Labor "Einführung in die Programmierung" für Bachelor EIT, GST, WIng Einteilung durch den Dozenten per Zuweisung, Prüfungsanmeldung bei späterer Anmeldung der Klausurteilnahme Labor "Digitaltechnik" für Bachelor EIT Einteilung durch Zuweisung vom Fachbereich, Prüfungsanmeldung durch Fachbereich Studierende höherer Semester wenden sich bitte mit diesem Kontaktformular an das Prüfungssekretariat. Einteilung Nach Ende der Anmeldefrist wird als erstes geprüft, ob Ihre Prüfungsanmeldung zu Ihrer Belegung in my.h-da vorliegt. Dann werden Sie für Ihre angemeldeten Labore nach den Vergaberichtlinien in eine Termingruppe eingeteilt/zugelassen und erhalten jeweils eine E-Mail hierüber oder sehen Ihre Ablehnung in Ihrem Studienaccount. Einspruch Bei Problemen haben Sie die Möglichkeit, ausschließlich in NICHT selbstverschuldeten Fällen und unverzüglich innerhalb von zwei Tagen nach Bekanntgabe der Einteilung Einwände vorzubringen. Wenden Sie sich hierfür per E-Mail an die für die Labordurchführung in diesem Semester verantwortlichen Laboringenieure. Die Kontaktdaten finden Sie auf der Website unter https://eit.h-da.de/fachbereich/personen/lehrende/laboringenieure/ Allgemeine Hinweise zur Laborbelegung Welche Labore Sie in Ihrem Studium belegen müssen, entnehmen Sie Ihrem Regelstudienplan, zu finden in den Besonderen Bestimmungen Ihrer Prüfungsordnung (BBPO) bzw. im zugehörigen Modulhandbuch. Diese Dokumente finden Sie auf der FB EIT-Webseite im Downloadbereich zu Ihrem Studiengang. Die geplanten Termine der Labore können Sie vorab im Stundenplan bzw. Vorlesungsverzeichnis einsehen. Die Veranstaltungen liegen im x-y-Raster der Fachbereiche. Labore, die mit 1 Semesterwochenstunde (SWS) vorgesehen sind, haben in der Regel drei Termine, Labore mit 2 SWS haben fünf Termine. Dies Prinzip kann im Zuge der Organisation der Online-Labore abweichen. Belegen Sie ein Labor nur, wenn Sie tatsächlich an dem Labor teilnehmen wollen! Nehmen Sie einen Laborplatz, der Ihnen zugewiesen worden ist, nicht in Anspruch, so verfällt die Garantie und es kann sein, dass Sie bei der nächsten Vergabe nicht berücksichtigt werden. Wenn Sie irrtümlich ein Labor belegen, wenden Sie sich an das Prüfungssekretariat, um die Belegung rückgängig zu machen. Eine Laborplatzbelegung ist nicht notwendig, wenn Sie das Labor bereits erfolgreich durchgeführt haben und nur noch einen Leistungsnachweis (z. B. Klausur) ablegen müssen. Um keine Benachrichtigungs-Mail zu verpassen, sehen Sie bitte immer direkt in Ihrem h_da Postfach nach. Der Fachbereich und die Hochschule garantieren keine Zustellung an weiter-geleitete Mailadressen. Besonderheiten zur Laborbelegung "Grundlagen der Informations-technik (GIT)" und "Mikroprozessortechnik (MIT)" Voraussetzung für eine erfolgreiche Prüfungsanmeldung sind zwingend: für das GIT-Labor: min. 15 CP aus den Vorsemestern für das MIT-Labor: min. 30 CP aus den Vorsemestern Die Prüfung der CP-Voraussetzungen durch Fachbereichsmitarbeiter erfolgt erst nach Ihrer Prüfungsanmeldung und Laborbelegung auf my.hde.de! Laborzugangstest Wenn Sie diese Labore angemeldet haben und die Voraussetzungen erfüllen, müssen Sie an einem Laborzugangstest teilnehmen. Die Zugangstests für diese Labore werden nach Ablauf der Belegfrist durchgeführt. Das Prozedere samt Terminen wird Ihnen per E-Mail mitgeteilt. Sie können nur am Test teilnehmen, wenn Sie sich vorher zum Labor angemeldet haben! Nach erfolgreicher Teilnahme am Zugangstest werden Sie in eine Termingruppe eingeteilt und erhalten jeweils eine E-Mail über die Einteilung an Ihre h_da-Mailadresse. Vergaberichtlinien Studierende im Regelstudiensemester erhalten als erstes einen Platz. Studierende anderer Semester, die ein Labor das erste Mal belegen , erhalten bevorzugt nach den Regelstudierenden einen Platz. Alle weiteren Plätze werden unter den Studierenden, die ein Labor wiederholt belegen , im Losverfahren verteilt. Der/Die Prüfungsausschussvorsitzende kann über Härtefälle entscheiden. Hochschulwechsler Wechsler von anderen Hochschulen