Vergleichswerte für den Energieverbrauch von Nicht

Projekteiter

Prof. Dr. Volker Ritter

Projektpartner

Institut Wohnen und Umwelt (IWU)

Laufzeit

01/2017 - 03/2018

Entsprechend der geltenden Energieeinsparverordnung § 19 EnEV können bei der Energieausweiserstellung von bestehenden Nichtwohngebäuden Verbrauchswerte erhoben und mit Vergleichswerten dokumentiert werden. Im Rahmen dieser Arbeit sollen Grundlagen für die Vereinfachung der aktuellen Methode im Zuge der nächsten Neuherausgabe dieser Energieeinsparverordnung geschaffen werden.

Aktuelle Methode mit Vergleichswerten

Gegenwärtige Methode zur Bestimmung eines Vergleichswertes über die Auswahl einer Gebäude- oder Nutzungskategorie, die möglichst nahe an der tatsächlichen Struktur des Gebäudes liegt. Dabei ordnet der Energieausweisersteller das Gesamtgebäude einer Nutzung zu (rote Umrahmung).

Alternative Methode mit Referenzwerten

Alternative Methode zur Bestimmung eines objektspezifischen Referenzwertes über die zonengewichtete Summe der nutzungsspezifischen Verbrauchswerte  im Gebäude. Dabei entscheiden die einzelnen Nutzungen der Zonen und deren Anteile an der Gesamtfläche über die Größe des Referenzwertes

Kontakt

Ingo Jeromin

Kommunikation Birkenweg 8
64295 Darmstadt
Büro: D16, 208

+49.6151.533-60053
ingo.jeromin@h-da.de