Aktuelle Entwicklungen und Bestimmungen am Fachbereich EIT
english version for international master students
Aufgrund der aktuellen Lage müssen wir uns alle auf ein präsenzfreies Studium im Sommersemester einstellen. Deshalb haben wir hier wichtige Informationen für Sie zusammengestellt, die wir laufend aktualisieren.
Bitte senden Sie möglichst keine Emails mit individuellen Fragen zu organisatorischen Themen oder Prüfungsangelegenheiten. Schauen Sie stattdessen täglich in Ihr h_da Email-Postfach und auf diese Seite unserer Homepage.
Erst wenn ihre Frage danach immer noch nicht beantwortet ist, schreiben Sie eine Mail (Achtung Adressen bitte unter dem Thema Sekretariate, Prüfungsangelegenheiten nachsehen).
Bei jeder Kontaktaufnahme per Mail geben Sie bitte Ihren vollständigen Namen, Ihren Studiengang und Ihre Matrikelnummer an! Das erleichtert die Suche erheblich und umso schneller können wir auf Ihre Anfragen reagieren.
Hochschulweite Regelungen finden Sie unter https://h-da.de/hochschule/corona/
Sekretariate: Prüfungssekretariate und das Fachbereichssekretariat sind bis auf Weiteres geschlossen. Wir sind aber digital erreichbar.
Prüfungsausschüsse: Es finden keine PAV Sprechstunden statt. Sollten Sie etwas Dringendes zu besprechen haben, wenden Sie sich per Mail direkt an die Prüfungsausschussvorsitzenden:
- MSE: Prof. Kuhn michael.kuhn@h-da.de
- BA EIT: Prof. Freitag gernot.Freitag@h-da.de
- WING BA: Prof. Kleinmann karl.kleinmann@h-da.de
- WING MSc: Prof. Jeromin pav.wing_master.fbe@h-da.de
Atteste oder Formulare, die ausgefüllt werden müssen, senden Sie per Mail. Nutzen Sie bitte in Prüfungsangelegenheiten ausschließlich folgende Mailadresse: pa.fbe@h-da.de.
Sonstige Fragen, auf die Sie hier oder in Ihren Mails keine Antwort finden, schicken Sie bitte ausschließlich an die Mailadresse studieninfo.eit@h-da.de.
E-Mails an (personalisierte) Adressen außer den oben genannten werden nicht weitergeleitet und können im Krankheitsfall dann nicht bearbeitet werden. Bitte senden Sie eine Email nicht mehrfach. Wir bemühen uns, alle Anfragen schnellstmöglich zu bearbeiten.
Technisches Englisch: für die Belegung benötigen Sie einen Einstufungstest. Hier melden Sie sich zum Einstufungstest an.
Die Belegungsfrist für das Modul „Technisches Englisch“ beginnt am 06.04.2020.
Dazu melden Sie sich mit Ihrer h_da Benutzer-ID und dem dazugehörigen Kennwort in QIS an. Wählen „Veranstaltungen“ aus, über „Suche nach Veranstaltungen“ finden Sie das entsprechende Angebot für den Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik.
Ein geplanter Auffrischungskurs in der vorlesungsfreien Zeit musste leider wegen der aktuelle Situation ausfallen. Voraussichtlich wird ein Onlinekurs bis zur Sommerpause erstellt werden, falls der Präsenzunterricht ausfallen muss.
Checkliste Semesterbeginn: Das erste Semester beginnt und Ihre Aufgabe ist es nun, sich zu informieren und zu organisieren. Dabei hilft Ihnen unsere Checkliste (Pdf-Datei, 152,3 KB).
Das Prüfungsamt bietet ab sofort keine persönlichen Sprechstunden für Studierende und Absolvent*innen an. Sie erreichen das Prüfungsamt ausschließlich auf folgenden Wegen:
- Per Mail: pruefungsamt@h-da.de
- Telefonisch: 06151 16 -38030 /-38031 /-30091, Sprechzeiten: Montag bis Donnerstag von 08:30 – 12:30 Uhr.
Das Prüfungsamt weißt explizit darauf hin, dass alle Tätigkeiten wie gewohnt angeboten werden – nur nicht mit persönlichem Kontakt.
