Projekte Also Forschungsgruppe setzten wir uns stark mit der zukünftigen elektrischen Energieversorgung auseinander. Hierfür forschen wir gemeinsam mit Partnern aus der Wirtschaft und Industrie. Laufende Projekte ReSkaLa ReSkaLa@FRA Projektpartner: Fraport AG Stromnetz Hamburg Hochschule Darmstadt - Fachbereich Wirtschaft Hochschule Darmstadt - Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik Laufzeit: 09/2023 - 08/2027 Abgeschlossene Projekte Smart Grid LAB Hessen Projektpartner: Ingenieurbüro Pfeffer House of Energy Tractebel Engineering Jean Müller QGroup Laufzeit: 12/2020 - 03/2023 Grid4Regio Projektpartner: entega AG TU Darmstadt - Fachgebiet E5 Laufzeit: 11/2020 - 03/2023
Zugangsvoraussetzung Zugangsvoraussetzung für den dreisemestrigen Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist ein qualifizierter Bachelor-Abschluss in Wirtschaftsingenieurwesen mit mindestens 210 CP. Zugangsvoraussetzung für den viersemestrigen Master-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen ist ein qualifizierter Bachelor-Abschluss eines technischen bzw. technisch-wirtschaftlichen Bachelorstudiengangs, wie etwa: Elektrotechnik, Maschinenbau, Mechatronik oder Energiewirtschaft Weitere Voraussetzungen für die Aufnahme des Masterstudiums sind fundierte Deutsch- und Englischkenntnisse sowie eine gute sprachliche Ausdrucksfähigkeit in mündlicher und schriftlicher Form. Anerkennung von Zeugnissen Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Anerkennung Ihrer Zeugnisse. Bei Fragen und Beratungsbedarf nutzen Sie bitte auch das Beratungsangebot des Student Service Center (SSC) der Hochschule Darmstadt. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. „… dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg…“, so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung bei folgender Stelle ein: Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Telefon (0 61 51) 36 82 2 www.schulamt-darmstadt-dieburg.de und beantragen eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen. Detaillierte Informationen können Sie auch den aktuellen Bewerbungsunterlagen entnehmen. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten der EU EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit ausländischem Bildungsnachweis, die sich um einen Studienplatz an der h_da bewerben, werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber behandelt. Um sich für einen Studienplatz bewerben zu können, ist es trotzdem erforderlich, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU Die Hochschule Darmstadt ist Mitglied in einem Bewerbungsverbund, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (assist e.V.) in Berlin. Für Sie als Bewerberin oder Bewerber heißt das, dass Ihre Bewerbung gegen ein Entgelt bei assist vorbearbeitet wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb Ihre Bewerbung nicht mehr direkt annehmen können (Ausnahme: Bewerbungen für ein Masterstudium). Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auch auf den Seiten der h_da - Studienplatz mit ausländischen Zeugnis . Die „Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber“ können schriftlich, telefonisch oder über E-Mail angefordert bzw. persönlich abgeholt werden. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind bei der Bewerbung um einen Studienplatz nachzuweisen. Studiengangsleitung Prüfungsbüro für Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor und Master) Download Detaillierte Darstellung der Zulassungsvoraussetzungen für den Masterstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen Links Weiterführende Informationen des Student Service Center (SSC) zu Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung Studienplatz mit ausländischen Zeugnis weitere Informationen zur Studienwahl und Bewerbung bietet Ihnen das SSC mit der Studienberatung .
