Die Hochschule Darmstadt ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://h-da.de sowie weiteren Webauftritten der h_da, aber nicht für weitere Webseiten und Subdomains, die nicht über das zentrale Web Content-Management-System (Web-CMS, betreut durch Webdienste [ITDuA]) der Hochschule Darmstadt angeboten werden. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 und dem HessBGG und HVBIT vereinbar. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei: In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente In den Webauftritt eingebundene Videos In den Webauftritt verwendetes Bildmaterial, in den Webauftritt eingebundenes animiertes Bildmaterial ist in Teilen nicht barrierefrei zugänglich In den Webauftritt verwendete Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität sind in Teilen nicht barrierefrei zugänglich Begründung PDF Dokumente Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Für eine barrierefreie Gestaltung sind Vorlagen in Planung zur Erstellung barrierefreier Dokumente (Modulhandbücher, BBPO) Der Alt-Bestand wird sukzessive angepasst. Ausgenommen davon sind Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, wenn diese nicht barrierefrei vorliegen. Eine Ersetzung erfolgt in der redaktionellen Pflege, wenn Aktualisierungen vorliegen. Eine Bewertung der Barrierefreiheit externer Dokument kann nicht erfolgen. Begründung Videos Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Begründung animiertes Bildmaterial Eine barrierefreie Umsetzung animierter Bilder in Form eines Content-Sliders ist beim nächsten technischen erforderlichen Upgrade des eingesetzten CMS-Systems eingeplant. Eine barrierefreie Aufbereitung des Bildmaterials (ALT-Text, Beschreibung) wird an die Bereichsredaktionen (dezentrale Redaktionsorganisation) kommuniziert, werden nicht technisch erzwungen. Begründung Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität Eine barrierefreie Umsetzung der Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität ist beim nächsten technischen erforderlichen Upgrade des eingesetzten CMS-Systems eingeplant. Eine barrierefreie Aufbereitung der Inhalte mit einem armen Einsatz der Elemente Akkordion, Tabs, Content Slider wird den Redaktionen empfohlen, eine technische Restriktion erfolgt nicht. Barrierefreie Alternativen Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Student Service Center . Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen/ Modulhandbücher /BBPOs wenden Sie sich bitte an die Prüfungsämter in den Fachbereichen* oder stellen Sie Ihre Anfrage das Prüfungsamt der h_da : FB Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen FB Chemie- und Biotechnologie FB Elektro- und Informationstechnik FB Gestaltung FB Gesellschaftswissenschaften FB Informatik FB Mathematik und Naturwissenschaften FB Maschinenbau und Kunststofftechnik FB Soziale Arbeit FB Wirtschaft Graduiertenschule Weiterbildung und duales Studium: Internationale BWL und MBA * in dieser Übersicht, sind nur die von den Webdiensten betreuten Fachbereiche aufgeführt. Eine Übersicht aller Fachbereiche der Hochschule Darmstadt finden Sie unter Hochschule > Fachbereiche Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte die unten angegebene Feedback Möglichkeit. Im Falle von Videos ohne Audiodeskription wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Anbieter (Fachbereich, Insitut oder Abteilung), die das Video bereitstellt. Kontaktinformationen sind im Footer jeder Seite standardisiert angeboten. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 01.11.2021 erstellt. Methodik der Bewertung: Selbstbewertung Durchsetzungsverfahren Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Hessen einschalten. Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Neuen Bäue 2 35390 Gießen +49 641 303 - 2901 ueberwachung-lbit@rpgi.hessen . de
Die Hochschule Darmstadt ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://h-da.de sowie weiteren Webauftritten der h_da, aber nicht für weitere Webseiten und Subdomains, die nicht über das zentrale Web Content-Management-System (Web-CMS, betreut durch Webdienste [ITDuA]) der Hochschule Darmstadt angeboten werden. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 und dem HessBGG und HVBIT vereinbar. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei: In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente In den Webauftritt eingebundene Videos In den Webauftritt verwendetes Bildmaterial, in den Webauftritt eingebundenes animiertes Bildmaterial ist in Teilen nicht barrierefrei zugänglich In den Webauftritt verwendete Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität sind in Teilen nicht barrierefrei zugänglich Begründung PDF Dokumente Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Für eine barrierefreie Gestaltung sind Vorlagen in Planung zur Erstellung barrierefreier Dokumente (Modulhandbücher, BBPO) Der Alt-Bestand wird sukzessive angepasst. Ausgenommen davon sind Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, wenn diese nicht barrierefrei vorliegen. Eine Ersetzung erfolgt in der redaktionellen Pflege, wenn Aktualisierungen vorliegen. Eine Bewertung der Barrierefreiheit externer Dokument kann nicht erfolgen. Begründung Videos Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Begründung animiertes Bildmaterial Eine barrierefreie Umsetzung animierter Bilder in Form eines Content-Sliders ist beim nächsten technischen erforderlichen Upgrade des eingesetzten CMS-Systems eingeplant. Eine barrierefreie Aufbereitung des Bildmaterials (ALT-Text, Beschreibung) wird an die Bereichsredaktionen (dezentrale Redaktionsorganisation) kommuniziert, werden nicht technisch erzwungen. Begründung Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität Eine barrierefreie Umsetzung der Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität ist beim nächsten technischen erforderlichen Upgrade des eingesetzten CMS-Systems eingeplant. Eine barrierefreie Aufbereitung der Inhalte mit einem armen Einsatz der Elemente Akkordion, Tabs, Content Slider wird den Redaktionen empfohlen, eine technische Restriktion erfolgt nicht. Barrierefreie Alternativen Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Student Service Center . Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen/ Modulhandbücher /BBPOs wenden Sie sich bitte an die Prüfungsämter in den Fachbereichen* oder stellen Sie Ihre Anfrage das Prüfungsamt der h_da : FB Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen FB Chemie- und Biotechnologie FB Elektro- und Informationstechnik FB Gestaltung FB Gesellschaftswissenschaften FB Informatik FB Mathematik und Naturwissenschaften FB Maschinenbau und Kunststofftechnik FB Soziale Arbeit FB Wirtschaft Graduiertenschule Weiterbildung und duales Studium: Internationale BWL und MBA * in dieser Übersicht, sind nur die von den Webdiensten betreuten Fachbereiche aufgeführt. Eine Übersicht aller Fachbereiche der Hochschule Darmstadt finden Sie unter Hochschule > Fachbereiche Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte die unten angegebene Feedback Möglichkeit. Im Falle von Videos ohne Audiodeskription wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Anbieter (Fachbereich, Insitut oder Abteilung), die das Video bereitstellt. Kontaktinformationen sind im Footer jeder Seite standardisiert angeboten. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 01.11.2021 erstellt. Methodik der Bewertung: Selbstbewertung Durchsetzungsverfahren Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Hessen einschalten. Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Neuen Bäue 2 35390 Gießen +49 641 303 - 2901 ueberwachung-lbit@rpgi.hessen . de
Ab dem 25. Mai dieses Jahres gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unmittelbar und in sämtlichen Mitgliedsstatten der Europäischen Union. Das derzeit bestehende Datenschutzrecht soll damit harmonisiert und durch einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen ersetzt werden. Allerdings enthält die DS-GVO auch eine Vielzahl von Öffnungsklauseln, die dem nationalen Gesetzgeber einen bestimmten Spielraum hinsichtlich der Umsetzung der Vorschrift einräumen. Das Hessische Datenschutzgesetz wurde Ende April 2016 neu gefasst und um die Informationsfreiheit ergänzt (HDSIG), es regelt insbesondere Fragen der Videoüberwachung und des Beschäftigtendatenschutzes. Um den Vorgaben der DS-GVO zu entsprechen, müssen die Hochschulen in Hessen als öffentliche Stellen bestehende Strukturen und Prozesse zeitnah anpassen und fortentwickeln. Allerdings sind bei einer bisherigen Einhaltung der Datenschutzvorgaben keine grundlegenden Änderungen des Umgangs mit Daten an der Hochschule zu erwarten, es treten jedoch verstärkte Vorgaben zur Transparenz und insbesondere zur Information der Betroffenen hinzu, welche etwa durch die neue Datenschutzerklärung der h_da und die Datenschutzerklärungen bei Einwilligungen etc. abgebildet werden. In Bereichen, in welchen Datenverarbeitungen lediglich zur Erfüllung des notwendigen Studienbetriebs durchgeführt werden, ist vor allem zu prüfen, ob der bereits jetzt bestehende Grundsatz der „Erforderlichkeit“ der Datenverarbeitung auch nach der DS-GVO (privacy by design und by default). eingehalten wird. Wesentliche Veränderungen der DSGVO und des HDSIG sind nachfolgend zusammengefasst Erweitert wird der Umfang der Informations- und Auskunftspflichten gegenüber Studierenden (Art. 13-15 DS-GVO). Gem. Art. 12 Abs. 1 DS-GVO sind die Betroffenen (also hier: Studierende) in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer einfachen und klaren Sprache“ über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten. Auch die sonstigen Rechte der Betroffenen werden gegenüber dem bisherigen Recht erweitert. Neu ist u.a. das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Die DS-GVO sieht erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten vor. Dies betrifft u.a. den Nachweis der Einhaltung der Datenschutzgrundsätze (Art. 5 Abs. 2 DS-GVO), die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 24 DS-GVO) und den Einsatz geeigneter Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO). Weitere Dokumentationspflichten ergeben sich aus Art. 30 DS-GVO (Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses) und Art. 33 DS-GVO (Dokumentation von Datenschutzvorfällen. Einwilligungen von Beschäftigten sind nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam (§ 23 HDSIG). Hat eine Verarbeitung voraussichtlich hohe Risiken für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Studierenden, so muss die Hochschule künftig eine Datenschutz-Folgeabschätzung (Art. 35 DS-GVO) durchführen. Die Datenschutz-Folgeabschätzung ersetzt das Instrument der Vorabkontrolle, die bislang in § 7 Hessisches Datenschutzgesetz geregelt war. Diese ist vom Verantwortlichen zu erstellen; der oder die Datenschutzbeauftragte hat hier nur noch eine beratende Funktion. Im Rahmen der Datenschutz-Folgeabschätzung sind u.a. die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere der möglichen Risiken zu bewerten und Maßnahmen zur Eingrenzung der Risiken zu prüfen. Soweit erforderlich, muss die Hochschule zuvor die Aufsichtsbehörde konsultieren (Art. 36 DS-GVO). Art. 25 DS-GVO regelt die Grundsätze des „Datenschutzes durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (privacy by design and by default)“. Demnach hat die Hochschule ihre IT-Systeme so auszugestalten, dass die Grundsätze des Art. 5 Abs. 1 DS-GVO (Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten) wirksam umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für das Gebot der Datenminimierung. Danach dürfen nur so viele Daten erhoben werden, wie zur Erfüllung des Zwecks benötigt sind. Zudem müssen IT-Systeme so voreingestellt werden, dass nur die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Das Instrument der Auftragsdatenverarbeitung bleibt (Art. 28 DS-GVO). Allerdings ändert sich die Rolle des Auftragsverarbeiters hinsichtlich einer möglichen eigenen Haftung und Bußgeldpflicht. Bestehende Verträge sollten möglichst zeitnah auf einen durch die DS-GVO ausgelösten Anpassungsbedarf überprüft werden. Zudem wird durch Art. 82 DS-GVO die zivilrechtliche Haftung bei Datenschutzverstößen auch auf den Ersatz immaterieller Schäden erweitert. Erstmals wird auch für öffentliche Stellen eine Melde- und Benachrichtigungspflicht eingeführt (Art. 33 ff DS-GVO). (Überarbeitete Information des Hessischen Datenschutzbeauftragten)
Ab dem 25. Mai dieses Jahres gilt die Datenschutz-Grundverordnung (DS-GVO) unmittelbar und in sämtlichen Mitgliedsstatten der Europäischen Union. Das derzeit bestehende Datenschutzrecht soll damit harmonisiert und durch einen einheitlichen europäischen Rechtsrahmen ersetzt werden. Allerdings enthält die DS-GVO auch eine Vielzahl von Öffnungsklauseln, die dem nationalen Gesetzgeber einen bestimmten Spielraum hinsichtlich der Umsetzung der Vorschrift einräumen. Das Hessische Datenschutzgesetz wurde Ende April 2016 neu gefasst und um die Informationsfreiheit ergänzt (HDSIG), es regelt insbesondere Fragen der Videoüberwachung und des Beschäftigtendatenschutzes. Um den Vorgaben der DS-GVO zu entsprechen, müssen die Hochschulen in Hessen als öffentliche Stellen bestehende Strukturen und Prozesse zeitnah anpassen und fortentwickeln. Allerdings sind bei einer bisherigen Einhaltung der Datenschutzvorgaben keine grundlegenden Änderungen des Umgangs mit Daten an der Hochschule zu erwarten, es treten jedoch verstärkte Vorgaben zur Transparenz und insbesondere zur Information der Betroffenen hinzu, welche etwa durch die neue Datenschutzerklärung der h_da und die Datenschutzerklärungen bei Einwilligungen etc. abgebildet werden. In Bereichen, in welchen Datenverarbeitungen lediglich zur Erfüllung des notwendigen Studienbetriebs durchgeführt werden, ist vor allem zu prüfen, ob der bereits jetzt bestehende Grundsatz der „Erforderlichkeit“ der Datenverarbeitung auch nach der DS-GVO (privacy by design und by default). eingehalten wird. Wesentliche Veränderungen der DSGVO und des HDSIG sind nachfolgend zusammengefasst Erweitert wird der Umfang der Informations- und Auskunftspflichten gegenüber Studierenden (Art. 13-15 DS-GVO). Gem. Art. 12 Abs. 1 DS-GVO sind die Betroffenen (also hier: Studierende) in „präziser, transparenter, verständlicher und leicht zugänglicher Form in einer einfachen und klaren Sprache“ über die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten zu unterrichten. Auch die sonstigen Rechte der Betroffenen werden gegenüber dem bisherigen Recht erweitert. Neu ist u.a. das Recht auf Datenübertragbarkeit (Art. 20 DS-GVO). Die DS-GVO sieht erweiterte Dokumentations- und Nachweispflichten vor. Dies betrifft u.a. den Nachweis der Einhaltung der Datenschutzgrundsätze (Art. 5 Abs. 2 DS-GVO), die erforderlichen technischen und organisatorischen Maßnahmen (Art. 24 DS-GVO) und den Einsatz geeigneter Auftragsverarbeiter (Art. 28 DS-GVO). Weitere Dokumentationspflichten ergeben sich aus Art. 30 DS-GVO (Führung eines Verarbeitungsverzeichnisses) und Art. 33 DS-GVO (Dokumentation von Datenschutzvorfällen. Einwilligungen von Beschäftigten sind nur unter bestimmten Voraussetzungen wirksam (§ 23 HDSIG). Hat eine Verarbeitung voraussichtlich hohe Risiken für die persönlichen Rechte und Freiheiten der Studierenden, so muss die Hochschule künftig eine Datenschutz-Folgeabschätzung (Art. 35 DS-GVO) durchführen. Die Datenschutz-Folgeabschätzung ersetzt das Instrument der Vorabkontrolle, die bislang in § 7 Hessisches Datenschutzgesetz geregelt war. Diese ist vom Verantwortlichen zu erstellen; der oder die Datenschutzbeauftragte hat hier nur noch eine beratende Funktion. Im Rahmen der Datenschutz-Folgeabschätzung sind u.a. die Eintrittswahrscheinlichkeit und die Schwere der möglichen Risiken zu bewerten und Maßnahmen zur Eingrenzung der Risiken zu prüfen. Soweit erforderlich, muss die Hochschule zuvor die Aufsichtsbehörde konsultieren (Art. 36 DS-GVO). Art. 25 DS-GVO regelt die Grundsätze des „Datenschutzes durch Technik und datenschutzfreundliche Voreinstellungen (privacy by design and by default)“. Demnach hat die Hochschule ihre IT-Systeme so auszugestalten, dass die Grundsätze des Art. 5 Abs. 1 DS-GVO (Grundsätze der Verarbeitung personenbezogener Daten) wirksam umgesetzt werden. Dies gilt insbesondere für das Gebot der Datenminimierung. Danach dürfen nur so viele Daten erhoben werden, wie zur Erfüllung des Zwecks benötigt sind. Zudem müssen IT-Systeme so voreingestellt werden, dass nur die erforderlichen personenbezogenen Daten verarbeitet werden. Das Instrument der Auftragsdatenverarbeitung bleibt (Art. 28 DS-GVO). Allerdings ändert sich die Rolle des Auftragsverarbeiters hinsichtlich einer möglichen eigenen Haftung und Bußgeldpflicht. Bestehende Verträge sollten möglichst zeitnah auf einen durch die DS-GVO ausgelösten Anpassungsbedarf überprüft werden. Zudem wird durch Art. 82 DS-GVO die zivilrechtliche Haftung bei Datenschutzverstößen auch auf den Ersatz immaterieller Schäden erweitert. Erstmals wird auch für öffentliche Stellen eine Melde- und Benachrichtigungspflicht eingeführt (Art. 33 ff DS-GVO). (Überarbeitete Information des Hessischen Datenschutzbeauftragten)
Die Hochschule Darmstadt ist als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 bemüht, Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Hessisches Behinderten-Gleichstellungsgesetz (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (HVBIT) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite https://h-da.de sowie weiteren Webauftritten der h_da, aber nicht für weitere Webseiten und Subdomains, die nicht über das zentrale Web Content-Management-System (Web-CMS, betreut durch Webdienste [ITDuA]) der Hochschule Darmstadt angeboten werden. Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen Diese Website ist wegen der folgenden Ausnahmen teilweise mit der EU-Richtlinie 2016/2102 und dem HessBGG und HVBIT vereinbar. Nicht barrierefreie Inhalte Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind ausfolgenden Gründen nicht barrierefrei: In den Webauftritt eingebundene PDF-Dokumente In den Webauftritt eingebundene Videos In den Webauftritt verwendetes Bildmaterial, in den Webauftritt eingebundenes animiertes Bildmaterial ist in Teilen nicht barrierefrei zugänglich In den Webauftritt verwendete Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität sind in Teilen nicht barrierefrei zugänglich Begründung PDF Dokumente Aufgrund der großen Anzahl bereitgestellter PDF-Dokumente, die vor dem 23.09.2018 erstellt wurden, konnten diese bislang nicht in ein barrierefreies Format überführt werden. Für eine barrierefreie Gestaltung sind Vorlagen in Planung zur Erstellung barrierefreier Dokumente (Modulhandbücher, BBPO) Der Alt-Bestand wird sukzessive angepasst. Ausgenommen davon sind Dokumente, die von Dritten (z.B. andere Organisationen, Ministerien, u.a.) bereitgestellt werden, wenn diese nicht barrierefrei vorliegen. Eine Ersetzung erfolgt in der redaktionellen Pflege, wenn Aktualisierungen vorliegen. Eine Bewertung der Barrierefreiheit externer Dokument kann nicht erfolgen. Begründung Videos Die Bereitstellung der Videos mit einer Audiodeskription konnte bislang nicht realisiert