bzw. Studiengangwechsler können unter Umständen nicht online belegen, da anzuerkennende Leistungen noch nicht im System eingetragen wurden. Bitte melden Sie Ihre Laborwünsche unter Angabe des Labors und der Termingruppe bis spätestens zum Ende der Anmeldefrist mittels diesem Kontaktformular . Hilfe bei Problemen Melden Sie sich bei Fragen oder Problemen bitte innerhalb der Belegfrist bei uns! Haben Sie etwas Geduld, jede Fallbearbeitung braucht etwas Zeit und ist nie die einzige. Es geht nicht schneller, wenn Sie parallel bei verschiedenen Stellen nachfragen. Fragen zur Prüfungsordnung: bitte kontaktieren Sie uns mit unserem Kontaktformular . Wiederholt technische Probleme bei der Belegung auf my.h-da: bitte mit Screenshot, Angabe von Matrikelnummer, Fachsemester und Studiengang an regina.beuthel@h-da . de Probleme mit der Gruppenzuteilung (z. B. Terminkollisionen): bitte den zuständigen Laboringenieur gemäß Stundenplan kontaktieren Die Aussage „es ging nicht“, ist NICHT ausreichend! Neu! Laborzugangstest für GIT und MIT (Bachelor EIT)! Ab SoSe 19 ist das Bestehen des Laborzugangstestes für die Labore "Grundlagen der Informationstechnik" sowie "Mikroprozessortechnik" Voraussetzung für die Laborteilnahme. Datum und Uhrzeit des Tests werden auf der Website rechtzeitig veröffentlicht. Infobox Weitere Hinweise und Tipps zur Onlineanmeldung finden Sie auf der FAQ-Seite
Bitte die unterschiedlichen Fristen beachten Bereich Frist Laborbelegung 29.09.2014 - 08.10.2014 Prüfungsanmeldung Klausur 10.11.2014 - 14.01.2015 Prüfungsanmeldung WS 14/15 - Allgemeine Informationen Anmeldezeitraum: 10.11.14 bis 14.01.15 für die Prüfungen des Fachbereiches EIT über das Hochschulportal, Menüpunkt „Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung.“ Beachten Sie die neue Regelungen zu den Prüfungszeiträumen. Es finden ALLE Prüfungen JEDES Semester statt. Im Wintersemester liegen die Prüfungen in den ersten vier Wochen der vorlesungsfreien Zeit, im Sommersemester in den ersten fünf (bis maximal sieben) Wochen der vorlesungsfreien Zeit. Eine Liste, welche Prüfungen in welchem Zeitraum angeboten werden, finden Sie hier . Wenn Sie von einer Klausur zurückgetreten sind oder diese nicht bestanden haben, werden Sie vom System für den nächsten Klausurtermin pflichtangemeldet. Sobald die Pflichtanmeldungen durchgeführt wurden, werden Sie über die Website informiert. Prüfen Sie dann im Menüpunkt „Info über angemeldete Prüfungen“ , zu welchen Prüfungen Sie angemeldet sind. Nutzen Sie auch die Möglichkeit der pdf-Erstellung! Anmeldungen und Rücktritte sind nur ONLINE möglich . Das System arbeitet sehr zuverlässig, Systemfehler können daher nahezu ausgeschlossen werden. Sollte dennoch mal was schief gehen, benötigen wir eine aussagekräftige Beschreibung des Fehlers, z. B. den Wortlaut der Fehlermeldung oder eine Screenshot. Die Angabe „es ging nicht“ ist nicht ausreichend und kann nicht akzeptiert werden. Von Prüfungsleistungen können Sie nur im ersten Versuch zurücktreten . Am zweiten Versuch müssen Sie teilnehmen. Wenn Sie nicht antreten, erhalten Sie die Note 5. An der 3. schriftlichen Prüfung müssen Sie teilnehmen, sonst droht die Exmatrikulation. Eine mündliche Ergänzungsprüfung können Sie nur ablegen, wenn Sie die 3. schriftliche Klausur abgelegt haben. Bei Erkrankung legen Sie uns bitte unverzüglich ein ärztliches Attest vor, das Ihre Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") ist nicht ausreichend! Sollten Sie bei einer Prüfung bereits einmal krankheitsbedingt ein Attest Ihres Arztes vorgelegt haben, benötigen wir bei erneuter Erkrankung in der Zeit der Wiederholungsprüfung ein amtsärztliches Attest . Sie erhalten dies bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt (in Darmstadt: Niersteiner Str. 3; Sprechstunde: Di, Mi, Do 8:00 - 10:30 Uhr; www.gesundheitsamt-dadi.de ). Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte baldmöglichst an das für Sie zuständige Prüfungssekretariat . Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Semester!
