Prüfungen
Die wichtigsten Regelungen bzgl. Prüfungen werden hier kurz zusammengefasst. Die gesetzlich gültige Formulierung aller Regelungen ist in der Prüfungsordnungen (PO) und den spezifischen Regelungen des Studiengangs (BBPO) enthalten. Sie finden die Dokumente im Downloadbereich Ihres Studiengangs.
Jedes Modul wird mit einer Modulprüfung abgeschlossen, die aus einer Prüfungsleistung - in der Regel am Ende des Moduls - sowie ggf. aus einer oder mehreren Prüfungsvorleistungen besteht. Die Prüfungsleistung erstreckt sich grundsätzlich über den gesamten Lehrinhalt des Moduls.
Nicht bestandene Prüfungsvorleistungen können unbeschränkt wiederholt werden.
Nicht bestandene Prüfungsleistungen können zweimal wiederholt werden (Ausnahme: Abschlussarbeit und Kolloquium zur Abschlussarbeit, welche nur einmal wiederholt werden können). Wird die Prüfungsleistung bei der 2. Wiederholung nicht bestanden, so erfolgt eine mündliche Ergänzungsprüfung. Zur mündlichen Ergänzungsprüfung werden Sie schriftlich vom Prüfungsausschuss eingeladen. Sie haben nur Anspruch, wenn Sie an der 3. schriftlichen Prüfung teilgenommen haben. Wird die 2. Wiederholungsprüfung zusammen mit der mündlichen Ergänzungsprüfung als bestanden bewertet, so wird grundsätzlich die Note 4,0 gegeben. Bei nicht Bestehen erhalten Sie die Note 5 und Sie werden exmatrikuliert.
Für Prüfungsvorleistungen und Prüfungsleistungen müssen Sie sich laut 14 Abs. 2 ABPO grundsätzlich anmelden. Die Anmeldung erfolgt online innerhalb der vorgegebenen Fristen.
Prüfungsan- und abmeldung
Voraussetzungen für Prüfungsanmeldungen
Sie können sich nur für Prüfungen anmelden, wenn die Voraussetzungen, spezifisch für Ihren Studiengang, erfüllt sind. Die genauen Voraussetzungen finden Sie in der Prüfungsordnung, in den besonderen Bestimmungen (BBPO) und im Modulhandbuch.
Auf einige wichtige Voraussetzungen möchten wir hinweisen:
- Für alle Bachelorstudiengänge muss das Vorpraktikum eingetragen sein, damit Sie sich für Prüfungen ab dem 4. Fachsemester anmelden können. Falls dies noch nicht erfolgt ist, wenden Sie sich bitte rechtzeitig an den Beauftragten für das Vorpraktikum: Herr Alexander Klein.
- Studierende des Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik müssen zum Ende des 3. Fachsemesters eine Vertiefungsrichtung wählen (ebenfalls über den Menüpunkt „Prüfungsanmeldung/Prüfungsabmeldung“). Erst dann können Sie sich für Prüfungen des 4. Fachsemesters anmelden.
- Studierende des Bachelorstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen müssen sich bis zum Ende des 3. Fachsemesters für eine Vertiefungsrichtung entscheiden, wenn Prüfungen in der Vertiefungsrichtung „Elektrotechnik“ oder „Maschinenbau“ abgelegt werden sollen.
- Studierende des Masterstudiengangs Wirtschaftsingenieurwesen PO 2020 müssen sich manuell für einen Schwerpunkt, Elektrotechnik (91) oder Maschinenbau (92), anmelden.
Was muss angemeldet werden?
- Melden Sie sich für alle Klausuren, Präsentationen, Hausarbeiten, Projekte und Übungen an, bei denen Sie einen Leistungsnachweis erbringen möchten. Nur mit einer Anmeldung zur Prüfung kann ein Eintrag ins System erfolgen.
- Bitte überprüfen Sie, ob die Prüfungsanmeldung für Labore, Übungen, Seminare, Projekte, etc. erfolgt ist.
Pflichtanmeldungen beachten!
- Wenn Sie eine Prüfungsleistung nicht bestanden haben, werden Sie für den nächsten Prüfungstermin pflichtangemeldet. Prüfen Sie auf my.h-da im Menüpunkt „Info über angemeldete Prüfungen“, zu welchen Prüfungen Sie angemeldet sind. Nutzen Sie auch die Möglichkeit der pdf-Erstellung!
- Bei Wahlpflicht-Fächern wird grundsätzlich KEINE Anmeldung durchgeführt. Bitte melden Sie sich für Prüfungen im WP-Bereich selbst an.
Anmeldungen und Rücktritte sind nur online möglich!
- Das System arbeitet sehr zuverlässig, Systemfehler können daher nahezu ausgeschlossen werden. Sollte dennoch Mal was schief gehen, benötigen wir eine aussagekräftige Beschreibung des Fehlers, z. B. den Wortlaut der Fehlermeldung oder ein Screenshot. Die Angabe „es ging nicht“ ist nicht ausreichend und kann nicht akzeptiert werden.
Rücktritte / Atteste
- Bitte melden Sie sich über das Onlineprüfungssystem my.h-da.de von Prüfungsleistungen ab. Beachten Sie die unterschiedlichen Rücktrittsfristen, nachzulesen in der für Sie gültigen Prüfungsordnungen.
- Von Prüfungsleistungen der Pflichtmodule können Sie nur im ersten Versuch zurücktreten. Am zweiten und dritten Versuch werden Sie pflichtangemeldet und Sie müssen teilnehmen. Bei nicht antreten, erhalten Sie die Note 5.
- Bei Erkrankung legen Sie uns bitte unverzüglich (innerhalb von 3 Kalendertagen) ein ärztliches Attest vor, das Ihre Prüfungsunfähigkeit bescheinigt. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ("gelber Schein") ist nicht ausreichend! Nutzen Sie für den Arzt / die Ärztin ausschließlich dieses Formular.
- Sollten Sie bei einer Prüfung bereits einmal krankheitsbedingt ein Attest Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin vorgelegt haben, benötigen wir bei erneuter Erkrankung in der Zeit der Wiederholungsprüfung eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung Ihres Arztes oder Ihrer Ärztin sowie ein amtsärztliches Attest innerhalb von 3 Kalendertagen. Sie erhalten dies bei dem für Ihren Wohnort zuständigen Gesundheitsamt.
- Bitte notieren Sie auf dem Attest Ihre Matrikelnummer und die Prüfung, an der Sie nicht teilnehmen konnten.
Die Bescheinigung Ihrer Prüfungsunfähigkeit muss unverzüglich (innerhalb von 3 Kalendertagen) bei uns eingegangen sein. Laden Sie die Bescheinigung über die Onlineplattform https://frag-eit.de/ hoch. Bewahren Sie Ihr Original auf, falls Sie dies dem Prüfungsausschuss vorlegen müssen.
Achtung: Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung verliert ihre Gültigkeit, wenn Sie innerhalb der Gültigkeitsdauer der Bescheinigung an einer Prüfung teilnehmen.