werden. Begründung animiertes Bildmaterial Eine barrierefreie Umsetzung animierter Bilder in Form eines Content-Sliders ist beim nächsten technischen erforderlichen Upgrade des eingesetzten CMS-Systems eingeplant. Eine barrierefreie Aufbereitung des Bildmaterials (ALT-Text, Beschreibung) wird an die Bereichsredaktionen (dezentrale Redaktionsorganisation) kommuniziert, werden nicht technisch erzwungen. Begründung Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität Eine barrierefreie Umsetzung der Inhaltselemente mit Javascript-Funktionalität ist beim nächsten technischen erforderlichen Upgrade des eingesetzten CMS-Systems eingeplant. Eine barrierefreie Aufbereitung der Inhalte mit einem armen Einsatz der Elemente Akkordion, Tabs, Content Slider wird den Redaktionen empfohlen, eine technische Restriktion erfolgt nicht. Barrierefreie Alternativen Im Falle von nicht barrierefreien Unterlagen zur Einschreibung wenden Sie sich bitte an das Student Service Center . Im Falle nicht barrierefreier Prüfungsordnungen/ Modulhandbücher /BBPOs wenden Sie sich bitte an die Prüfungsämter in den Fachbereichen* oder stellen Sie Ihre Anfrage das Prüfungsamt der h_da : FB Bauingenieur- und Umweltingenieurwesen FB Chemie- und Biotechnologie FB Elektro- und Informationstechnik FB Gestaltung FB Gesellschaftswissenschaften FB Informatik FB Mathematik und Naturwissenschaften FB Maschinenbau und Kunststofftechnik FB Soziale Arbeit FB Wirtschaft Graduiertenschule Weiterbildung und duales Studium: Internationale BWL und MBA * in dieser Übersicht, sind nur die von den Webdiensten betreuten Fachbereiche aufgeführt. Eine Übersicht aller Fachbereiche der Hochschule Darmstadt finden Sie unter Hochschule > Fachbereiche Für sonstige Fälle nutzen Sie bitte die unten angegebene Feedback Möglichkeit. Im Falle von Videos ohne Audiodeskription wenden Sie sich bitte an den entsprechenden Anbieter (Fachbereich, Insitut oder Abteilung), die das Video bereitstellt. Kontaktinformationen sind im Footer jeder Seite standardisiert angeboten. Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit Diese Erklärung wurde am 01.11.2021 erstellt. Methodik der Bewertung: Selbstbewertung Durchsetzungsverfahren Sollten Sie auf Mitteilungen oder Anfragen zur Barrierefreiheit innerhalb von sechs Wochen keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie die Landesbeauftragte für Menschen mit Behinderungen in Hessen einschalten. Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik Hessisches Ministerium für Soziales und Integration Sitz: Regierungspräsidium Gießen Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten Landesbeauftragte für barrierefreie IT Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Neuen Bäue 2 35390 Gießen +49 641 303 - 2901 ueberwachung-lbit@rpgi.hessen . de
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Prüfungsordnungen (PO) und spezifische Regelungen Dokumente für Studierende, die ab WS 20/21 ihr Studium begonnen haben (PO2020) Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 02.07.2019) Dokumente für Studierende, die ab WS 13/14 ihr Studium begonnen haben (PO2013) Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 17.04.2012) Dokumente für Studierende, die spätestens im WS 12/13 ihr Studium begonnen haben (PO2008) Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 29.04.2008) Prüfungen Prüfungsrücktritt bei Krankheit / Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit Attest Gesundheitsamt (zur Vorlage) Klausurplan Prüfungsnummern Prüfungsnummernliste für BA WIng, PO 2020 BPP - Berufspraktische Phase BPP - Berufspraktische Phase Die Dokumente zum Download für das BPP finden Sie auf der BPP-Seite des Studiengangs in der rechten Spalte unter Downloads zum BPP . Rund um die Abschlussarbeit Rund um die Abschlussarbeit Anträge / Formulare Anmeldung und Zulassung zur Abschlussarbeit Antrag auf Verlängerung der Abschlussarbeit (Formular bitte ausgefüllt mit Originalunterschrift dem Prüfungsausschuss vorlegen) Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses Abschlussdokumente für AbsolventInnen (Information des Prüfungsamtes) Musterdokumente für die Anfertigung der Abschlussarbeit Die nachfolgenden Dokumente dienen als Muster und können auch in diesem Format verwendet werden. Für Abschlussarbeiten am FB EIT gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der Formatierung (z. B. Schriftart, Schriftgröße, Ränder u.s.w.) bitte halten Sie sich an die für wissenschaftliche Arbeiten üblichen Formatierungen. Informationen finden Sie in der Literatur und im Internet. Die Angaben in den aufgeführten Dokumenten müssen auf jedem Fall in Ihrer Arbeit zu finden sein. Titelblatt der Abschlussarbeit (Muster) Kurzreferat (Muster) Erklärung , dass die Arbeit selbständig verfasst wurde und Angaben zur Verwendung der Arbeit (Muster)
