Prüfungsan- und abmeldung
Prüfungsanmeldung bzw. -abmeldung Wintersemester 2020/20201 - Allgemeine Informationen
Anmeldezeitraum: 23.11. bis 16.12.2020 für die Prüfungen des Fachbereiches EIT über das Hochschulportal (QIS), Menüpunkt „Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung.“
Es finden ALLE Prüfungen JEDES Semester statt.
Während der Coronavirus-SARS-CoV-2-Epidemie
Bitte beachten Sie die Sondersatzung der Hochschule Darmstadt zur Bewältigung der durch die Coronavirus-SARS-CoV-2-Epidemie gestellten Herausforderungen bei Prüfungen.
Wir möchten hier konkret auf folgendes aufmerksam machen:
Pflichtanmeldungen: Da keine Verpflichtung zur Teilnahme an Prüfungen gilt, werden die Pflichtanmeldungen zu Wiederholungsprüfungen ausgesetzt.
Wenn Sie also an Wiederholungsprüfungen teilnehmen möchten, müssen Sie sich wie bei allen anderen Prüfungen selbst in der Prüfungsanmeldephase anmelden.
Wie immer gilt: Ohne Anmeldung keine Prüfung. Da wir vermutlich unter den gleichen Bedingungen wie im Sommer die Prüfungsperiode planen müssen, werden keine Nachmeldungen akzeptiert.
- Melden Sie sich für alle Klausuren, Präsentationen, Projekte und Übungen an, bei denen Sie einen Leistungsnachweis erbringen möchten. Nur mit einer Anmeldung zur Prüfung kann ein Eintrag ins System erfolgen.
- Labore, die Sie zu Semesterbeginn über "Veranstaltungen" belegt haben, werden im Laufe des Semesters in den Bereich "Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung" übertragen. Bitte prüfen Sie nach Ende des Labors, ob die Prüfungsanmeldung im System ist. Auch hier gilt: ohne Anmeldung kann das Labor nicht mit bestanden gewertet werden. Ohne bestandenes Labor können keine Kreditpunkte vergeben werden!
Sie können sich nur für Prüfungen anmelden, wenn die Voraussetzungen, spezifisch für Ihren Studiengang, erfüllt sind. Die genauen Voraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung, in den besonderen Bestimmungen (BBPO) und im Modulhandbuch.
Auf drei wichtige Voraussetzungen möchten wir hinweisen:
- Für alle Bachelorstudiengänge muss das Vorpraktikum eingetragen sein, damit Sie sich für Prüfungen ab dem 4. Fachsemester anmelden können. Falls dies noch nicht erfolgt ist, wenden Sie sich bitte umgehend an den Beauftragten für das Vorpraktikum: Herr Alexander Klein.
- Studierende des Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik müssen zum Ende des 3. Fachsemesters eine Vertiefungsrichtung wählen (ebenfalls über den Menüpunkt „Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung“). Erst dann können Sie sich für Prüfungen des 4. Fachsemesters anmelden.
- Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen PO 2020-0 müssen sich manuell für einen Schwerpunkt, Elektrotechnik (91) oder Maschinenbau (92), anmelden.
Wintersemester 2020/2021: Die automatische Pflichtanmeldung zur Wiederholungsprüfung wird ausgesetzt! Sie können sich wie für alle anderen Prüfungen während der Prüfungsanmeldephase selbst anmelden.
- Wenn Sie eine Klausur nicht bestanden haben, werden Sie vom System für den nächsten Klausurtermin pflichtangemeldet. Sobald die Pflichtanmeldungen durchgeführt wurden, werden Sie über die Website informiert. Prüfen Sie dann im Menüpunkt „Info über angemeldete Prüfungen“, zu welchen Prüfungen Sie angemeldet sind. Nutzen Sie auch die Möglichkeit der pdf-Erstellung!
- Bei WP-Fächern wird grundsätzlich KEINE Anmeldung durchgeführt. Bitte melden Sie sich für Prüfungen im WP-Bereich selbst an.
- Das System arbeitet sehr zuverlässig, Systemfehler können daher nahezu ausgeschlossen werden. Sollte dennoch mal was schief gehen, benötigen wir eine aussagekräftige Beschreibung des Fehlers, z. B. den Wortlaut der Fehlermeldung oder eine Screenshot. Die Angabe „es ging nicht“ ist nicht ausreichend und kann nicht akzeptiert werden.
- Bitte melden Sie sich über das Onlineprüfungssystem ab. Beachten Sie die unterschiedlichen Rücktrittfristen, nachzulesen in der für Sie gültigen Prüfungsordnungen.
- Von Prüfungsleistungen können Sie nur im ersten Versuch zurücktreten. Am zweiten Versuch müssen Sie teilnehmen. Wenn Sie nicht antreten, erhalten Sie die Note 5. An der 3. schriftlichen Prüfung müssen Sie teilnehmen, sonst droht die Exmatrikulation. Eine mündliche Ergänzungsprüfung können Sie nur ablegen, wenn Sie die 3. schriftliche Klausur abgelegt haben.
- Bei Erkrankung legen Sie uns bitte unverzüglich ein ärztliches Attest vor, das Ihre Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") ist nicht ausreichend! Sie können dazu dieses Formular (Pdf-Datei, 96,2 KB) verwenden. Wenn Sie eine andere Bescheinigung von Ihrem Arzt erhalten, vermerken Sie auf dem Attest bitte unbedingt Ihre Matrikelnummer sowie die Prüfung, an der Sie nicht teilnehmen konnten.
- Sollten Sie bei einer Prüfung bereits einmal krankheitsbedingt ein Attest Ihres Arztes vorgelegt haben, benötigen wir bei erneuter Erkrankung in der Zeit der Wiederholungsprüfung ein amtsärztliches Attest. Sie erhalten dies bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt (in Darmstadt: Niersteiner Str. 3, www.gesundheitsamt-dadi.de). Bitte notieren Sie auf dem Attest auch Ihre Matrikelnummer und die Prüfung, an der Sie nicht teilnehmen konnten.
- Atteste müssen Sie uns unverzüglich zukommen lassen (d. h. innerhalb weniger Tage!). Sie können sie persönlich abgeben im D16/4. Stock bzw. sie in den grauen Briefkasten in diesem Stockwerk einwerfen. Sie können sie uns auch auf dem Postweg zusenden (Fachbereich EIT, Birkenweg 8, 64295 Darmstadt).
Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte baldmöglichst an das für Sie zuständige Prüfungsbüro.
Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Semester!
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