Im Studium werden wirtschaftswissenschaftliche und ingenieurwissenschaftliche Inhalte parallel vermittelt. Zu Beginn des 3. Semesters wählen die Studierenden eine Fachrichtung. So können sie sich im weiteresn Verlauf des Studiums neben der Vertiefung ihrer wirtschaftswissenschaftlichen Kenntnisse auf das ingenieurwissenschaftliche Gebiet der Elektrotechnik oder des Maschinenbaus spezialisieren. Der Lehrstoff ist in Modulen organisiert . Jedem Modul sind entsprechend seinem Umfang Kreditpunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zugeordnet, die die Übertragung erbrachter Leistungen von und zu anderen Hochschulen im In- und Ausland erleichtern sollen. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen, nach deren Bestehen die Studierenden die dem Modul zugeordnete Anzahl von Kreditpunkten (CP) erhalten. Details über die Struktur und die Module des Studiengangs mit den Vertiefungsrichtungen Elektrotechnik und Maschinenbau finden Sie in der Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) und im Modulhandbuch Für das Studium ist ein Vorpraktikum , ein technisch-wirtschaftliches Praktikum von mindestens 8 Wochen, welches bis zum dritten Semester nachgewiesen werden muss. Es wird dringend empfohlen, dieses Praktikum vor Studienbeginn zu absolvieren. Inhalte, Nachweise und Anerkennung des Vorpraktikums regelt die Praktikumsordnung ( Prüfungsordnung ). Kontakt Fachbereichssekretariat Studiengangsleitung Hier finden Sie detailliertere Informationen zu Prüfungsordnungen (PO) und spezifische Regelungen Änderungen der BBPO finden Sie auch im Hochschulanzeiger der h_da . Vorpraktikum
Das Studium der Elektrotechnik und Informationstechnik hat eine Regelstudienzeit von insgesamt sieben Semestern. Es gliedert sich in ein dreisemestriges Grundlagenstudium und ein viersemestriges Vertiefungsstudium einschließlich eines betreuten Praxisprojektes (BPP) und einer Bachelor-Abschlussarbeit. Vor Beginn des 4 . Semesters wählen die Studierenden eine Vertie fungs richtung. Innerhalb des begrenzten Zeitrahmens für ein Studium kann die enorm breite Themenvielfalt der Elektrotechnik nicht mit einem einzigen Studienprogramm abgedeckt werden. Eine Spezialisierung ist notwendig. Mit der Wahl der Vertiefungsrichtung können sich die Studierenden im weiteren Verlauf des Studiums auf eines der folgenden ingenieurwissenschaftlichen Gebiete spezialisieren: Vertiefungen Die Studierenden können im Vertiefungsstudium zwischen folgenden vier Vertiefungsrichtungen wählen: Automatisierung und Informationstechnik Energie, Elektronik, Umwelt Kommunikationstechnologie Die einzelnen Vertiefungsrichtungen eröffnen durch Wahlpflichtkataloge weiteren Freiraum für eine persönliche Schwerpunktbildung. Das Vertiefungsstudium schließt ein 13-wöchiges betreutes Praxisprojekt (BPP) und die Bachelor-Abschlussarbeit ein. In allen Vertiefungsrichtungen des Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik werden Kenntnisse im Rahmen von Vorlesungen, Labors, Übungen, Exkursionen und Projekten vermittelt. Darüber hinaus können Studierende fachbezogene Auslandserfahrungen sammeln. Der Lehrstoff ist in Modulen organisiert . Jedem Modul sind entsprechend seinem Umfang Kreditpunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zugeordnet, die die Übertragung erbrachter Leistungen von und zu anderen Hochschulen im In- und Ausland erleichtern sollen. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen, nach deren Bestehen die Studierenden die dem Modul zugeordnete Anzahl von Kreditpunkten (CP) erhalten. Details über die Struktur des Studiengangs mit den Vertiefungsrichtungen finden Sie in Studienprogramm und im Modulhandbuch . Für das Studium benötigen Sie ein Vorpraktikum von mindestens 8 Wochen, welches bis zum dritten Semester nachgewiesen werden muss. Es wird dringend empfohlen, dieses Praktikum vor Studienbeginn zu absolvieren. Inhalte, Nachweise und Anerkennung des Vorpraktikums regelt die Praktikumsordnung (Anlage 6 der Prüfungsordnung ). Jetzt bewerben! Studiengangsleitung Hier finden Sie detailliertere Informationen zu Studienprogramm Vorpraktikum Hier können Sie sich unser Informationsmaterial zum Studiengang herunterladen: Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule Darmstadt (ABPO) Änderungen der BBPO finden Sie auch im Hochschulanzeiger der h_da .