Eine Abholung der Abschlussdokumente ist zurzeit nicht möglich. Absolvent*innen haben jedoch die Möglichkeit, sich die Abschlussdokumente auf Kosten der Hochschule zusenden zu lassen, wenn diese das Prüfungsamt persönlich dazu auffordern. Eine entsprechende E-Mail, die alle relevanten Informationen enthält, wird nach Fertigstellung der Dokumente an die Absolvent*innen verschickt.
Zusätzlicher Hinweis vom Fachbereich: Wir möchten noch darauf aufmerksam machen, dass die Dokumentenerstellung am Fachbereich zur Zeit länger dauern wird und sich die Prozesse verlängern werden. Sollten Sie eine Bescheinigung über Ihren Abschluss brauchen, wenden Sie sich bitte auch an das Prüfungssekretariat pa.fbe@h-da.de
Aufenthaltsverbot für Studierende auf dem Campus und in den Gebäuden der h-da
Ab Freitag, 20. März 2020, 18 Uhr ist Studierenden der Aufenthalt auf den Grundstücken der Hochschule Darmstadt vorerst nicht mehr gestattet. Studierende dürfen sich nur in besonderen Härtefällen auf schriftliche Einladung eines Hochschulbeschäftigten hin auf dem Gelände der Hochschule Darmstadt aufhalten. Das gleiche gilt auch für alle Gäste der Hochschule. Auch sie benötigen eine schriftliche Einladung eines Hochschulbeschäftigten zum Betreten des h_da-Campus. Dieses Aufenthaltsverbot gilt für die Gebäude und Außengelände an allen Standorten der Hochschule.
Weitere Infos dazu auf der Hochschulseite: https://h-da.de/hochschule/corona/
Beginn der Vorlesungszeit: Ist für den Fachbereich EIT der 20.04.2020. Trotzdem können einzelne Lehrveranstaltungen auch bereits ab dem regulären Start am 01.04.2020 beginnen. Siehe hierzu insbesondere das Thema SuK.
Ende der Vorlesungszeit / Prüfungszeiträume: Bitte stellen Sie sich darauf ein, dass es hier zu Verschiebungen kommen kann. Bitte abwarten - sobald wir das absehen können, informieren wir Sie.
Online-Lehre: Unser Ziel ist, den Lehrbetrieb auch ohne Präsenz (körperliche Anwesenheit von Lehrenden und Studierenden) soweit wie möglich aufrecht zu erhalten. Dies wird größtenteils durch Online-Lehre über die Moodle-Plattform erfolgen. Dennoch ist es nahezu unmöglich, ein ganzes Semester ohne Einschränkungen von heute auf morgen umzustellen. Es wird also definitiv zu Einschränkungen kommen. Wir werden teilweise individuelle Lösungen finden und neue Wege gehen und sind hier auf Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe angewiesen.
Stundenplan: Ihr Stundenplan ist weiterhin gültig. Abhängig von der jeweiligen Lehrveranstaltung können Online-Präsenzen, wie Lifestreams von Vorlesungen, Life-Chats über Moodle, virtuelle Laborveranstaltungen und Übungen stattfinden. Diese finden immer in den Blöcken statt, die im Stundenplan eingetragen sind.
Vorlesungen / Seminare: Hier müssen Sie noch auf Informationen warten, da die Lehrenden derzeit intensiv an der Umstellung auf Online-Betrieb arbeiten. Informationen finden Sie dann im hauptsächlich im Moodlekurs der jeweiligen Veranstaltung. Zum leichten Auffinden der Kurse ist geplant, die Moodlekurse im HIS-Vorlesungsverzeichnis zu verlinken.
Labore / Übungen: Bitte schauen Sie im Thema "Labore" nach.
Der Fachbereich führt eine Belegpflicht für alle Veranstaltungen am Fachbereich EIT ein. Ziel ist es Sie anhand der Belegungen zielgerichtet informieren zu können. Dazu gehört z. B. das Zusenden der Zugangsschlüssel für Moodlekurse.
Belegfrist: vom 06.04.2020 bis 27.04.2020. Belegen Sie frühzeitig!