Damit am Boden und in der Luft alles seine Ordnung hat, braucht es eine technische Infrastruktur, auf die man sich jederzeit verlassen kann. Dazu gehören unter anderem Radartechnik, die die Position der Flugzeuge exakt ermittelt, Antennentechnik für das Instrumentenlandesystem (ILS, siehe Bild) und Kommunikationstechnik, die die direkte Kommunikation zwischen Fluglotsen und Cockpit ermöglicht. Den Schwerpunkt Flugsicherungstechnik bieten wir in enger Kooperation mit der DFS Deutsche Flugsicherung an. Das Studium an der Hochschule Darmstadt in Verbindung mit mehreren Praxisphasen bei der DFS befähigt Sie dazu, den täglichen zuverlässigen Betrieb der für den Luftverkehr benötigten Infrastruktur zu gewährleisten, diese weiterzuentwickeln und zu erneuern - und das natürlich immer im Team mit Ihren Kolleg*innen. Um im Schwerpunkt Flugsicherungstechnik zu studieren, müssen Sie vor Studienbeginn aktiv werden: Bewerbung bei DFS Deutsche Flugsicherung für das Duale Studium Flugsicherungsingenieur*in mit der Vertiefung Elektrotechnik Die Bewerbung bei der DFS kann nur zum Wintersemester erfolgen. UND Bewerbung an der Hochschule Darmstadt für den Bachelorstudiengang Elektrotechnik und Informationstechnik Bei erfolgreicher Bewerbung bei der DFS und Zulassung zum Studium der Elektrotechnik und Informationstechnik an der Hochschule Darmstadt werden Sie in unser KoSE-Programm aufgenommen. Das bedeutet für Sie, dass Sie das reguläre Studium der Elektrotechnik und Informationstechnik mit der Vertiefungsrichtung Kommunikationstechnologie und dem Schwerpunkt Flugsicherungstechnik an der Hochschule Darmstadt durchlaufen und in den vorlesungsfreien Zeiten mehrere Praxisphasen sowie im 7. Semester das Berufspraktische Projekt und die Bachelorarbeit bei der DFS absolvieren. Weitere Informationen: Kooperatives Studium Elektrotechnik - KoSE Vertiefungsrichtung Kommunikationstechnologie Pflichtmodule und Wahlpflichtkataloge der Vertiefungsrichtung Kommunikationstechnologie Ansprechpartner an der h_da
Impressum Anbieter gemäß § 5 des Gesetzes über die Nutzung von Telemedien: Hochschule Darmstadt University of Applied Sciences Haardtring 100 64295 Darmstadt Tel.: +49.6151.16-02 (Vermittlung) Tel.: +49.6151.16-33333 (Student Service Center) info@h-da . de Inhaltlich verantwortlich: Prof. Dr. Ralph Stengler Präsident praesident@h-da . de Realisierung: IT-Dienste der Hochschule Darmstadt Datenschutz/Bestands- und Nutzungsdaten: Bei jeder Anforderung einer Internetdatei werden folgende Zugriffsdaten bei IT-Dienste und -Anwendungen gespeichert: die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde, der Name der aufgerufenen Datei, das Datum und die Uhrzeit der Anforderung, die übertragene Datenmenge, der Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.), die Beschreibung des verwendeten Webbrowsertyps bzw. des verwendeten Betriebssystems, die IP-Adresse des anfordernden Rechners sowie der Benutzername (wenn sich ein Besucher über Benutzername und Kennwort anmeldet) und Cookies. Verwendung: Die gespeicherten Daten werden ausschließlich zu technischen oder statistischen Zwecken benötigt; ein Abgleich mit anderen Datenbeständen oder gar eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt. Im Informationsangebot der Landesregierung können Cookies oder JAVA-Applets verwendet werden. Die Verwendung dieser Funktionalitäten kann durch Einstellungen des Browserprogramms vom jeweiligen Nutzer ausgeschaltet werden. Die protokollierten Daten werden nach der Auswertung der Zugriffsdaten gelöscht. Die Auswertung erfolgt monatlich und jährlich, die Löschung erfolgt jeweils im Januar des Folgejahres. Im Internetangebot der Hochschule Darmstadt besteht bei Bestellungen, zur Abonnierung von Newslettern, für Antworten und im Rahmen der Teilnahme an Diskussionsforen