Berufungskommissionen

Immer, wenn eine ProfessorInnen-Stelle zu besetzen ist, wird vom Dekanat eine Berufungskommission eingesetzt. Sie bereitet den Berufungsvorschlag für die Stelle vor. Die Zusammensetzung der Berufungskommission legt § 63 Abs. 2 HHG folgendermaßen fest:

  • 3 Mitglieder der Professorengruppe,
  • 2 Studierende.

Um neue Professorinnen und Professoren zu berufen, wird ein Auswahlprozess durchgeführt, der von Seiten des Fachbereichs durch eine Berufungskommission organisiert und durchgeführt wird. Die Berufungskommission erarbeitet einen Berufungsvorschlag, den sie dem Fachbereichsrat zur Abstimmung vorlegt. Die Aufgaben der Kommissionsmitglieder sind hauptsächlich:

  • Verfassen eines Textes zur Ausschreibung einer Stelle,
  • Sichten eingegangener Bewerbungen und Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern, die zu Probevorlesungen eingeladen werden sollen,
  • Besuch der Probevorlesungen und Führen eines persönlichen Gesprächs mit den eingeladenen Bewerberinnen und Bewerbern,
  • Bewertung der Bewerberinnen auf Basis der Probevorlesungen, Personalgespräche und Bewerbungsunterlagen und Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern, deren Unterlagen externen Gutachtern vorgelegt werden sollen,
  • Auswahl von max. 3 Bewerberinnen und Bewerbern für den Berufungsvorschlag auf Basis der Gutachten, der Probevorlesungen, Personalgespräche und Bewerbungsunterlagen.

Als Mitglied einer Berufungskommission sind Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie tragen dazu bei, für die Lehre bestmöglich geeignete Professorinnen und Professoren zu finden. Vertiefte fachliche Kenntnisse in den jeweiligen Fachgebieten sind nicht notwendig. Sie sollten etwas Menschenkenntnis und Gefühl für gute Didaktik mitbringen.

Zeitaufwand: Die Arbeit der Kommission beginnt mit dem Verfassen des Ausschreibungstextes und ist mit dem Beschluss des Berufungsvorschlages durch den Fachbereichsrat in der Regel beendet. In dieser Zeit können 1-2 Sitzungen pro Semester und der Besuch mehrerer Probevorlesungen mit Personalgesprächen anfallen. Probevorlesungen und Personalgespräche finden je nach Zahl der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber innerhalb 1 bis 2 Wochen konzentriert und im Rahmen regulärer Vorlesungen statt. 


Derzeit sind alle Berufungsverfahren abgeschlossen.