Wenn Sie sich nicht anmelden können, wenden Sie sich bitte an studieninfo.fbe@h-da.de mit folgenden Angaben: Name, Studiengang, Matrikelnummer, Veranstaltungsnummer in QIS.
EIne Anleitung für QIS finden Sie hier.
Nicht alle Labore können online angeboten werden. Wir müssen hier flexibel agieren und sehen wie die Lage sich entwickelt.
Belegung: Um uns alle Möglichkeiten offen zu halten, werden wir die Belegung der Labore wie geplant über QIS vom 23.03. – 30.03.2020 durchführen. Dies ist notwendig, damit wir einen Überblick haben und strategisch die Labore umplanen können – möglichst präsenzfrei.
Sie erhalten im Laufe des Tages (19.03.20) wie gewohnt die Dokumente mit der Übersicht über die Labore:
- Die Belegung erfolgt für alle in der Übersicht aufgeführten Labore über das Hochschulportal: https://qis.h-da.de/qisserver/ , Menüpunkt „Veranstaltungen“. Sie belegen online die Labore, die Sie besuchen wollen innerhalb der Anmeldefrist.
- ACHTUNG: Da die Belegfrist noch im alten Semester ist, müssen Sie zunächst in QIS das Semester umstellen!
Bitte belegen Sie im Interesse aller nur, wenn Sie ein Labor unbedingt in diesem Semester absolvieren müssen und Ihr Studium sonst unnötig verlängert würde.
Laborplatzvergabe: Es wird keine zentrale Veranstaltung zur Gruppeneinteilung und Laborplatzvergabe geben. Wir werden die Vergaberichtlinien anpassen müssen - die Laborplätze werden zu gegebener Zeit nach Kapazitäten und Studienfortschritt vergeben. Je nach Labor werden Sie dann nach der der Belegung informiert, wie weiter verfahren wird.
Für die MSE-Studierenden ändert sich bei der Einteilung nichts – hier wird wie gewohnt über die Moodle-Kurse eingeteilt.
Belegungen von Übungen: Für einige Übungen sind ebenfalls Belegungen geplant. Bitte belegen Sie diese ebenfalls über das Vorlesungsverzeichnis .
Belegungsfrist: Bitte beachten Sie, dass sich die Belegungsfrist bei den SuK Fächern geändert hat: 23.03. – 26.03.2020
Beginn der Online-Veranstaltungen: Wie uns der Fachbereich mitgeteilt hat, werden einige Online-Veranstaltungen bereits ab dem 06.04.2020 gehalten. Bitte informieren Sie sich rechtzeitig hier auf der Webseite https://suk.h-da.de/studium/organisatorisches/
Wie Sie wissen, müssen Sie laut Prüfungsordnung bis zum Ende des 3. Semesters ein 8-wöchiges Praktikum vorweisen, um an Prüfungen des 4. Fachsemesters teilzunehmen.
Wenn Sie aufgrund von Betriebsschließungen:
- Ihr jetzt geplantes Praktikum nicht angetreten können, setzen Sie sich bitte mit uns in Verbindung pa.fbe@h-da.de.
- Falls Sie Ihr Praktikum nicht beenden konnten und demnach keinen Nachweis erbringen können, wenden Sie sich bitte an Herrn Klein.
Für Prüfungen werden Sie dann manuell anmelden, da dies nicht möglich ist, wenn das Vorpraktikum nicht erfüllt wurde.
Achtung: Sie sind hier in der Pflicht, uns einen Nachweis übe die Betriebsschließung vorzulegen.
Klausurzeitraum für das Sommersemester 2020 ist festgelegt: 1. August – 30. September 2020.
Prüfungsrücktritte: Ein Prüfungsrücktritt kann grundsätzlich ohne Angabe von Gründen erfolgen. Bevorzugt sollte der Rücktritt online (qis) erfolgen. Falls dies nicht mehr möglich ist, senden Sie bitte eine E-Mail an die Dozentin/den Dozenten und an: pa.fbe@h-da.de. Ein Rücktritt muss vor dem Beginn der Prüfung erfolgt sein. Ein Rücktritt ist noch bis zur „Prüfungstür“ möglich. Der Prüfer bzw. die Aufsicht muss den Rücktritt bestätigen.