Ein Studienbeginn ist zum Wintersemester möglich. Zurzeit gibt es keine Zulassungsbeschränkung für diesen Studiengang. Alle Bewerberinnen und Bewerber, welche die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Studienplatz. Bis spätestens zum Ende des dritten Studiensemesters sind 8 Wochen Vorpraktikum nachzuweisen. Ablauf der Bewerbung Die Bewerbung erfolgt online: Online-Bewerbung Bewerbungen für Studiengänge, die an der Hochschule Darmstadt angeboten werden, bearbeitet das Student Service Center (SSC). Diese Einrichtung der Hochschule Darmstadt beantwortet alle Fragen zur Bewerbung kompetent und rechtssicher. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten des SSC über alle aktuellen Regelungen. Informationen zum Teilzeitstudium Wir möchten nicht versäumen, Sie jetzt schon darauf hinzuweisen, dass Sie Ihre Studienbedingungen im Hinblick auf das Erreichen des Studienabschlusses frühzeitig abklären. Es ist ein Teilzeitstudium anzuraten, wenn Sie z.B. einer regelmäßigen Berufstätigkeit nachgehen oder Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Ausführliche Informationen hierzu stehen für Sie bereit: SSC (Teilzeitstudium) Jetzt bewerben! Kontakt Vorpraktikum BBP-Beauftragter
Das Studium der Gebäudesystemtechnik: Energieeffiziente Wohn- und Gebäudetechnologie hat eine Regelstudienzeit von insgesamt sechs Semestern. Es enthält ein betreutes Praxisprojekt (BPP) und eine Bachelor-Abschlussarbeit. Der Lehrstoff ist in Modulen organisiert . Jedem Modul sind entsprechend seinem Umfang Kreditpunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zugeordnet, die die Übertragung erbrachter Leistungen von und zu anderen Hochschulen im In- und Ausland erleichtern sollen. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen, nach deren Bestehen die Studierenden die dem Modul zugeordnete Anzahl von Kreditpunkten (CP) erhalten. Details über die Struktur des Studiengangs finden Sie im Studienprogramm und im Modulhandbuch. Für das Studium benötigen Sie ein Vorpraktikum von mindestens 8 Wochen, welches bis zum dritten Semester nachgewiesen werden muss. Es wird dringend empfohlen, dieses Praktikum vor Studienbeginn zu absolvieren. Inhalte, Nachweise und Anerkennung des Vorpraktikums regelt die Praktikumsordnung (Anlage 4a der Prüfungsordnung ). Ziele des Studiums Das Studium bereitet auf eine Ingenieur-Tätigkeit im Bereich der Gebäudetechnik vor auf der Basis eines ökonomischen und ethischen Handelns. Dazu zählen insbesondere Tätigkeiten zur Planung, Projektierung und Überwachung sowie zur Geräteentwicklung. Die Absolventen beherrschen die mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundgebiete des Fachs Elektrotechnik und sind in der Lage, elektrotechnische Systeme systematisch zu analysieren und konzeptionell vergleichend zu bewerten. Die Absolventen kennen die grundlegenden Fragestellungen aus Automatisierungstechnik, Kommunikationstechnologie und Energietechnik und können geeignete Technologien zur Lösung von Problemen in diesen Bereichen auswählen. Die Absolventen verfügen über Wissen zu den Schnittstellen zwischen elektrotechnischen Systemen und Gebäuden. Sie verfügen über Kenntnisse zu den Wechselwirkungen zwischen Architektur, Bauingenieurwesen und elektrischer Gebäudeinfrastruktur. Die Absolventen sind in der Lage sind, interdisziplinäre Zusammenhänge im Bereich der Gebäudesystemtechnik zu erkennen und in der Zusammenarbeit mit anderen einem übergeordneten Ziel zuzuführen. Sie können in disziplinübergreifenden Teams Querschnittsthemen systematisch bearbeiten. Die Absolventen können Methoden und Werkzeuge zur Modellierung und Optimierung von Energie- und Informationsflüssen in Gebäuden einsetzen. Die Absolventen sind befähigt, praxisorientierte Erkenntnisse auf wissenschaftlicher Grundlage methodisch und selbständig zu