränder o. ä. gibt es keine Vorschriften von Seiten des Fachbereichs. Richten Sie sich nach den in wissenschaftlichen Arbeiten üblichen Formaten. Informationen hierzu finden Sie im Internet und in vielen Ratgeber-Büchern.
Nach Abgabe der Arbeit müssen Sie noch ein Kolloquium absolvieren. Das Kolloquium ist dann die letzte Leistung Ihres Studiums. Sie müssen für das Semester, in dem das Kolloquium stattfindet, eingeschrieben sein. </p>
Nach Abgabe Ihrer Abschlussarbeit muss Ihre Arbeit von den Referenten gelesen und beurteilt werden. Dies dauert in der Regel ca. vier Wochen. Danach können die Abschlussdokumente ausgefertigt werden.
Die Dokumente werden im Prüfungssekretariat ausgestellt und an das <link https: www.h-da.de studium studienorganisation pruefungsamt _blank external-link-new-window>zentrale Prüfungsamt (C10/11.32) weitergeleitet. Dort werden die noch notwendigen Unterschriften im Präsidium eingeholt und die Dokumente gesiegelt. Für die endgültige Fertigstellung werden daher noch einmal ca. zwei Wochen benötigt.
Ihre Abschlussdokumente erhalten Sie so bald wie möglich beim Prüfungsamt (Geb. C10/Raum 11.32). Über die Fertigstellung werden Sie per Email benachrichtigt. Wenn Sie keine Email-Adresse angegeben haben, können Sie etwa 3-4 Wochen nach Abschluss telefonisch beim Prüfungsamt nachfragen.
Weitere Informationen enthält dieses Schreiben des Prüfungsamtes.
Für das Modul Soziale Kompetenz 1 müssen Sie eine Lehrveranstaltung aus dem Sprachenbereich (2 SWS) besuchen. Es werden Fremdsprachen ab Kompetenzstufe B1 für das Modul anerkannt.
Für das Modul Soziale Kompetenz 2 müssen Sie zwei Fächer (mit je 2 SWS) besuchen:
Hier dürfen Sie frei nach Interesse und Neigung ein Fach im Bereich der Sozial- und Kulturwissenschaften wählen.
Grundsätzlich melden Sie sich immer über das Onlineprüfungssystem der Hochschule an.
zum Onlineprüfungssystem
PO2012/13:
Laut Studienplan empfehlen wir Ihnen den Besuch der Lehrveranstaltung für Soziale Kompetenz 1 im 1. Fachsemester. Für das Modul Soziale Kompetenz 2 im 4. bis 6. Fachsemester.
Sie können auch eine andere Reihenfolge wählen. Beachten Sie aber, dass Sie das Grundlagenstudium (und damit Soziale Kompetenz 1) vor Beginn des Berufspraktischen Projekts abgeschlossen haben müssen.
Wenn Sie mehr Fächer absolviert haben, als Sie benötigen, werden in der Regel die Fächer mit den besten Ergebnissen herangezogen. Bitte klären Sie dies vor der Zeugniserstellung mit dem <link https: eit.h-da.de internal-link>Prüfungssekretariat und geben Sie ggf. an, welche Fächer den Modulen zugeordnet werden sollen.