die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder studienbezogener Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften). Die Nutzung der angebotenen Serviceleistungen und Dienste seitens des Nutzers erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis. Die Bestellung von Veröffentlichungen wird automatisch (wenn sie über die entsprechenden Bestell-Listen auf der Website erfolgt) oder auf Veranlassung weitergeleitet. Nach Erledigung der Bestellung werden die Daten vernichtet. Allgemeines zum Thema Datenschutz ist auf den Web-Seiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu finden. Das Gesetz über die Nutzung von Telemedien (Telemediengesetz - TMG) sowie über den Datenschutz bei Telemedien finden Sie beim Bundesministerium für Justiz . Hinweis zu allen Links auf diesen Internetseiten Mit Urteil vom 12. Mai 1998 (Az 312 O 85/98) hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass die Autoren von Internetseiten durch die Einbindung eines programmierten Weiterverweises (Links) gegebenenfalls für die Inhalte der gelinkten Seiten mit verantwortlich sind. Dies kann - laut Landgericht Hamburg - nur dadurch vermieden werden, dass die Autoren sich ausdrücklich von den Inhalten distanzieren, die durch die Links möglicherweise erschlossen werden können. Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst hat auf verschiedenen Seiten dieser Homepage Links zu anderen Seiten im Internet. Die Hochschule Darmstadt distanziert sich daher ausdrücklich von allen gelinkten Seiteninhalten. Es weist überdies darauf hin, dass es nicht nur keinerlei Einfluss auf die Gestaltung und die Inhalte der gelinkten Seiten fremder Anbieter hat, sondern möglicherweise nicht einmal Kenntnis von ggf. nachträglich eingebundenen Inhalten. Benachrichtigen Sie bitte umgehend die Hochschule, falls Sie über unsere Links zu Seiten gelangt sind, deren Inhalte Ihnen bedenklich erscheinen. Diese Erklärung gilt für alle auf diesen Seiten eingebundenen Links. Rechtliche und technische Hinweise in eigener Sache Die Hochschule Darmstadt hat dieses Internetangebot und alle darin enthaltenen Links nach bestem Wissen erstellt. Sie ist stets bemüht, die Richtigkeit und Aktualität dieser Internetseiten sicherzustellen. Alle Angaben und Links sind aber lediglich als allgemeine Informationen gedacht und nicht als geschäftliche, rechtliche oder sonstige Beratungsdienstleistung zu verstehen. Gesetze und andere Vorschriften sind nur gültig und finden Anwendung entsprechend ihrer jeweils aktuellsten Fassung, die im einschlägigen amtlichen Verkündungsorgan (insbesondere im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen) veröffentlicht ist. Bei der Digitalisierung von Daten können Fehler auftreten. Durch die Verwendung unterschiedlicher Internet-Browser und bedingt durch individuelle Softwareeinstellungen kann es bei der Darstellung der Inhalte zu Abweichungen kommen. Bildnachweis und Urheberrechte: Die Hochschule Darmstadt weist ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Beachtung der Urheberrechte hin. Es ist untersagt, ohne weitere Absprachen mit der h_da, Bildmaterial (Logo, Fotos, Grafiken) von den Seiten der Hochschule zur weiteren Verwendung herunter zu laden. Hiervon ausgenommen sind alle als solche gekennzeichneten Download-Angebote. Rechtsstellung und Vertretung der Hochschule Die Hochschule Darmstadt ist gemäß § 1 Abs. 1 HHG (Hessisches Hochschulgesetz vom 14.12.2009 GVBL. I. S. 666) eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung. Gesetzlicher Vertreter: Der Präsident Herr Professor Dr. Ralph Stengler Auskunft zu Fragen der Außenvertretung der Hochschule erteilt: Justitiariat Dr. Liesa Seyd +49.6151.16-30062 Liesa Seyd Facebook Dieses Impressum gilt auch für die Facebook-Seite facebook.com/hochschuleda Inhaltlich verantwortlich: House of Energy e.V. Prof. Dr.-Ing. Peter Birkner Geschäftsführer Universitätsplatz 12 D-34127 Kassel +49.561.510.05-324 p.birkner@house-of-energy . org