Mit dem Austeilen der Aufgabenblätter gilt die Prüfung als angetreten und ein Rücktritt kann nur nach Maßgabe des § 16 Abs. 2 ABPO erfolgen.
Die Prüfungsteilnehmer haben KEIN Wahlrecht, ob sie, abhängig vom Prüfungsergebnis, das Ergebnis gegen sich gelten lassen wollen.
Erforderlich sind immer folgende Angaben:
- Name, Vorname
- Matrikelnummer
- Modulnummer und/oder Modulname
- Prüfungsdatum.
Sonderregelungen für Wiederholungsprüfungen: Die Pflichtanmeldungen für dieses Semester wurden durchgeführt. Laut Prüfungsordnung müssen Sie eine nicht bestandene Prüfungsleistung zum nächstmöglichen Termin wiederholen.
In diesem Sommersemester können Sie einmalig von Wiederholungsprüfungen zurücktreten. Bitte beachten Sie dabei die Rücktrittsfristen für Ihren Studiengang (BBPO). Wenn Sie von diesen Prüfungen zurücktreten, werden Sie im Wintersemester 2020/2021 wieder angemeldet und müssen diese Prüfungen dann antreten.
Mündliche Ergänzungsprüfung: Alle Studierenden, für die eine mündliche Ergänzungsprüfung ansteht, wurden angeschrieben und aufgefordert, eine Einverständniserklärung zurückzusenden, falls sie ihre mEP innerhalb der kommenden Wochen ablegen möchten.
Die Rückmeldungen der Studierenden müssen bis Freitag, 05.06.2020 eingehen. Bei Studierenden, die keine Rückmeldung schicken, wird von einem Rücktritt für das Sommersemester 2020 ausgegangen.
Klausureinsicht: Auf Anforderung der Studierenden, bei denen eine mündliche Ergänzungsprüfung bzw. eine Wiederholungsprüfung ansteht, wird die Klausureinsicht gewährt. Alle anderen Studierenden bitten wir eine Klausureinsicht nach Möglichkeit auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben. Sie haben das Recht, innerhalb eines Jahres Klausureinsicht zu nehmen.
Für Kolloquien und BPP-Präsentationen siehe Themen "Abschlussarbeit" bzw. "BPP".
Betriebsschließungen, Kurzarbeit, etc.: Wenn Sie sich im Praktikum befinden und von Maßnahmen betroffen sind, die es unmöglich machen, das Praktikum regulär durchzuführen, werden wir großzügig agieren - nicht jede Ausfallzeit muss nachgearbeitet werden. Bitte sprechen Sie in diesem Fall mit Ihrer betreuenden Dozentin / Ihrem betreuenden Dozenten.
Abschlusspräsentation: Sofern eine Abschlusspräsentation für das BPP in Ihrem Studiengang Pflicht ist, gelten analoge Regeln wie für das Kolloquium der Abschlussarbeit (siehe Eintrag "Abschlussarbeit" auf dieser Seite). Freiwillige Präsentationen können bis auf Weiteres ausschließlich per Videokonferenz durchgeführt werden. Bitte setzen Sie sich dazu mit Ihren Betreuer*innen in Verbindung.
Verlängerung aufgrund von Betriebsschließungen, Kurzarbeit etc.: Sollten Sie an Ihrer Bachelorthesis oder Masterthesis arbeiten und können aufgrund einer Betriebsschließung oder Schließung der Labore der Hochschule nicht weiterarbeiten:
- Füllen Sie bitte den Antrag auf Verlängerung zur Abgabe der Abschlussarbeit aus.
Anträge im Downloadbereich auf der Webseite unter Ihrem Studiengang https://eit.h-da.de/studium/studienbetrieb/downloads/?fcontrast=574 - Wir werden schnell und unbürokratisch eine Verlängerung veranlassen.