Informationen für Studierende und Duale Partner... Erstsemesterinfo Checkliste Semesterorga Semstertermine Stundenplan Klausurpläne Praktische Berufserfahrung mit wissenschaftlichem Studium zu verzahnen ist das Prinzip des kooperativen, also praxisintegrierten Studienmodells. Seit 20 Jahren bringen wir nun schon erfolgreich Unternehmen und unsere Studierenden zusammen. Gerade mittelständige Unternehmen schätzen die enge Kooperation mit uns. Wir kümmern uns um geeignete Nachwuchskräfte für Ihr Unternehmen. Die Vorauswahl garantiert den Erfolg. Vorteile für das Partnerunternehmen und den Studierenden: Praxisnah KoSE verbindet das Studium an der Hochschule Darmstadt mit einer praxisnahen Ausbildung in einem regionalen Wirtschaftsunternehmen. Die Studierenden bearbeiten in der vorlesungsfreien Zeit Projekte im Unternehmen und erhalten dafür ein Stipendium. Zukunftssicher Ihr Unternehmen ist immer einen Schritt voraus im Wettlauf um potentielle Fachkräfte . Unsere Studierende werden in den Praxisphasen auf die konkreten Aufgabenstellungen in Ihrem Unternehmen vorbereitet und können so nach dem Studium direkt durchstarten. Anspruchsvoll Die Kombination aus fundierter Wissensvermittlung im Studium und direkter Anwendung des Gelernten im Unternehmen ist ein starker Antrieb. KoSE Studierende gehören zu den leistungsstärksten und motiviertesten Studierenden in unseren Bachelor- und Masterstudiengängen . Dies zeigt sich auch im Unternehmen: Unsere Studierenden engagieren sich. Flexibel Dual studieren ist in allen Studiengängen unseres Fachbereiches möglich. Ein Einstieg ist flexibel in verschiedenen Studienphasen möglich. Aktiv unterstützen wir Unternehmen und Studierende bei der Suche nach dem richtigen Partner. Sie erhalten fachliche Unterstützung aus unserem Fachbereich . Unser duales Weiterbildungszentrum steht Ihnen in allen anderen Belangen zur Seite. Unser Studienangebot Der Fachbereich Elekrotechnik und Informationstechnik bietet alle Studiengänge im Bachelor und im Master zum dualen Studium an. Da unser Programm sehr anspruchsvoll ist, bewerben sich die motiviertesten und besten Studierenden . Abschluss Studiengang Dauer Start BACHELOR Elektrotechnik und Informationstechnik 7 Semester Winter- und Sommersemester Gebäudesystemtechnik 6 Semester Wintersemester Wirtschaftsingenieurwesen 7 Semester Wintersemester MASTER Electrical Engineering and Information Technology (auf Englisch) 3 Semester Wintersemester Wirtschaftsingenieurwesen 3 Semester Winter- und Sommersemester Einstieg für Studierende: Der / die Studierende ist regulär an der Hochschule Darmstadt eingeschrieben und besucht während des Semesters die Bachelor- oder Mastervorlesungen. Während den vorlesungsfreien Zeiten finden Praxisphasen im Unternehmen statt, außerdem werden die regulären Praktika und Abschlussarbeiten im Unternehmen absolviert. Abhängig von den Bedürfnissen des Unternehmens gibt es drei Einstiegsmöglichkeiten: Einstieg zu Beginn des Studiums für Bachelorstudierende Sie bewerben sich direkt bei einer Firma : Entweder bei einem bereits am KoSE-Programm beteiligten Unternehmen oder bei einer Firma, die dann neu in das KoSE-Programm einsteigt. Eine beliebte Möglichkeit ist die Fortsetzung des Studiums in der Firma, in der die Ausbildung absolviert wurde. Oder die Firma, in der die Bachelorarbeit geschrieben wurde, fördert den Studierenden oder die Studierende im Rahmen des Masters. Sehr wichtig: Bitte prüfen Sie zu Studienbeginn im QIS, dass hinter dem eingeschriebenen Studiengang ein "D" für dual eingetragen ist. Nur so können z. B. Labore entsprechend geplant werden. Einstieg während Ihres Bachelorstudiums Wenn Sie während des Studiums in das KoSE-Programm einsteigen möchten, sieht der Bewerbungsprozess wie folgt aus: Senden sie das ausgefüllte Bewerbungsformular an Herrn Prof. Fromm . Sie werden dann zu einem Fachgespräch zur Klärung der Eignung und des Interessenprofils eingeladen. Bei Eignung wird ein Kontakt zwischen Ihnen und einer möglichen Firma hergestellt. Sie bewerben sich bei der Firma. Nach erfolgreicher Bewerbung werden die KoSE Verträge abgeschlossen. Sehr wichtig: Bitte prüfen Sie zu Studienbeginn im QIS, dass hinter dem eingeschriebenen Studiengang ein " D " für dual eingetragen ist. Nur so können z. B. Labore entsprechend geplant werden. Einstieg zu Beginn des Masterstudiums Wenn Sie während des Studiums in das KoSE-Programm einsteigen möchten, sieht der Bewerbungsprozess wie folgt aus: Senden sie das ausgefüllte Bewerbungsformular an Herrn Prof. Fromm . Sie werden dann zu einem Fachgespräch zur Klärung der Eignung und des Interessenprofils eingeladen. Bei Eignung wird ein Kontakt zwischen Ihnen und einer möglichen Firma hergestellt. Sie bewerben sich bei der Firma. Nach erfolgreicher Bewerbung werden die KoSE Verträge