erarbeiten und die Zusammenhänge ihres Fachs Gebäudesystemtechnik zu überblicken. Die Absolventen sind in der Lage, Arbeitsergebnisse und das darum angesammelte Wissen festzuhalten und in geeigneter Weise zu präsentieren und weiterzugeben. Jetzt bewerben! Weitere Informationen Hier können Sie sich unser Informationsmaterial zum Studiengang herunterladen: Studienprogramm (Flyer) Modulhandbuch Hier finden Sie detailliertere Informationen zu Vorpraktikum Prüfungsordnungen Prüfungsordnungen (PO) und spezifische Regelungen finben Sie unter Download Änderungen der BBPO finden Sie auch im Hochschulanzeiger der h_da . Kontakt
Zugangsberechtigung Der Hochschulzugang ist in § 63 des Hessichen Hochschulgesetzes vom 31. Juli 2000 (GVBl. I 2000, S. 374), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I, S. 218), geregelt. Grundsätzlich ist zum Studium an einer Hochschule berechtigt, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die Meisterprüfung nachweist. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zum Studium einer bestimmten Fachrichtung, unabhängig von der Hochschulart. Mit der Fachhochschulreife erhält man sowohl die Zulassung zu einem Diplom- Studiengang an einer Fachhochschule als auch die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule oder einer Universität. Andere Nachweise berechtigen zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule, wenn sie gleichwertig sind. Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung im Student Service Center (SSC) der Hochschule ein. Gemäß Prüfungsordnung (BBPO) müssen Sie spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters ein Vorpraktikum nachweisen. Näheres finden Sie in der BBPO, Ansprechpartner zur Anerkennung des Vorpraktikums ist Hr. Alexander Klein . Anerkennung der Zeugnisse Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Anerkennung Ihrer Zeugnisse. Bei Fragen und Beratunsgbedarf nutzen Siebitte auch das Beratungsangebot unserers Student Service Center (SSC) der Hochschule Darmstadt. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. „… dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg…“, so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung bei folgender Stelle ein: Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Telefon (0 61 51) 36 82 2 www.schulamt-darmstadt-dieburg.de und beantragen eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen. Detaillierte Informationen können Sie auch den aktuellen Bewerbungsunterlagen entnehmen. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten der EU EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit ausländischem Bildungsnachweis, die sich um einen Studienplatz an der h_da bewerben, werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber behandelt. Um sich für einen Studienplatz bewerben zu können, ist es trotzdem erforderlich, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU Die Hochschule Darmstadt ist Mitglied in einem Bewerbungsverbund, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (assist e.V.) in Berlin. Für Sie als Bewerberin oder Bewerber heißt das, dass Ihre Bewerbung gegen ein Entgelt bei assist vorbearbeitet wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb Ihre Bewerbung nicht mehr direkt annehmen können (Ausnahme: Bewerbungen für ein Masterstudium). Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auch auf den Seiten der h_da - Studienplatz mit ausländischen Zeugnis . Die „Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber“ können schriftlich, telefonisch oder über E-Mail angefordert bzw. persönlich abgeholt werden. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind bei der Bewerbung um einen Studienplatz nachzuweisen. Links Weiterführende Informationen des Student Service Center (SSC) zu Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung Studienplatz mit ausländischen Zeugnis weitere Informationen zur Studienwahl und Bewerbung bietet Ihnen das SSC mit der Studienberatung . Hier finden Sie detailliertere Informationen zu Prüfungsordnungen (PO) und spezifische Regelungen Änderungen der BBPO finden Sie auch im Hochschulanzeiger der h_da . Vorpraktikum Kontakt Vorpraktikum