Durch die Modularisierung des Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik und die Bewertung des Studienfortschritts durch Kreditpunkte (CP) ist ein Wechsel der Vertiefung, des Studienganges und des Studienortes erleichtert worden. Über den Transfer und die Anerkennung erbrachter Studienleistungen entscheidet der aufnehmende Fachbereich bzw. die aufnehmende Hochschule. Interessierte wenden sich an den Studiendekan des aufnehmenden Fachbereichs. Ein einmaliger Wechsel der Vertiefung innerhalb des Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik ist möglich. Dazu muss ein schriftlicher Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt werden. Die bis dahin im Studium erbrachten Leistungen werden anerkannt. Wechsel der Vertiefung Ein einmaliger Wechsel der Vertiefung innerhalb des Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik ist möglich. Dazu muss ein schriftlicher Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt werden. Die bis dahin im Studium erbrachten Leistungen werden anerkannt. Postgraduiertes Master-Studium Nach abgeschlossenem Bachelor-Studium besteht die Möglichkeit, sich weiterzuqualifizieren. Die Hochschule Darmstadt bietet den Absolventen des sieben semestrigen Bachelor-Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik zur weiteren beruflichen Qualifizierung ein konsekutives, dreisemestriges Zweitstudium der Elektrotechnik mit dem Abschluss Master of Science in Electrical Engineering an. Der Master-Studiengang ist auch für Bachelor-Absolventen anderer Hochschulen offen. Sollte der jeweilige Bewerber jedoch noch kein BPP absolviert haben, muss er es im Rahmen des Master-Studiums absolvieren, d.h. das Studium verlängert sich um eins auf insgesamt vier Semester. Der Abschluss dieses Studiengangs befähigt zum Eintritt in den höheren Beamtendienst. Master-Studiengänge an Universitäten sind für Absolventen des Bachelor-Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik der Hochschule Darmstadt prinzipiell offen. Die Dauer des Master-Studiums beträgt an Universitäten in der Regel vier Semester. Interessierte seien auch hier wieder an die aufnehmenden Fachbereiche der Universitäten verwiesen. Wechsel von bzw. in fachverwandte Studiengänge Ein Wechsel von fachverwandten Studiengängen bzw. in solche Studiengänge wird durch die modularisierte Form des Bachelor-Studiums erleichtert. Folgende fachverwandte Studiengänge werden zur Zeit an der Hochschule Darmstadt angeboten: Gebäudesystemtechnik Maschinenbau Mathematik Physik Optotechnik und Bildverarbeitung Informatik Wirtschaftsinformatik Materialwissenschaft Wirtschaftsmathematik Berufspädagogik Mechatronik Wirtschaftsingenieurwesen Energiewirtschaft Für einen Wechsel sowohl innerhalb der Hochschule Darmstadt als auch an eine andere Fachhochschule gelten die Aussagen am Beginn dieses Abschnitts. Wechsel von und zu Universitäten Ein Wechsel zur Universität wird möglich durch die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und Master-Abschluss, die alle Hochschulformen betrifft. Dadurch werden die entsprechenden Abschlüsse an Universitäten und Fachhochschulen gleichwertig. Im Einzelfall entscheidet jedoch die aufnehmende Universität bzw. der jeweilige Fachbereich über die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen. Ein Wechsel von einem fachverwandten Universitäts-Studiengang ist jederzeit möglich. Über die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss . Eintritt in ein Promotionsverfahren Die Hochschule Darmstadt selbst hat zur Zeit kein Promotionsrecht. Für außerordentlich qualifizierte Absolventen führt sie jedoch in Kooperation mit deutschen und ausländischen Hochschulen Promotionsverfahren durch. In der Regel ist hierfür ein abgeschlossenes Master-Studium erforderlich. PRÜFUNGSSEKRETARIATE Prüfungsbüro für Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor und Master) Prüfungsbüro für Elektrotechnik und Informationstechnik (Bachelor)