abgeschlossen. Sehr wichtig: Bitte prüfen Sie zu Studienbeginn im QIS, dass hinter dem eingeschriebenen Studiengang ein " D " für dual eingetragen ist. Nur so können z. B. Labore entsprechend geplant werden. Voraussetzungen Der Studierende oder die Studierende benötigt die übliche Hochschulzugangsberechtigung, ist an der h_da immatrikuliert, regulärer Studierender und unterliegt der Studien- und Prüfungsordnung seines Studienganges. Nach dem 3. Semester wählt der Studierende eine Vertiefungsrichtung. Der Studierende oder die Studierende hat eine laufende Betreuung durch Mentor(inn)en (Laboringenieur(innen) /Professor(innen). Der Studierende kann gegebenenfalls das KoSE-Modell verlassen und unter Anrechnung des bisherigen Verlaufs weiterstudieren. Mit diesen Firmen arbeiten wir derzeit zusammen » Einstieg für Firmen: Vorsprung durch duale Ausbildung Sie möchten das Studium mit vertiefter Praxis (Bachelor oder Master) in Ihr Personalentwicklungsprogramm Ihres Unternehmens aufnehmen? Kontaktaufnahme mit dem Dualen Studienzentrum Sie haben Interesse an unserem Programm? Unser Duales Studienzentrum ist der kompetente Ansprechpartner wenn es um organisatorische und vertragliche Fragen zum KoSE Programm geht. In einem persönlichen Gespräch erläutern wir, welche Voraussetzungen Sie als Partnerfirma mitbringen sollten, damit die KoSE Studierenden in den Praxisphasen in Ihrem Unternehmen eingesetzt werden können. Bei Interesse an unserem Programm schließen Sie einen Kooperationsvertrag mit der h-da ab. Der Fachbereich unterstützt Sie bei der Suche nach dem passenden Mitarbeiter Wir kennen unsere Studierenden und sind daran interessiert, dass sie den passenden Partner finden, um ein erfolgreiches Studium zu absolvieren. Der Studiengangleiter ermittelt in einem persönlichen Gespräch den geeigneten Studierenden für die angebotene Stelle. Der Bewerber bewirbt sich bei Ihrer Firma und kann dort den normalen Bewerbungsprozess durchlaufen. Bei erfolgreicher Bewerbung schließen Sie mit Ihrem zukünftigen Mitarbeiter einen privatrechtlichen Ausbildungsvertrag ab. Das Unternehmen legt die inhaltlichen Tätigkeiten während der Praxisphasen fest. Das hat den Vorteil, den Studierenden schon während des Studiums für die entsprechende Position vorzubereiten. Kosten des Programms Zusätzlich zu der monatlichen Vergütung entstehen Kosten für das Kooperationsentgelt. Die Höhe des für Unternehmen anfallenden Kooperationsentgeltes regelt der Kooperationsvertrag zwischen Hochschule und Unternehmen. Das Kooperationsentgelt wird pro Semester und Studierenden erhoben. Fragen dazu erläutert Ihnen das Duale Studienzentrum. Voraussetzungen Ihr Unternehmen sollte über eine angemessene infrastrukturelle Ausstattung ebenso verfügen, wie über Personal, das zur verantwortlichen Betreuung und Begleitung von dual Studierenden einsetzbar ist. Den Studierenden soll eine Fachbetreuung im Unternehmen zur Seite stehen, die sie in den Praxisphasen sowohl fachlich begleitet als auch Ansprechpartnerin oder Ansprechpartner im Sinne eines Mentors ist. Diese Person sollte selbst über einen einschlägigen Hochschulabschluss oder eine vergleichbare Qualifikation sowie mehrjährige Berufspraxis verfügen. Sie ist auch Kontaktpartner für die Hochschule und informiert sich jeweils über den aktuellen Stundenplan und die Studienordnung. Ob Art und Umfang der Arbeitsprozesse in Ihrem Unternehmen passend sind, um dual Studierende in den Praxisphasen so einzusetzen, dass Kenntnisse und Fertigkeiten entsprechend des Studiums angewandt und vermittelt werden können, ermitteln wir gerne zusammen mit Ihnen. Unser Duales Studienzentrum ist der richtige Ansprechpartner und erteilt gerne Auskunft. Wenn Sie unser Partner werden, befinden Sie sich in bester Gesellschaft » Ihr Partner: h-da Das Duale Studienzentrum an der Hochschule Darmstadt ist Ihr zentraler Ansprechpartner für alle vertraglichen Angelegenheiten. Die h_da schließt einen Kooperationsvertrag mit dem Unternehmen ab. Zusätzliche Infos erhalten Sie hier. Die h_da stellt das Studienprogramm, einen Studiengangsbeauftragten, die Prüfungsorganisation, die Prüfungsverfolgung, die Qualitätssicherung und ein Mentorensystem bereit. Das Partnerunternehmen zahlt für die zusätzlichen Aufwendungen der Hochschule (z.B. für Mentoren, zusätzliche Literatur, spezielle zusätzliche Einrichtungen und Geräte) einen Pauschalbeitrag an die Gesellschaft zur Förderung des technischen Nachwuchs Darmstadt e.V. (GFTN), die als von den Mitgliedern der Hochschule Darmstadt getragener gemeinnütziger Verein die technische und finanzielle Abwicklung übernimmt. Ein “Studienbeirat”, bestehend aus Unternehmensvertretern, h_da-Professoren und Studierenden berät fallweise über inhaltliche und organisatorische Fragen und schlägt dem Studiendekan Lösungen vor. Ihr