Zugangsberechtigung Der Hochschulzugang ist in § 63 des Hessichen Hochschulgesetzes vom 31. Juli 2000 (GVBl. I 2000, S. 374), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I, S. 218), geregelt. Grundsätzlich ist zum Studium an einer Hochschule berechtigt, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die Meisterprüfung nachweist. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zum Studium einer bestimmten Fachrichtung, unabhängig von der Hochschulart. Mit der Fachhochschulreife erhält man sowohl die Zulassung zu einem Diplom- Studiengang an einer Fachhochschule als auch die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule oder einer Universität. Andere Nachweise berechtigen zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule, wenn sie gleichwertig sind. Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung im Student Service Center (SSC) der Hochschule ein. Gemäß Prüfungsordnung (BBPO) müssen Sie spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters ein Vorpraktikum nachweisen. Näheres finden Sie in der BBPO, Ansprechpartner zur Anerkennung des Vorpraktikums ist Hr. Alexander Klein . Anerkennung der Zeugnisse Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Anerkennung Ihrer Zeugnisse. Bei Fragen und Beratunsgbedarf nutzen Siebitte auch das Beratungsangebot unserers Student Service Center (SSC) der Hochschule Darmstadt. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. „… dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg…“, so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung bei folgender Stelle ein: Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Telefon (0 61 51) 36 82 2 www.schulamt-darmstadt-dieburg.de und beantragen eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen. Detaillierte Informationen können Sie auch den aktuellen Bewerbungsunterlagen entnehmen. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten der EU EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit ausländischem Bildungsnachweis, die sich um einen Studienplatz an der h_da bewerben, werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber behandelt. Um sich für einen Studienplatz bewerben zu können, ist es trotzdem erforderlich, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU Die Hochschule Darmstadt ist Mitglied in einem Bewerbungsverbund, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (assist e.V.) in Berlin. Für Sie als Bewerberin oder Bewerber heißt das, dass Ihre Bewerbung gegen ein Entgelt bei assist vorbearbeitet wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb Ihre Bewerbung nicht mehr direkt annehmen können (Ausnahme: Bewerbungen für ein Masterstudium). Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auch auf den Seiten der h_da - Studienplatz mit ausländischen Zeugnis . Die „Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber“ können schriftlich, telefonisch oder über E-Mail angefordert bzw. persönlich abgeholt werden. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind bei der Bewerbung um einen Studienplatz nachzuweisen. Jetzt bewerben! Links Weiterführende Informationen des Student Service Center (SSC) zu Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung Studienplatz mit ausländischen Zeugnis weitere Informationen zur Studienwahl und Bewerbung bietet Ihnen das SSC mit der Studienberatung . Kontakt Vorpraktikum Beratung Für eine Studienberatung, wenden Sie sich bitte an das Student Service Center (SSC) .
