Prüfungen

Die wichtigsten Regelungen bzgl. Prüfungen werden hier kurz zusammengefasst. Die gesetzlich gültige Formulierung aller Regelungen ist in der Prüfungsordnungen (PO) und den spezifischen Regelungen des Studiengangs (BBPO) enthalten. Sie finden die Dokumente im Downloadbereich Ihres Studiengangs.

Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus einer Prüfungsleistung - in der Regel am Ende des Moduls - sowie ggf. aus einer oder mehreren Prüfungsvorleistungen besteht. Die Prüfungsleistung erstreckt sich grundsätzlich über den gesamten Lehrinhalt des Moduls.

Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können unbeschränkt wiederholt werden.

Nicht bestandene Prüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden (Ausnahme: Abschlussarbeit und Kolloquium zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können). Wird die Prüfungsleistung bei der 2. Wiederholung nicht bestanden, so erfolgt eine mündliche Ergänzungsprüfung. Wird die 2. Wiederholungsprüfung zusammen mit der mündlichen Ergänzungsprüfung als bestanden bewertet, so wird grundsätzlich die Note 4,0 gegeben.

Zu Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen müssen Sie sich grundsätzlich anmelden. Die Anmeldung erfolgt online innerhalb der vorgegebenen Fristen.

Zur Wiederholungsprüfung erfolgt eine automatische Anmeldung. Eine gesonderte Benachrichtigung erfolgt nicht. Auf dem Hochschulportal (my.h-da) unter "Information über angemeldete Prüfungen" können Sie kontrollieren, ob Sie angemeldet sind.

 

Prüfungsan- und abmeldung

Voraussetzungen für Prüfungsanmeldungen

Sie können sich nur für Prüfungen anmelden, wenn die Voraussetzungen, spezifisch für Ihren Studiengang, erfüllt sind. Die genauen Voraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung, in den besonderen Bestimmungen (BBPO) und im Modulhandbuch.

Auf drei wichtige Voraussetzungen möchten wir hinweisen:

  • Für alle Bachelorstudiengänge muss das Vorpraktikum eingetragen sein, damit Sie sich für Prüfungen ab dem 4. Fachsemester anmelden können. Falls dies noch nicht erfolgt ist, wenden Sie sich bitte umgehend an den Beauftragten für das Vorpraktikum: Herr Alexander Klein.
  • Studierende des Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik müssen zum Ende des 3. Fachsemesters eine Vertiefungsrichtung wählen (ebenfalls über den Menüpunkt „Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung“). Erst dann können Sie sich für Prüfungen des 4. Fachsemesters anmelden.
  • Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen PO 2020 müssen sich manuell für einen Schwerpunkt, Elektrotechnik (91) oder Maschinenbau (92), anmelden.

Was muss angemeldet werden?

  • Melden Sie sich für alle Klausuren, Präsentationen, Projekte und Übungen an, bei denen Sie einen Leistungsnachweis erbringen möchten. Nur mit einer Anmeldung zur Prüfung kann ein Eintrag ins System erfolgen.
  • Bitte überprüfen Sie ob die Prüfungsanmeldung für Labore, Übungen, Senminare, Projekte, etc. für die Sie sich zu Semesterbeginn angemeldet haben, angemeldet sind.

Pflichtanmeldungen beachten!

  • Wenn Sie eine Klausur nicht bestanden haben, werden Sie vom System für den nächsten Klausurtermin pflichtangemeldet. Sobald die Pflichtanmeldungen durchgeführt wurden, werden Sie über die Website informiert. Prüfen Sie dann auf my.h-da im Menüpunkt „Info über angemeldete Prüfungen“, zu welchen Prüfungen Sie angemeldet sind. Nutzen Sie auch die Möglichkeit der pdf-Erstellung!
  • Bei Wahlpflicht-Fächern wird grundsätzlich KEINE Anmeldung durchgeführt. Bitte melden Sie sich für Prüfungen im WP-Bereich selbst an.

Anmeldungen und Rücktritte sind nur online möglich!

  • Das System arbeitet sehr zuverlässig, Systemfehler können daher nahezu ausgeschlossen werden. Sollte dennoch mal was schief gehen, benötigen wir eine aussagekräftige Beschreibung des Fehlers, z. B. den Wortlaut der Fehlermeldung oder eine Screenshot. Die Angabe „es ging nicht“ ist nicht ausreichend und kann nicht akzeptiert werden.

Rücktritte / Atteste

  • Bitte melden Sie sich über das Onlineprüfungssystem ab. Beachten Sie die unterschiedlichen Rücktrittfristen, nachzulesen in der für Sie gültigen Prüfungsordnungen.
  • Von Prüfungsleistungen können Sie nur im ersten Versuch zurücktreten. Am zweiten Versuch müssen Sie teilnehmen. Wenn Sie nicht antreten, erhalten Sie die Note 5. An der 3. schriftlichen Prüfung müssen Sie teilnehmen, sonst droht die Exmatrikulation. Eine mündliche Ergänzungsprüfung können Sie nur ablegen, wenn Sie die 3. schriftliche Klausur abgelegt haben.
  • Bei Erkrankung legen Sie uns bitte unverzüglich ein ärztliches Attest vor, das Ihre Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") ist nicht ausreichend! Sie können dazu dieses Formular verwenden. Wenn Sie eine andere Bescheinigung von Ihrem Arzt erhalten, vermerken Sie auf dem Attest bitte unbedingt Ihre Matrikelnummer sowie die Prüfung, an der Sie nicht teilnehmen konnten.
  • Sollten Sie bei einer Prüfung bereits einmal krankheitsbedingt ein Attest Ihres Arztes vorgelegt haben, benötigen wir bei erneuter Erkrankung in der Zeit der Wiederholungsprüfung ein amtsärztliches Attest. Sie erhalten dies bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt. Bitte notieren Sie auf dem Attest auch Ihre Matrikelnummer und die Prüfung, an der Sie nicht teilnehmen konnten.
  • Atteste müssen Sie uns unverzüglich zukommen lassen (d. h. innerhalb weniger Tage!). Sie können sie persönlich abgeben im D16/4. Stock bzw. sie in den grauen Briefkasten in diesem Stockwerk einwerfen. Sie können sie uns auch auf dem Postweg zusenden (Fachbereich EIT, Birkenweg 8, 64295 Darmstadt).