Prüfungsordnungen (PO) und spezifische Regelungen Dokumente für Studierende, die ab SoSe 22 ihr Studium begonnen haben (PO 20192): Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO 20192 - gültig ab 01.04.2022) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom Januar 2018) Dokumente für Studierende, die ab SoSe 21 ihr Studium begonnen haben (PO 2019): Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO 2019 - gültig ab 01.04.2021) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom Januar 2018) Dokumente für Studierende, die ab WS 19/20 ihr Studium beginnen/begonnen haben (PO 2019): Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO 2019 - gültig ab 01.04.19) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom Januar 2018) Dokumente für Studierende, die ab WS 17/18 ihr Studium begonnen haben (PO 2013): Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO 2013 - gültig ab 01.10.17) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom Juli 2010) Studiengang-Variation: Studium mit angepasster Geschwindigkeit (myEIT) Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch Modulhandbuch Zusatzmodule Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Dokumente für Studierende, die ab WS 13/14 ihr Studium begonnen haben (PO 2013): Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO 2013) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 13.07.10) Dokumente für Studierende, die im WS 12/13 oder SS 13 ihr Studium begonnen haben (PO 2012): Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO 2012) Modulhandbuch (PO 2012) - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 13.07.10) Dokumente für alle Studierenden der PO 2012 und 2013 Modellversuch: Ergänzungsregelungen zu den BBPO für das Angebot für Leistungsstarke Studierende des Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik (Bachelor) Ergänzung zum Modulhandbuch: Wahlpflichtfach "Software-Defined Radio" (gemäß Fachbereichsratsbeschluss vom 4.4.17) Prüfungen Prüfungsrücktritt bei Krankheit / Formular zur Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit Attest Gesundheitsamt (zur Vorlage) Klausurplan Prüfungsnummern Prüfungsnummernliste für BA EIT, PO 2019 Prüfungsnummernliste für BA EIT, PO 2013 BPP - Berufspraktische Phase Die Dokumente zum Download für das BPP finden Sie auf der BPP-Seite des Studiengangs in der rechten Spalte unter Downloads zum BPP . Rund um die Abschlussarbeit Anträge / Formulare Anmeldung und Zulassung zur Abschlussarbeit Antrag auf Verlängerung der Abschlussarbeit (Formular bitte ausgefüllt mit Originalunterschrift dem Prüfungsausschuss vorlegen) Antrag auf Ausstellung des Abschlusszeugnisses Abschlussdokumente für AbsolventInnen (Information des Prüfungsamtes) Musterdokumente für die Anfertigung der Abschlussarbeit Die nachfolgenden Dokumente dienen als Muster und können auch in diesem Format verwendet werden. Für Abschlussarbeiten am FB EIT gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der Formatierung (z. B. Schriftart, Schriftgröße, Ränder u.s.w.) bitte halten Sie sich an die für wissenschaftliche Arbeiten üblichen Formatierungen. Informationen finden Sie in der Literatur und im Internet. Die Angaben in den aufgeführten Dokumenten müssen auf jedem Fall in Ihrer Arbeit zu finden sein. Titelblatt der Abschlussarbeit (Muster) Kurzreferat (Muster) Erklärung , dass die Arbeit selbständig verfasst wurde und Angaben zur Verwendung der Arbeit (Muster)
Darmstadt Launch Alliance Studierende setzten Raketenstarts mit dem theoretischen Wissen aus verschiedener Vorlesungen um Gauss Project Das Gauß-Projekt ist ein interdisziplinäres, studentisches Forschungsprojekt an der Hochschule Darmstadt.
