Fachbereichsrat (FBR)
Der Fachbereichsrat ist das zentrale Selbstverwaltungsgremium eines Fachbereichs an Hochschulen in Hessen. Seine Aufgaben und Zusammensetzung sind im § 50 Hessisches Hochschulgesetz (HessHG) (§ 50 HessHG) geregelt.
Zusammensetzung des Fachbereichsrates:
- 7 ProfessorInnen,
- 4 Studierende,
- 1 MitarbeiterIn, wissenschaftlich,
- 1 MitarbeiterIn, administrativ-technisch.
Die Mitglieder des Fachbereichsrats werden in der Regel für zwei Jahre gewählt, studentische Vertreter jährlich. Die Wahl erfolgt getrennt nach den Statusgruppen (Professorenschaft, wissenschaftliche Mitarbeiter, Studierende, administrativ-technisches Personal).
Die Aufgaben des Fachbereichsrates:
Der FBR trifft für den Fachbereich alle wichtigen Entscheidungen. Zu seinen Aufgaben gehört:
- Erlass der Prüfungsordnungen und der Studienordnungen,
- Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von Studiengängen,
- Abstimmung der Forschungsvorhaben,
- Vorschläge für die Entwicklungsplanung,
- Stellungnahme zu den Zielvereinbarungen zwischen Präsidium und Fachbereich,
- Entscheidung über den Berufungsvorschlag der Berufungskommissionen,
- Vorschläge für die Einrichtung und Aufhebung von wissenschaftlichen und technischen Einrichtungen,
- Wahl der Dekanin oder des Dekans sowie weiterer Mitglieder des Dekanats (mit Zustimmung des Präsidiums),
- Entscheidung über die Einrichtung und Aufhebung von Arbeitsgruppen,
- Regelung der Benutzung der Fachbereichseinrichtungen im Rahmen der Benutzungsordnung.
Der FBR wählt den Dekan/die Dekanin. Er/sie führt die Geschäfte des Fachbereichs, hat den Vorsitz des FBR und vertritt den Fachbereich innerhalb der Hochschule. Die Entscheidungen, die der FBR trifft, werden in den Ausschüssen vorbereitet. Bei allen Angelegenheiten, welche die Studienbedingungen betreffen, arbeitet er eng mit dem Fachschaftsrat zusammen. Der Fachschaftsrat kann Initiativen, welche die Studienbedingungen betreffen, in den Fachbereichsrat einbringen.
Zeitaufwand: 3-4 Sitzungen je Semester + ggf. Vorbereitungszeit zum Durcharbeiten von Sitzungsunterlagen
Aktuelle Zusammensetzung (Stand: 01.04.2025)