Im Rahmen des Bachelor-Studiums sind praktische Tätigkeiten erforderlich. Inhalt und Ablauf dieser Tätigkeiten sind in der Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch geregelt. Für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen werden die folgenden praktischen Tätigkeiten unterschieden: Vorpraxis Betreutes Praxisprojekt (BPP) Bisherige Studierende des Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen an der h_da hatten die Gelegenheit ihre Praktika bei Firmen wie der Audi AG, Bilfinger Berger, der BMW Group, Bosch Rexroth, Daimler AG, Deutsche Börse AG, ENBW, Lufthansa Technik AG, Porsche AG, Siemens AG, SAP AG, Volkswagen AG oder Vattenfal zu absolvieren. Diese kurze Liste ist nur eine Auswahl der bisherigen Praktikaanbieter und es ist zu sehen, dass die "Großen" der Wirtschaftswelt Interesse an den Wirtschaftsingenieuren der h_da besitzen. Vorpraktikum Die Vorpraxis von acht Wochen soll der Studierenden oder dem Studierenden grundlegende Kenntnisse und arbeitstechnische Fertigkeiten aus den Gebieten der mechanischen Bearbeitung von Werkstoffen sowie der Entwicklung, Produktion und Prüfung von elektrischen oder mechanischen Komponenten/Produkten bzw. Erstellung von Programmen vermitteln. Das Ziel der Vorpraxis ist das Kennenlernen eines produzierenden Betriebes oder eines Dienstleistungsunternehmens, seiner Strukturen und der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge und Abläufe. Die Vorpraxis soll in der Regel vor Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden, spätestens jedoch bis zum Ende des dritten Semesters. Die Vorpraxis muss durch einen Tätigkeitsnachweis belegt werden, der über die Dauer und den Inhalt der Tätigkeit Auskunft gibt. Dies geschieht in der Regel durch ein detailliertes Praktikantenzeugnis, das bei der Praktikumsbeauftragten oder dem Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs vorgelegt werden muss. Aus dem Praktikantenzeugnis muss ersichtlich sein, welche Tätigkeiten im Praktikum durchgeführt wurden. Es ist möglich, vor dem Studium ausgeführte praktische Tätigkeiten auf die Vorpraxis anzurechnen und diese somit zu verkürzen bzw. ganz zu ersetzen. Über die Anerkennung solcher Tätigkeiten entscheidet im Einzelfall die oder der mit der Anerkennung von Praktika Beauftragte des Fachbereichs. Beispiele für solche Tätigkeiten: Eine abgeschlossene Lehre in einem technischen oder betriebswirtschaftlichen Fachberuf ist voll auf die Vorpraxis anrechenbar. Bei anderen einschlägigen Lehrberufen kann die Lehrzeit teilweise angerechnet werden. Praktikumszeiten einer Fachoberschule, praktische Ausbildung an einem beruflichen Gymnasium, fachrelevante Kurse oder Lehrgänge, die während der Wehr- oder Zivildienstzeit absolviert wurden, werden auf die Vorpraxis angerechnet. Betreutes Praxisprojekt (BBP) Das Betreute Praxisprojekt (BPP) findet in der Regel zu Beginn des siebten Semesters statt. Es hat einen Anteil von 15 LP am Gesamtstudium und gliedert sich in eine praktische Ausbildung von 10 Wochen in einem Unternehmen oder einer Institution und in Praxis begleitende Lehrveranstaltungen an der Hochschule Darmstadt. Ziele des betreuten Praxisprojektes sind: Herstellen einer Verknüpfung zwischen Studium und Berufspraxis Orientierung im angestrebten Berufsfeld Kennenlernen technischer und organisatorischer Zusammenhänge Beteiligung am Arbeitsprozess Praktische Ausbildung durch eine dem Ingenieurberuf entsprechende Tätigkeit an einem oder mehreren Projekten Die praktische Ausbildung kann dabei, unter Beachtung der oben stehenden Ziele, in folgenden Bereichen erfolgen: Forschung, Entwicklung Projektierung, Konstruktion Fertigung, Fertigungsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Logistik Montage, Prüffeld, Qualitätskontrolle Betriebsorganisation, Verwaltung, Marketing, Projektmanagement und Controlling Die Beschaffung