FAQ - Studiengangwechsel zum Bachelor WIng

WIng Wechsler

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  • Welche Fristen muss ich beachten?

    Die Antragstellung auf Einstufung in ein höheres Semester muss vorliegen bis zum
    15.1. für Aufnahme in das Sommersemester
    15.7. für Aufnahme in das Wintersemester.

  • Kann ich sicher mit einer Aufnahme rechnen?

    Nein, denn Aufnahme ist nur möglich wenn freie Plätze vorhanden sind. Bei der Vergabe geht ein Ortswechsel vor einem Studiengangwechsel.

  • Was muss ich sonst beachten?

    Im Falle einer Zusage müssen Sie unbedingt ab dem ersten Tag der Vorlesungszeit anwesend sein, weil wichtige Informationen gerade in den ersten Tagen des Semesters gegeben werden und Einteilungen zu Praktika sehr frühzeitig erfolgen.

  • Ich bin in einem Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen endgültig durchgefallen. Kann ich trotzdem aufgenommen werden?

    Nein. Eine Aufnahme ist nicht mehr möglich, weil Ihre Hochschule die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausstellen kann. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie an einer Fachhochschule oder Universität endgültig durchgefallen sind.

  • Wann kann ich mit einem Bescheid rechnen?

    Ein Bescheid kann erst dann versendet werden, wenn feststeht, dass freie Plätze existieren. Dies ist erst nach Ablauf der Rückmeldefrist möglich. Deshalb erfolgt der Bescheid sehr kurzfristig.

  • In welches Semester wird man eingestuft?

    Da pro Semester 30CP zu erwerben sind, sollten für eine Einstufung in das dritte Semester beispielsweise ca. 60CP anerkennbar sein. Wenn noch Prüfungen oder Prüfungsergebnisse ausstehen, vermerken Sie dies bitte in Ihren Antragsunterlagen.

  • Welche Fächer sind anerkennbar?

    Anerkennbar sind Fächer, die nach Art, Umfang (CP) und Inhalt gleichwertig sind. Wichtig: Es sind im jeweiligen Themenbereich nicht mehr CP anerkennbar als in diesem Themenbereich erworben wurden. Wenn also an der h_da 5CP Technische Mechanik verlangt werden, können auch nur diese fünf CP anerkannt werden.

  • Welche Bedeutung hat die Einstufung?

    Die Einstufung erfolgt aufgrund einer Abschätzung der anerkennbaren CP, dies stellt keine zugesicherte Anerkennung dar, sondern soll nur eine Abschätzung liefern, ob Sie mit Erfolg im angestrebten Studiengang weiter studieren können. Die Fächer können Sie sich erst anerkennen lassen wenn Sie im Studiengang eingeschrieben sind.

  • Wenn ich in das dritte Semester eingestuft werde, was ist dann mit den Fächern des ersten und zweiten Semesters?

    Da an unterschiedlichen Hochschulen der Aufbau der Curricula unterschiedlich ist, wird es vorkommen, dass einige Fächer der vergangenen beiden Semester nicht anerkennbar sind, diese müssen Sie dann nachholen. Es ist aber auch möglich, dass Ihnen ein Fach des vierten Semesters anerkannt wird, dieses brauchen Sie dann nicht mehr zu absolvieren.

  • Wie kann ich selbst eine erste Abschätzung über die anerkennbaren Leistungen treffen?

    Legen Sie Ihren Leistungsnachweis neben den Studienplan, den Sie dem Modulhandbuch Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen entnehmen.

  • Wann sollte ich die Leistungen aus dem voran gegangenen Studium anerkennen lassen?

    Möglichst bald nach Studienaufnahme an der h_da. Sie müssen nämlich unbedingt wissen, welche Fächer Sie noch nachholen müssen. Diese haben für Sie allerhöchste Priorität. Bitte verschonen Sie uns aber mit detaillierten Anfragen im Vorfeld.

  • Muss ich ein Praktikum nachweisen?

    Die Prüfungsordnung verlangt den Nachweis eines mindestens achtwöchigen Praktikums bis spätestens zum Ende des dritten Semesters. Wenn Sie also an die h_da wechseln wollen, nutzen Sie die Semesterferien für das Praktikum.

  • Kann ich Noten verbessern?

    Es gelten folgende Grundsätze: Wenn eine Leistung anerkannt wurde, können Sie sich in diesem Fach nicht mehr prüfen lassen. Wenn eine Prüfung angetreten wurde, können Sie sich dieses Fach nicht mehr anerkennen lassen.

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Kontakt

Studiengangsleitung

Prof. Dr. Karl Kleinmann

Kommunikation Büro: D16, 306

karl.kleinmann@h-da.de

Prüfungssekretariat für Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor und Master)
Claudia Klein

Kommunikation Birkenweg 8
64295 Darmstadt
Büro: D16, 408

+49.6151.533-68236
claudia.klein@h-da.de

Antrag an den Prüfungsausschuss stellen

Sie möchten ein Anliegen mit dem Prüfungsausschuss ihres Studiengangs in der Sprechstunde klären? Dann schildern Sie bitte zuerst Ihr Anliegen so genau wie möglich in unserem Online-Antragsformular und kommen danach in die Sprechstunde.