Partner: der oder die Studierende Das Unternehmen schließt mit dem Studierenden einen privatrechtlichen Ausbildungsvertrag ab. Von Seiten des Unternehmens ist dieser nur in außerordentlichen Situationen kündbar (z.B. Auflösung des Unternehmens, der Studierende ist in massivem Prüfungsverzug oder wird zwangsexmatrikuliert). Der Studierende erhält eine monatliche Unterstützung, die ausreicht, sich voll dem Studium widmen zu können. Der Studierende hat eine Berichtspflicht gegenüber dem Unternehmen (Studienfortschritt). Der Studierende bearbeitet in den vorlesungsfreien Zeiten Projekte im Unternehmen (Praxisphasen), die entsprechend des Studienfortschrittes gestaltet sind. Die betreuten Praxis-Projekte (BPP) und die Bachelorarbeit werden im Unternehmen absolviert. Der Studierende hat den üblichen Anspruch auf Jahresurlaub. Kontakt Duales Studienzentrum
Das Studium der Elektrotechnik und Informationstechnik hat eine Regelstudienzeit von insgesamt sieben Semestern. Es gliedert sich in ein dreisemestriges Grundlagenstudium und ein viersemestriges Vertiefungsstudium einschließlich eines betreuten Praxisprojektes (BPP) und einer Bachelor-Abschlussarbeit. Vor Beginn des 4 . Semesters wählen die Studierenden eine Vertie fungs richtung. Innerhalb des begrenzten Zeitrahmens für ein Studium kann die enorm breite Themenvielfalt der Elektrotechnik nicht mit einem einzigen Studienprogramm abgedeckt werden. Eine Spezialisierung ist notwendig. Mit der Wahl der Vertiefungsrichtung können sich die Studierenden im weiteren Verlauf des Studiums auf eines der folgenden ingenieurwissenschaftlichen Gebiete spezialisieren: Vertiefungen Die Studierenden können im Vertiefungsstudium zwischen folgenden vier Vertiefungsrichtungen wählen: Automatisierung und Informationstechnik Energie, Elektronik, Umwelt Kommunikationstechnologie Die einzelnen Vertiefungsrichtungen eröffnen durch Wahlpflichtkataloge weiteren Freiraum für eine persönliche Schwerpunktbildung. Das Vertiefungsstudium schließt ein 13-wöchiges betreutes Praxisprojekt (BPP) und die Bachelor-Abschlussarbeit ein. In allen Vertiefungsrichtungen des Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik werden Kenntnisse im Rahmen von Vorlesungen, Labors, Übungen, Exkursionen und Projekten vermittelt. Darüber hinaus können Studierende fachbezogene Auslandserfahrungen sammeln. Der Lehrstoff ist in Modulen organisiert . Jedem Modul sind entsprechend seinem Umfang Kreditpunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zugeordnet, die die Übertragung erbrachter Leistungen von und zu anderen Hochschulen im In- und Ausland erleichtern sollen. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen, nach deren Bestehen die Studierenden die dem Modul zugeordnete Anzahl von Kreditpunkten (CP) erhalten. Details über die Struktur des Studiengangs mit den Vertiefungsrichtungen finden Sie in Studienprogramm und im Modulhandbuch . Für das Studium benötigen Sie ein Vorpraktikum von mindestens 8 Wochen, welches bis zum dritten Semester nachgewiesen werden muss. Es wird dringend empfohlen, dieses Praktikum vor Studienbeginn zu absolvieren. Inhalte, Nachweise und Anerkennung des Vorpraktikums regelt die Praktikumsordnung (Anlage 6 der Prüfungsordnung ). Jetzt bewerben! Studiengangsleitung Hier finden Sie detailliertere Informationen zu Studienprogramm Vorpraktikum Hier können Sie sich unser Informationsmaterial zum Studiengang herunterladen: Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch Allgemeine Prüfungsordnung der Hochschule Darmstadt (ABPO) Änderungen der BBPO finden Sie auch im Hochschulanzeiger der h_da .
Ein Studienbeginn ist zum Sommersemester oder Wintersemester möglich. Zurzeit gibt es keine Zulassungsbeschränkung für diesen Studiengang. Alle Bewerberinnen und Bewerber, welche die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Studienplatz. Bis spätestens zum Ende des dritten Studiensemesters sind 8 Wochen Vorpraktikum nachzuweisen. Ablauf der Bewerbung Die Bewerbung erfolgt online: Online-Bewerbung Bewerbungen für Studiengänge, die an der Hochschule Darmstadt angeboten werden, bearbeitet das Student Service Center (SSC). Diese Einrichtung der Hochschule Darmstadt beantwortet alle Fragen zur Bewerbung kompetent und rechtssicher. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten des SSC über alle aktuellen Regelungen. Informationen zum Teilzeitstudium Wir möchten nicht versäumen, Sie jetzt schon darauf hinzuweisen, dass Sie Ihre Studienbedingungen im Hinblick auf das Erreichen des Studienabschlusses frühzeitig abklären. Es ist ein Teilzeitstudium anzuraten, wenn Sie z.B. einer regelmäßigen Berufstätigkeit nachgehen oder Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Ausführliche Informationen hierzu stehen für Sie bereit: SSC (Teilzeitstudium) Jetzt bewerben! Kontakt