von Praxisplätzen bei geeigneten Unternehmen und Institutionen ist Aufgabe der Studierenden oder des Studierenden. Der Fachbereich ist bei der Eignungsprüfung der Praxisstelle und gegebenenfalls bei der Vermittlung behilflich. Die Studierende oder der Studierende muss zum Abschluss des BPP einen Bericht über die praktische Tätigkeit in der Praxisstelle anfertigen und im Rahmen eines Kolloquiums einen Vortrag über die Durchführung und Ergebnisse der praktischen Arbeit halten. In Ausnahmefällen können einschlägige berufspraktische Erfahrungen in ingenieurähnlichen Tätigkeiten auf das BPP angerechnet werden. Über die Anrechnung entscheidet in jedem Einzelfall die BPP-Leiterin oder der BPP-Leiter. Kontakt Vorpraktikum BBP-Beauftragter Hier finden Sie detailliertere Informationen zu Prüfungsordnungen (PO) und spezifische Regelungen Änderungen der BBPO finden Sie auch im Hochschulanzeiger der h_da . Vorpraktikum
Im Rahmen des Bachelor-Studiums sind praktische Tätigkeiten erforderlich. Inhalt und Ablauf sind in der jeweiligen Prüfungsordnung (BBPO) geregelt, die Sie im Downloadbereich finden. Vorpraktikum Die Vorpraxis von acht Wochen soll den Praktikantinnen und Praktikanten grundlegende arbeitstechnische Fertigkeiten vermitteln und sie mit fachtypischen Arbeitsvorgängen wie Bearbeitung von Werkstoffen, Löten, Verdrahten usw. vertraut machen. Die Vorpraxis sollte vor Studienbeginn durchgeführt werden. Sie muss spätestens zum Abschluss des 3. Semesters nachgewiesen werden. Der Nachweis geschieht in der Regel durch Vorlage eines Berichtsheftes und eines Praktikantenzeugnis’ bei den Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs. Das Praktikantenzeugnis muss Auskunft über die Dauer und die Inhalte des Praktikums geben. Es ist möglich, vor dem Studium ausgeführte praktische Tätigkeiten auf die Vorpraxis anzurechnen und diese somit zu verkürzen bzw. ganz zu ersetzen. Über die Anerkennung solcher Tätigkeiten entscheiden im Einzelfall die mit der Anerkennung von Praktika Beauftragten des Fachbereichs. Einige Beispiele für solche Tätigkeiten: eine abgeschlossene Lehre in einem technischen Fachberuf ist voll auf die Vorpraxis anrechenbar. bescheinigte Praktikumszeiten einer Fachoberschule der Organisationsform A, Schwerpunkt Elektrotechnik oder Maschinenbau, und Fachpraktika werden auf die Vorpraxis angerechnet, wenn sie nach Inhalt und Dauer den Anforderungen entsprechen, die an die Vorpraxis gestellt werden bescheinigte praktische Ausbildung an einem beruflichen Gymnasium Schwerpunkt Elektrotechnik oder Maschinenbau nachgewiesene Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch Kurse, Lehrgänge oder während der Bundeswehrzeit erworben wurden, können in begrenztem Umfang auf die Vorpraxis angerechnet werden. Praktikumszeiten in Entwicklungsländern können teilweise angerechnet werden. Betreutes Praxisprojekt (BPP) Im 7. Fachsemester absolvieren die Studierenden ein Betreutes Praxisprojekt (BPP). Durch das BPP sollen die erworbenen Kenntnisse in praktische Ingenieurtätigkeit umgesetzt und Einblicke in das Berufsfeld vermittelt werden. Das BPP dauert insgesamt 13 Wochen. Es wird durch einführende Lehrveranstaltungen vorbereitet und durch einen Bericht sowie den Besuch eines Seminars abgeschlossen. Die Studierenden suchen eigenverantwortlich eine BPP-Stelle. Der Fachbereich unterstützt sie bei der Auswahl und – falls notwendig – bei der Stellensuche. Eine Anerkennungen von praktischen Tätigkeiten auf das BPP, die vor oder während des Grundlagenstudiums stattfinden, gibt es grundsätzlich nicht, da die im BPP geforderte Ingenieurtätigkeit erst ausgeführt werden kann, wenn zumindest große Teile des Bachelor-Studiums abgeschlossen sind. Vorpraktikum BBP-Beauftragter
