Gremien und Ausschüsse

Immer, wenn eine ProfessorInnen-Stelle zu besetzen ist, wird vom Dekanat eine Berufungskommission eingesetzt. Sie bereitet den Berufungsvorschlag für die Stelle vor. Die Zusammensetzung der Berufungskommission legt § 63 Abs. 2 HHG folgendermaßen fest:

  • 3 Mitglieder der Professorengruppe,
  • 2 Studierende.

 

Um neue Professorinnen und Professoren zu berufen, wird ein Auswahlprozess durchgeführt, der von Seiten des Fachbereichs durch eine Berufungskommission organisiert und durchgeführt wird. Die Berufungskommission erarbeitet einen Berufungsvorschlag, den sie dem Fachbereichsrat zur Abstimmung vorlegt. Die Aufgaben der Kommissionsmitglieder sind hauptsächlich:

  • Verfassen eines Textes zur Ausschreibung einer Stelle,
  • Sichten eingegangener Bewerbungen und Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern, die zu Probevorlesungen eingeladen werden sollen,
  • Besuch der Probevorlesungen und Führen eines persönlichen Gesprächs mit den eingeladenen Bewerberinnen und Bewerbern,
  • Bewertung der Bewerberinnen auf Basis der Probevorlesungen, Personalgespräche und Bewerbungsunterlagen und Auswahl von Bewerberinnen und Bewerbern, deren Unterlagen externen Gutachtern vorgelegt werden sollen,
  • Auswahl von max. 3 Bewerberinnen und Bewerbern für den Berufungsvorschlag auf Basis der Gutachten, der Probevorlesungen, Personalgespräche und Bewerbungsunterlagen.

Als Mitglied einer Berufungskommission sind Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie tragen dazu bei, für die Lehre bestmöglich geeignete Professorinnen und Professoren zu finden. Vertiefte fachliche Kenntnisse in den jeweiligen Fachgebieten sind nicht notwendig. Sie sollten etwas Menschenkenntnis und Gefühl für gute Didaktik mitbringen.

Zeitaufwand: Die Arbeit der Kommission beginnt mit dem Verfassen des Ausschreibungstextes und ist mit dem Beschluss des Berufungsvorschlages durch den Fachbereichsrat in der Regel beendet. In dieser Zeit können 1-2 Sitzungen pro Semester und der Besuch mehrerer Probevorlesungen mit Personalgesprächen anfallen. Probevorlesungen und Personalgespräche finden je nach Zahl der ausgewählten Bewerberinnen und Bewerber innerhalb 1 bis 2 Wochen konzentriert und im Rahmen regulärer Vorlesungen statt. 

Wenn Sie als Studierende/r Mitglied in einer Berufungskommission werden wollen, melden Sie sich bitte im Fachbereichssekretariat.

 

Der Evaluationsausschuss Sichtung und Auswertung der Evaluationsergebnisse der Studiengänge des Fachbereichs im Rahmen der Vorgaben der Evaluationssatzung der Hochschule Darmstadt zuständig. Er spricht Empfehlungen über geeignete Maßnahmen zur Verbesserung der Lehre für den Fachbereichsrat aus.

Für die Mitarbeit sollten Sie ein kritisches Interesse an den Gegebenheiten in Lehrveranstaltungen, deren Bewertung und der Behebung eventuell auftretender Probleme haben. Sie erhalten Einblicke in Möglichkeiten und Grenzen der Evaluation.

Zeitaufwand: 1 Sitzung je Semester + ggf. Vorbereitungszeit zum Durcharbeiten von Sitzungsunterlagen

Mitglieder

Fachbereichsrat

Informationen zu den Aufgaben des Fachbereichsrats und seine aktuellen Mitglieder finden Sie hier.

Prüfungsausschüsse

Für jeden Studiengang des Fachbereichs gibt es einen Prüfungsausschuss. Die Zuständigkeiten des Prüfungsausschusses sind in § 27 ABPO geregelt. Zuständigkeiten, die das laufende Geschäft betreffen, hat der Fachbereich in Übereinstimmung mit § 27 Abs. 8 ABPO der/dem Vorsitzenden des Prüfungsausschusses übertragen. Dadurch konzentriert sich der Prüfungsausschuss hauptsächlich auf die folgenden Aufgaben:

  • Überwachung der Einhaltung der Prüfungsordnung,
  • Beratung und Entscheidung bei strittigen Prüfungs- oder Anerkennungsentscheidungen,
  • Beratung und Entscheidung über Anträge Studierender an den Prüfungsausschuss, die nicht im Rahmen üblicher Verfahrensweisen entschieden werden können,
  • Anregungen zur Reform des Studiums und der Prüfungsordnung sowie zu Verfahrensweisen zur Umsetzung der Regularien der Prüfungsordnung.

