Prüfungen

Die wichtigsten Regelungen bzgl. Prüfungen werden hier kurz zusammengefasst. Die rechtlich gültige Formulierung aller Regelungen für Ihren Studiengang an der h_da ist in den Prüfungsordnungen ABPO und BBPO enthalten. Sie finden diese Dokumente im Downloadbereich Ihres Studiengangs.

Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus einer Prüfungsleistung - in seltenen Fällen aus mehreren Teilleistungen - sowie ggf. aus einer oder mehreren Prüfungsvorleistungen besteht. Eine Prüfungsleistung erstreckt sich grundsätzlich über den gesamten Lehrinhalt des Moduls. Prüfungsvorleistungen müssen immer vor Antritt der Prüfungsleistung bestanden sein!

Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können unbeschränkt wiederholt werden.

Nicht bestandene Prüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden (Ausnahme: Abschlussarbeit und Kolloquium zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können). Wird die Prüfungsleistung bei der 2. Wiederholung nicht bestanden, so erfolgt eine mündliche Ergänzungsprüfung. Zur mündlichen Ergänzungsprüfung werden Sie schriftlich vom Prüfungsausschuss eingeladen. Sie haben nur Anspruch, wenn Sie an der 3. schriftlichen Prüfung teilgenommen haben. Wird die 2. Wiederholungsprüfung zusammen mit der mündlichen Ergänzungsprüfung als bestanden bewertet, so wird grundsätzlich die Note 4,0 gegeben. Bei nicht Bestehen erhalten Sie die Note 5 und Sie werden exmatrikuliert.

Alle Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen, auch Wiederholungen, müssen Sie sich gemäß §14 Abs. 2 ABPO vor dem Ebringen gültig angemeldet sein. Achtung: Alle Anmeldungen gelten nur für das jeweilige Semester der Anmeldung.

An- und Abmelden von Prüfungen

Sie können sich nur für Prüfungen anmelden, wenn deren Voraussetzungen für Ihren Studiengang erfüllt sind. Die genauen Voraussetzungen finden Sie in den zugehörigen Besonderen Bestimmungen (BBPO) und im Modulhandbuch Ihres Studiengangs.

Auf einige wichtige Voraussetzungen möchten wir hinweisen:

  • Für alle Bachelorstudiengänge muss das Vorpraktikum vollständig absolviert und eingetragen sein, damit Sie sich für Prüfungen ab dem 4. Fachsemester anmelden können. Falls dies noch nicht erfolgt ist, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an den Beauftragten für das Vorpraktikum: Alexander Klein.
  • Studierende des Bachelorstudiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik müssen zum Ende des 3. Fachsemesters eine Vertiefungsrichtung wählen. Dies erfolgt im Studierendenportal my.h-da.de in Form einer Prüfungsanmeldung. Erst dann können Sie sich für Prüfungen des 4. Fachsemesters anmelden.
  • Studierende des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen müssen zum Ende des 2. Fachsemesters eine Vertiefungsrichtung wählen. Dies erfolgt im Studienportal my.h-da.de in Form einer Prüfungsanmeldung, um Prüfungen in der Vertiefungsrichtung anzumelden.
  • Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen PO 2020 müssen sich über eine Prüfungsanmeldung für ihren Schwerpunkt anmelden, um Prüfungen in diesem anzumelden.

Was muss angemeldet werden?

  • Sie melden sich grundsätzlich für alle Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen, die sie im Semester ablegen wollen, im Studierendenportal my.h-da.de an - egal ob  Klausuren, Präsentationen, mündliche Prüfungen, Hausarbeiten, Projekte, Seminare, Übungen oder Labore bzw. Praktika. Auch Wiederholungsleistungen sind anzumelden. Nur mit einer Anmeldung über die Prüfungsanmeldung des Studierendenportals erfolgt ein rechtlich gültiger Eintrag ins Prüfungssystem der h_da. Die Belegung (Teilnahme-Anmeldung) einer Lehrveranstaltung über das Vorlesungsverzeichnis oder das Eintragen in einen Moodle-Kurs gelten hierfür nicht!
  • Bitte überprüfen Sie im Studierendenportal (Menüpunkt "Info über angemeldete Prüfungen"), ob Ihre jeweilige Prüfungsanmeldung erfolgt ist. Sie erhalten Systemanmeldungen für erfolgreich durchgeführte Anmeldungen, welche Sie als Nachweis im Zweifelsfall geeignet abspeichern sollten. Systemseitigen Aufforderungen zur Kontaktaufnahme zum Fachbereich kommen Sie bitte umgehend nach.

Prüfungsvorleistungen nicht bestanden?

Prüfungsvorleistungen (z.B. Übungen, Labore) nicht bestanden?

