Prüfungsanmeldung - Infos

Bitte die unterschiedlichen Fristen beachten

Bereich

Frist

Laborbelegung

29.09.2014 - 08.10.2014

Prüfungsanmeldung Klausur

10.11.2014 - 14.01.2015

Prüfungsanmeldung WS 14/15 - Allgemeine Informationen

  • Anmeldezeitraum: 10.11.14 bis 14.01.15 für die Prüfungen des Fachbereiches EIT über das Hochschulportal, Menüpunkt „Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung.“
    Beachten Sie die neue Regelungen zu den Prüfungszeiträumen. Es finden ALLE Prüfungen JEDES Semester statt.
    Im Wintersemester liegen die Prüfungen in den ersten vier Wochen der vorlesungsfreien Zeit, im Sommersemester in den ersten fünf (bis maximal sieben) Wochen der vorlesungsfreien Zeit.  Eine Liste, welche Prüfungen in welchem Zeitraum angeboten werden, finden Sie hier.
     
  • Wenn Sie von einer Klausur zurückgetreten sind oder diese nicht bestanden haben, werden Sie vom System für den nächsten Klausurtermin pflichtangemeldet. Sobald die Pflichtanmeldungen durchgeführt wurden, werden Sie über die Website informiert. Prüfen Sie dann im Menüpunkt „Info über angemeldete Prüfungen“, zu welchen Prüfungen Sie angemeldet sind. Nutzen Sie auch die Möglichkeit der pdf-Erstellung!
  • Anmeldungen und Rücktritte sind nur ONLINE möglich. Das System arbeitet sehr zuverlässig, Systemfehler können daher nahezu ausgeschlossen werden. Sollte dennoch mal was schief gehen, benötigen wir eine aussagekräftige Beschreibung des Fehlers, z. B. den Wortlaut der Fehlermeldung oder eine Screenshot. Die Angabe „es ging nicht“ ist nicht ausreichend und kann nicht akzeptiert werden. 
  • Von Prüfungsleistungen können Sie nur im ersten Versuch zurücktreten. Am zweiten Versuch müssen Sie teilnehmen. Wenn Sie nicht antreten, erhalten Sie die Note 5. An der 3. schriftlichen Prüfung müssen Sie teilnehmen, sonst droht die Exmatrikulation. Eine mündliche Ergänzungsprüfung können Sie nur ablegen, wenn Sie die 3. schriftliche Klausur abgelegt haben.
    Bei Erkrankung legen Sie uns bitte unverzüglich ein ärztliches Attest vor, das Ihre Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") ist nicht ausreichend!

    Sollten Sie bei einer Prüfung bereits einmal krankheitsbedingt ein Attest Ihres Arztes vorgelegt haben, benötigen wir bei erneuter Erkrankung in der Zeit der Wiederholungsprüfung ein amtsärztliches Attest. Sie erhalten dies bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt (in Darmstadt: Niersteiner Str. 3; Sprechstunde: Di, Mi, Do 8:00 - 10:30 Uhr; www.gesundheitsamt-dadi.de ).

    Sollten Sie noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte baldmöglichst an das für Sie zuständige Prüfungssekretariat.

Wir wünschen Ihnen ein erfolgreiches Semester!