Abgabe der Abschlussarbeit:
- Am Abgabedatum schicken Sie Ihre Arbeit bitte an beide Betreuer und an das Prüfungssekretariat pa.fbe@h-da.de
- Am Abgabedatum schicken Sie bitte außerdem zwei gedruckte und gebundene Exemplare der Abschlussarbeit einschließlich der elektronischen Form als PDF-Dokument ohne Dokumentseinschränkung auf CD-ROM oder DVD per Post an uns (das Datum des Poststempels ist maßgebend für die fristgerechte Abgabe):
Hochschule Darmstadt
FB Elektrotechnik und Informationstechnik
Haardtring 100
64295 Darmstadt - Sie erhalten eine Bestätigung vom Prüfungssekretariat, wenn die Abgabe per Email ordnungsgemäß erfolgt ist und die gedruckten Exemplare mit dem fristgerechten Poststempel im Prüfungssekretariat eingegangen sind. Nur mit dieser Bestätigung ist Ihre Abgabe ordnungsgemäß und aktenkundig. Das Einsenden der Arbeit per Mail allein ist nicht ausreichend.
Vergessen Sie nicht die Selbstständigkeitserklärung der gebundenen Ausgaben Ihrer Abschlussarbeit zu unterschreiben bevor Sie diese abschicken! Ohne Ihre Unterschrift können wir Ihre Abschlussarbeit nicht weiterleiten und den Abschluss im System eingetragen. So verzögert sich die Erstellung der Abschlussdokumente.
Kolloquium: Wenn Sie Ihre Abschlussarbeit bereits abgegeben haben oder die Abgabe während der Schließung der Hochschule erfolgen wird:
- Bitte treten Sie mit Ihren Betreuern in Kontakt und fragen Sie nach, ob das Kolloquium über eine Videokonferenz via Skype, Teamviewer, Zoom oder ähnlichem Tool abgehalten werden kann. Wir haben die Genehmigung der Hochschule, dies zu ermöglichen.
- Sollte das nicht möglich sein, werden wir Ihr Kolloquium nachholen, sobald das möglich ist. Melden Sie sich bitte bei uns über die pa.fbe@h-da.de Mailadresse.
Sie brauchen sich in diesem Fall sich keine Sorgen um Fristen machen oder weil Sie nicht zurückgemeldet sind. Wir werden in dieser ungewöhnlichen Situation mit Rückendeckung der Hochschulleitung äußerst flexibel mit Fristen etc. umgehen. Bitte haben Sie aber Geduld hinsichtlich der Beantwortung Ihrer Anfrage.
Abschlussdokumente: siehe Thema "Prüfungsamt".
Dem Studierendenwerk sind bisher keine Infektionen in den Studentenwohnheimen bekannt. Dies könnte und wird sich wahrscheinlich ändern.
Wir haben mit dem Studierendenwerk das folgende Verfahren vereinbart, das den offiziellen Empfehlungen der medizinischen Behörden sehr nahe kommt:
- Bitte bleiben Sie zu Hause, wenn Sie sich nicht wohl fühlen, und wenden Sie sich telefonisch an Ihren Arzt und das zuständige Gesundheitsamt.
- Wenn Sie infiziert sind, wird das Studierendenwerk versuchen, Sie in die stationäre Gesundheitsversorgung zu bringen, da eine echte Quarantäne in einem Studierendenwohnheim schwer zu erreichen ist. Bitte befolgen Sie in diesem Fall die Hinweise und Richtlinien des Studierendenwerk genau.
- Bitte bleiben Sie mit Ihren Kommilitonen und Kommilitoninnen in Kontakt und versuchen Sie, Sie wenn immer möglich zu unterstützen. Falls eine Gruppe in Quarantäne bleiben muss, kaufen Sie bitte Lebensmittel und andere Produkte des täglichen bedarfs für sie ein und deponieren Sie diese vor der Tür.
- Nehmen Sie in Quarantänesituation keinen direkten Kontakt mit Ihren Mitmenschen auf.
In Bezug auf die Heag versuchen wir, ähnliche Vorkehrungen zu treffen, aber da die Heag kein lokales Wohnungsverwaltungspersonal hat, werden Sie die Dinge höchstwahrscheinlich mehr selbst verwalten müssen. Stellen Sie auch hierfür sicher, dass Sie in Kontakt bleiben. Bitte beschränken Sie sich nicht nur auf Ihre Freunde, sondern stellen Sie sicher, dass alle in Ihren sozialen Medien enthalten sind.
Für nicht (re)validiert CampusCards wurde eine Sonderregelung für die Nutzung des ÖPNV getroffen.
Weitere Informationen finden Sie hier.