Als Mitglied des Prüfungsausschusses sind Sie zur Verschwiegenheit verpflichtet. Sie erhalten Einblick in die Regularien des Prüfungswesens der Studiengänge und deren praktische Anwendung.

Zeitaufwand: 1 Sitzung pro Monat in während der Vorlesungszeit

Die bestehenden Prüfungsausschüsse und ihre Mitglieder, sowie weitere Informationen finden Sie hier.

 

Der Hochschule werden vom Land Hessen Mittel zugewiesen, die zweckgebunden zur Verbesserung der Qualität der Studienbedingungen und der Lehre zu verwenden sind. Die zugewiesenen Landesmittel werden durch Beschluss des Präsidiums zu einem Teil zentral für übergeordnete Maßnahmen verwendet und zum anderen Teil zwischen den Fachbereichen aufgeteilt.

Die QSL-Mittel-Kommission macht dem Dekanat Vorschläge über die Vergabe der Fachbereichs-QSL-Mittel. Dazu stellen die Professorinnen und Professoren Anträge, und die Kommission entscheidet in ihrer Sitzung, ob der jeweilige Antrag dem Dekanat vorgeschlagen wird oder nicht.

Für die Mitarbeit sollten Sie Interesse für die Verbesserung der Studienbedingungen und der Lehre am Fachbereich sowie für deren Finanzierung haben. Sie sollten bereit sein, entsprechende Vorschläge offen und konstruktiv kritisch zu beurteilen. Sie erhalten die Gelegenheit, unmittelbar dazu beizutragen, die Qualität der Studienbedingungen und der Lehre am Fachbereich zu erhöhen.

Zeitaufwand: 1 Sitzung je Semester + Vorbereitungszeit zum Durcharbeiten der eingegangenen Anträge.

Mitglieder

Der Studienausschuss spricht Beschlussempfehlungen für den Fachbereichsrat aus zu Angelegenheiten, die das Studium betreffen. Er erarbeitet, diskutiert und modifiziert beispielsweise Prüfungsordnungen und Reglungen zu deren Umsetzung in organisatorische Abläufe. Er achtet dabei auf:

  • Praxistauglichkeit (z.B. Ausschließen von negativen Einflüssen auf die Studierbarkeit von Studiengängen oder die organisatorischen Abläufe, das Ausschließen von Benachteiligungen bestimmter Gruppen),
  • Konformität der Regelungen zu übergeordneten Regelwerken, wie der den allgemeinen Bestimmungen für Prüfungsordnungen der Hochschule Darmstadt (ABPO) oder dem Hessischen Hochschulgesetz (HHG)
  • Verständlichkeit des Regeltextes Für die Mitarbeit sollten Sie Interesse an den Studienbedingungen am Fachbereich haben.

Juristische Kenntnisse sind nicht erforderlich, da die meisten Regelungen von übergeordneten Gremien bzw. dem Justiziariat für Prüfungs- und Studienrecht juristisch begutachtet werden, ehe sie in Kraft gesetzt werden.

Zeitaufwand: 1-2 Sitzungen je Semester + ggf. Vorbereitungszeit zum Durcharbeiten von Sitzungsunterlagen

Mitglieder EIT
Mitglieder BA WIng
Mitglieder MA WIng

Berät über die strategische Entwicklung des Fachbereichs.

Mitglieder

Finanzausschuss

Diskutiert die Jahresplanung der Finanzen des Fachbereichs

Der Fachbereichsrat beschließt in seiner 92. Sitzung am 10.10.2017 die Zusammensetzung der Mitglieder mit:
Dekan + Professoren/innen und Mitarbeiter/innen der AGn, die Finanzen verwalten + Fachbereichsreferent/in

Gemeinsame Kommission Mechatronik

Berät über Angelegenheiten des Studiengangs

Beteiligte vom FB EIT
weitere Mitglieder kommen aus den beteiligten Fachbereichen MK und I

Zulassungskommission MSE

Die Mitglieder der Kommission werten die Bewerbungsunterlagen der BewerberInnen für den Masterstudiengang MSE/IMSE aus. Auf Basis der Ergebnisse erfolgt die Zulassung durch das SSC.

Zulassungskommission MSE - Mitglieder