Falls Sie konkrete Fragen zu den Prüfungsplänen haben, wenden Sie sich bitte an die Prüfungsplanung:
Die wichtigsten Regelungen bzgl. Prüfungen werden hier kurz zusammengefasst. Die gesetzlich gültige Formulierung aller Regelungen ist in der Prüfungsordnungen (PO) und den spezifischen Regelungen des Studiengangs (BBPO) enthalten. Sie finden die Dokumente im Downloadbereich Ihres Studiengangs.
Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus einer Prüfungsleistung - in der Regel am Ende des Moduls - sowie ggf. aus einer oder mehreren Prüfungsvorleistungen besteht. Die Prüfungsleistung erstreckt sich grundsätzlich über den gesamten Lehrinhalt des Moduls.
Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können unbeschränkt wiederholt werden.
Nicht bestandene Prüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden (Ausnahme: Abschlussarbeit und Kolloquium zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können). Wird die Prüfungsleistung bei der 2. Wiederholung nicht bestanden, so erfolgt eine mündliche Ergänzungsprüfung. Zur mündlichen Ergänzungsprüfung werden Sie schriftlich vom Prüfungsausschuss eingeladen. Sie haben nur Anspruch, wenn Sie an der 3. schriftlichen Prüfung teilgenommen haben. Wird die 2. Wiederholungsprüfung zusammen mit der mündlichen Ergänzungsprüfung als bestanden bewertet, so wird grundsätzlich die Note 4,0 gegeben. Bei nicht Bestehen erhalten Sie die Note 5 und Sie werden exmatrikuliert.
Für Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen müssen Sie sich laut 14 Abs. 2 ABPO grundsätzlich anmelden. Die Anmeldung erfolgt online innerhalb der vorgegebenen Fristen.
Sie können sich nur für Prüfungen anmelden, wenn die Voraussetzungen, spezifisch für Ihren Studiengang, erfüllt sind. Die genauen Voraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung, in den besonderen Bestimmungen (BBPO) und im Modulhandbuch.
Auf einige wichtige Voraussetzungen möchten wir hinweisen:
Die Bescheinigung Ihrer Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich (innerhalb von 3 Kalendertagen) bei uns eingegangen sein. Laden Sie die Bescheinigung über die Onlineplattform https://frag-eit.de/ hoch. Bewahren Sie Ihr Original auf, falls Sie dies dem Prüfungsausschuss vorlegen müssen.
Achtung: Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit, wenn Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung an einer Prüfung teilnehmen.