Prüfungsvorleistungen (z.B. Übungen, Labore) nicht bestanden?
→ Dann müssen Sie Ihre Prüfungen selbständig fristgerecht abmelden, um Fehlversuche zu vermeiden. Eine automatische Abmeldung erfolgt nicht.

Pflichtanmeldungen beachten!

  • Wenn Sie eine Prüfungsleistung in einem Pflichtmodul nicht bestanden haben, müssen Sie diese am nächsten Prüfungstermin wiederholen. Sie werden hierzu pflichtangemeldet. Prüfen Sie auf my.h-da im Menüpunkt „Info über angemeldete Prüfungen“, ob und zu welchen Prüfungen Sie pflichtangemeldet sind. Nutzen Sie auch die Möglichkeit der pdf-Erstellung! Fehlende Anmeldungen erbitten Sie vor dem Prüfungszeitraum bei der Prüfungssachbearbeitung des Fachbereichs.
  • Bei Wahlpflicht-Fächern wird grundsätzlich KEINE Pflichtanmeldung durchgeführt. Bitte melden Sie sich für Wiederholungsprüfungen im WP-Bereich fristgerecht selbst an.
  • Sie sind für Ihre rechtlich gültigen Prüfungsanmeldungen sowie eventuelle Rücktritte selbst verantwortlich, diese im Studierendenportal my.h-da.de zu tätigen! Hierbei sind die jeweiligen An- und Abmeldefristen einzuhalten. Ihre Dozenten können Sie weder zu Prüfungsvorleistungen, noch zu Prüfungsleistungen rechtsgültig anmelden!
  • Das System arbeitet sehr zuverlässig, Systemfehler können daher nahezu ausgeschlossen werden. Sollte dennoch etwas schief gehen, benötigt das Prüfungsbüro unverzüglich nach Ihrer Kenntnisnahme sowie innerhalb der Fristen einer Meldung mit der aussagekräftigen Beschreibung des Fehlers, z. B. den Wortlaut der Fehlermeldung oder ein Screenshot. Die Angabe „es ging nicht“ ist nicht ausreichend und kann, insbesondere nach Ablauf betroffener Fristen, nicht akzeptiert werden.
  • Bitte melden Sie sich in Bedarfsfällen im Studierendenportal my.h-da.de von den betroffenen Prüfungsvorleistungen bzw. Prüfungsleistungen selbst ab. Beachten Sie die unterschiedlichen Rücktrittsfristen, nachzulesen in den für Sie gültigen ABPO und BBPO.
  • Von Prüfungsleistungen der Pflichtmodule können Sie nur im ersten Versuch zurücktreten. Für Wiederholungen, also zweite und ggf. dritte Versuche werden Sie pflichtangemeldet und müssen teilnehmen. Bei Nicht-Erscheinen erhalten Sie die Note 5.
  • Beim Eintritt einer Erkrankung nach Ende der Rücktrittfrist müssen Sie uns unverzüglich (innerhalb von 3 Kalendertagen ab Prüfungstag) ein ärztliches Attest einreichen, das Ihre Prüfungsunfähigkeit für den jeweiligen Prüfungstag in der jeweiligen Prüfungszeit bescheinigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") ist rechtlich nicht ausreichend! Legen Sie Ihrem Arzt / Ihrer Ärztin ausschließlich das Formular unseres Fachbereichs EIT zum Ausfüllen vor und vergessen Sie nicht, die betroffenen Prüfungen einzutragen! Ihr Arzt / ihre Ärztin hat handschriftlich die eigene Unterschrift mit Datum und Uhrzeit zu versehen!
  • Mussten Sie uns für eine Prüfung bereits einmal krankheitsbedingt ein Attest Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin vorlegen, benötigen wir bei erneuter Erkrankung zur gleichen Modulprüfung unverzüglich (innerhalb von 3 Kalendertagen ab Prüfungstag) zusätzlich zu der Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes / Ihrer Ärztin ein amtsärztliches Attest mit Nennung der betroffenen Modulprüfung. Sie erhalten dies bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt. 
  • Bitte notieren Sie auf jedem Attest Ihre Matrikelnummer und die Prüfung, an der Sie nicht teilnehmen konnten.

Bescheinigungen zu Prüfungsunfähigkeiten müssen, um als krankheitsbedingter Rücktritt zu gelten, jeweils unverzüglich (innerhalb von 3 Kalendertagen ab Prüfungsdatum) im Prüfungsbüro unseres Fachbereichs vorliegen, bevorzugt digital. Laden hierzu  Ihre Bescheinigung über die Onlineplattform https://frag-eit.de/ hoch. Bewahren Sie Ihr Original auf, falls Sie dies bei Rückfragen dem Prüfungsausschuss vorlegen müssen.


Achtung: Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit, wenn Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung an einer Prüfung teilnehmen.