Zugangsberechtigung Der Hochschulzugang ist in § 63 des Hessichen Hochschulgesetzes vom 31. Juli 2000 (GVBl. I 2000, S. 374), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I, S. 218), geregelt. Grundsätzlich ist zum Studium an einer Hochschule berechtigt, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die Meisterprüfung nachweist. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zum Studium einer bestimmten Fachrichtung, unabhängig von der Hochschulart. Mit der Fachhochschulreife erhält man sowohl die Zulassung zu einem Diplom- Studiengang an einer Fachhochschule als auch die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule oder einer Universität. Andere Nachweise berechtigen zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule, wenn sie gleichwertig sind. Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung im Student Service Center (SSC) der Hochschule ein. Gemäß Prüfungsordnung (BBPO) müssen Sie spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters ein Vorpraktikum nachweisen. Näheres finden Sie in der BBPO, Ansprechpartner zur Anerkennung des Vorpraktikums ist Hr. Alexander Klein . Anerkennung der Zeugnisse Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Anerkennung Ihrer Zeugnisse. Bei Fragen und Beratunsgbedarf nutzen Sie bitte auch das Beratungsangebot unserers Student Service Centers (SSC) der Hochschule Darmstadt. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. „… dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg…“, so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung bei folgender Stelle ein: Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Telefon (0 61 51) 36 82 2 www.schulamt-darmstadt-dieburg.de und beantragen eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen. Detaillierte Informationen können Sie auch den aktuellen Bewerbungsunterlagen entnehmen. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten der EU EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit ausländischem Bildungsnachweis, die sich um einen Studienplatz an der h_da bewerben, werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber behandelt. Um sich für einen Studienplatz bewerben zu können, ist es trotzdem erforderlich, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU Die Hochschule Darmstadt ist Mitglied in einem Bewerbungsverbund, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (assist e.V.) in Berlin. Für Sie als Bewerberin oder Bewerber heißt das, dass Ihre Bewerbung gegen ein Entgelt bei assist vorbearbeitet wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb Ihre Bewerbung nicht mehr direkt annehmen können (Ausnahme: Bewerbungen für ein Masterstudium). Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auch auf den Seiten der h_da - Studienplatz mit ausländischen Zeugnis . Die „Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber“ können schriftlich, telefonisch oder über E-Mail angefordert bzw. persönlich abgeholt werden. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind bei der Bewerbung um einen Studienplatz nachzuweisen. Jetzt bewerben! Informationen zu: Prüfungsordnungen (PO) und spezifische Regelungen Vorgaben der Praktika Weiterführende Informationen des Student Service Center (SSC) zu: Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung Studienplatz mit ausländischen Zeugnis Beratung zur Studienwahl und Bewerbung .
Zugangsberechtigung Der Hochschulzugang ist in § 63 des Hessichen Hochschulgesetzes vom 31. Juli 2000 (GVBl. I 2000, S. 374), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I, S. 218), geregelt. Grundsätzlich ist zum Studium an einer Hochschule berechtigt, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die Meisterprüfung nachweist. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zum Studium einer bestimmten Fachrichtung, unabhängig von der Hochschulart. Mit der Fachhochschulreife erhält man sowohl die Zulassung zu einem Diplom- Studiengang an einer Fachhochschule als auch die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule oder einer Universität. Andere Nachweise berechtigen zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule, wenn sie gleichwertig sind. Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung im Student Service Center (SSC) der Hochschule ein. Gemäß Prüfungsordnung (BBPO) müssen Sie spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters ein Vorpraktikum nachweisen. Näheres finden Sie in der BBPO, Ansprechpartner zur Anerkennung des Vorpraktikums ist Hr. Alexander Klein . Anerkennung der Zeugnisse Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Anerkennung Ihrer Zeugnisse. Bei Fragen und Beratunsgbedarf nutzen Siebitte auch das Beratungsangebot unserers Student Service Center (SSC) der Hochschule Darmstadt. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. „… dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg…“, so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung bei folgender Stelle ein: Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Telefon (0 61 51) 36 82 2 www.schulamt-darmstadt-dieburg.de und beantragen eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen. Detaillierte Informationen können Sie auch den aktuellen Bewerbungsunterlagen entnehmen. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten der EU EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit ausländischem Bildungsnachweis, die sich um einen Studienplatz an der h_da bewerben, werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber behandelt. Um sich für einen Studienplatz bewerben zu können, ist es trotzdem erforderlich, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU Die Hochschule Darmstadt ist Mitglied in einem Bewerbungsverbund, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (assist e.V.) in Berlin. Für Sie als Bewerberin oder Bewerber heißt das, dass Ihre Bewerbung gegen ein Entgelt bei assist vorbearbeitet wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb Ihre Bewerbung nicht mehr direkt annehmen können (Ausnahme: Bewerbungen für ein Masterstudium). Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auch auf den Seiten der h_da - Studienplatz mit ausländischen Zeugnis . Die „Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber“ können schriftlich, telefonisch oder über E-Mail angefordert bzw. persönlich abgeholt werden. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind bei der Bewerbung um einen Studienplatz nachzuweisen. Jetzt bewerben! Links Weiterführende Informationen des Student Service Center (SSC) zu Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung Studienplatz mit ausländischen Zeugnis weitere Informationen zur Studienwahl und Bewerbung bietet Ihnen das SSC mit der Studienberatung . Kontakt Vorpraktikum Beratung Für eine Studienberatung, wenden Sie sich bitte an das Student Service Center (SSC) .