Im Rahmen des Bachelor-Studiums sind praktische Tätigkeiten erforderlich. Inhalt und Ablauf sind in der Prüfungsordnung (BBPO) geregelt. Vorpraktikum Die Vorpraxis von acht Wochen soll den Praktikantinnen und Praktikanten grundlegende arbeitstechnische Fertigkeiten vermitteln und sie mit fachtypischen Arbeitsvorgängen, wie z.B. mechanische Bearbeitung von Werkstoffen, Entwicklung, Produktion, Prüfung von elektrotechnischen Baugruppen, Projektierung und Begleitung von Bauvorhaben oder Erstellen von technisch orientierten Programmen vertraut machen. Die Vorpraxis sollte vor Studienbeginn durchgeführt werden. Sie muss spätestens zum Abschluss des 3. Semesters nachgewiesen werden. Der Nachweis geschieht in der Regel durch Vorlage eines Berichtsheftes und eines Praktikantenzeugnis’ bei den Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs. Das Praktikantenzeugnis muss Auskunft über die Dauer und die Inhalte des Praktikums geben. Es ist möglich, vor dem Studium ausgeführte praktische Tätigkeiten auf die Vorpraxis anzurechnen und diese somit zu verkürzen bzw. ganz zu ersetzen. Über die Anerkennung solcher Tätigkeiten entscheiden im Einzelfall die mit der Anerkennung von Praktika Beauftragten des Fachbereichs. Einige Beispiele für solche Tätigkeiten: eine abgeschlossene Lehre in einem technischen Fachberuf ist voll auf die Vorpraxis anrechenbar. bescheinigte Praktikumszeiten einer Fachoberschule der Organisationsform A, Schwerpunkt Elektrotechnik, Bauwesen oder Maschinenbau, und Fachpraktika werden auf die Vorpraxis angerechnet, wenn sie nach Inhalt und Dauer den Anforderungen entsprechen, die an die Vorpraxis gestellt werden bescheinigte praktische Ausbildung an einem beruflichen Gymnasium Schwerpunkt Elektrotechnik oder Maschinenbau nachgewiesene Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch Kurse, Lehrgänge oder während der Bundeswehrzeit erworben wurden, können in begrenztem Umfang auf die Vorpraxis angerechnet werden. Praktikumszeiten in Entwicklungsländern können teilweise angerechnet werden. Betreutes Praxisprojekt (BPP) Im 6. Fachsemester absolvieren die Studierenden ein Betreutes Praxisprojekt (BPP). Durch das BPP sollen die erworbenen Kenntnisse in praktische Ingenieurtätigkeit umsetzt und Einblicke in das Berufsfeld vermittelt werden. Das BPP dauert insgesamt 10 Wochen. Es wird durch einführende Lehrveranstaltungen vorbereitet und durch einen Bericht sowie den Besuch eines Seminars abgeschlossen. Die Studierenden suchen eigenverantwortlich eine BPP-Stelle. Der Fachbereich unterstützt sie bei der Auswahl und – falls notwendig – bei der Stellensuche. Eine Anerkennungen von praktischen Tätigkeiten auf das BPP, die vor oder während des Grundlagenstudiums stattfinden, gibt es grundsätzlich nicht, da die im BPP geforderte Ingenieurtätigkeit erst ausgeführt werden kann, wenn zumindest große Teile des Bachelor-Studiums abgeschlossen sind. Kontakt Vorpraktikum BBP-Beauftragter
Rund um studienrelevante Informationen, Terminen, Prüfungen und Regelungen zum aktuellen Semester. Dokumente : Prüfungsordnungen (PO) und spezifische Regelungen, Modulhandbuch, zu Prüfungen und zur Abschlussarbeit Nutzen Sie bei Fragen zu Studienleistungen/Leistungsbescheinigungen, Zeugnisgenerierungen, Bescheinigungen aller Art, Anmeldung zur Abschlussarbeit/Praktika (BPP) und Fragen an den Prüfungsausschuss unser Online-Formular Berufspraktische Phasen (BPP) Rund um Prüfungen Laborbelegung Stundenpläne Klausurpläne Beratung und Links Fachbereichsbüro Prüfungsbüro Prüfungsausschuss Professoren*innen Laboringenieure Fachschaft vorpraktikum.fbe@h-da . de Bei Fragen schauen Sie doch zunächst in unsere FAQs! Studiendekan Semestertermine FB EIT Studentische Studienberatung Die Studentische Studienberatung führt eine fachbezogene Beratung aus studentischer Sicht in den einzelnen Fachbereichen durch. Eine Liste der jeweils aktuellen studentischen StudienberaterInnen können Sie über die Website der Hochschule Darmstadt abrufen.