Das Institut für Nachrichtentechnik (IN) der Hochschule Darmstadt wurde am 1.2.2007 auf Initiative des ehemaligen Fachbereichs Elektrotechnik/ Telekommunikation gegründet. Es ist heute organisatorisch an den seit 1.3.2007 bestehenden Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik (EIT) der Hochschule Darmstadt angegliedert. Lehre Die Mitglieder des Instituts betreiben die ingenieurwissenschaftliche Ausbildung in den nachrichtentechnischen Vertiefungsrichtungen und Lehrveranstaltungen der Studiengänge Elektrotechnik und Informationstechnik - Vertiefung Telekommunikation Master of Science in Electrical Engineering - Specialization in Communications Forschung und Entwicklung Das Institut für Nachrichtentechnik stellt sich das Ziel, die Lehr-, Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten auf dem Gebiet der Nachrichtentechnik an der Hochschule Darmstadt miteinander zu verzahnen und fachbereichsübergreifend zu bündeln. Um diesem Anspruch gerecht zu werden, muss das IN verschiedene Aufgaben erfüllen. Die fachliche Ausrichtung des Instituts auf das Gebiet der Nachrichtentechnik eröffnet ein breites Spektrum an Themengebieten, die im Rahmen der Lehr- und Forschungstätigkeit des IN bearbeitet werden können. Das Institut betreibt eine Reihe von Laboren, die in der Lehre sowie für Forschungs- und Beratungsaktivitäten und im Rahmen von Kooperationen mit Industriepartnern genutzt werden. Kontakt Forschungsprojekte
Der Studienbeginn ist jeweils zum Wintersemester möglich. Der Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen (B.Sc.) ist ein örtlich zulassungsbegrenzter Studiengang. Das heißt, es gibt häufig mehr Bewerber an der Hochschule Darmstadt als Studienplätze zur Verfügung stehen, weshalb ein Verfahren zur Vergabe der Studienplätze existiert. Numerus Clausus (NC) Der sogenannte Numerus Clausus (NC) ist von Jahr zu Jahr unterschiedlich und kann beim Student Service Center (SSC) erfragt werden. Eine Zulassungsbeschränkung heißt deswegen natürlich nicht, dass Ihre Bewerbung mit einem weniger guten Abitur aussichtslos wäre. Bewerbungen für Studiengänge, die an der Hochschule Darmstadt angeboten werden, bearbeitet das SSC. Diese Einrichtung der Hochschule Darmstadt beantwortet alle Fragen zur Bewerbung kompetent und rechtssicher. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten des SSC über alle aktuellen Regelungen . Lassen Sie sich beraten - Studienbedingungen zu Ihren Lebensumständen Wir möchten nicht versäumen, Sie jetzt schon darauf hinzuweisen, dass Sie Ihre Studienbedingungen im Hinblick auf das Erreichen des Studienabschlusses frühzeitig abklären. Es ist ein Teilzeitstudium anzuraten , wenn Sie z.B. einer regelmäßigen Berufstätigkeit nachgehen oder Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Kontakt