Neben Stift und Papier gehört ein Computer zum Handwerkszeug während Ihres Studiums. Sie benötigen einen Computer, um, neben den Präsenzveranstaltungen wie Vorlesungen und Praktika, im Selbststudium Praktikumsaufgaben vor- und nachzubereiten. Wir empfehlen Ihnen einen Laptop. Ein Tablet ist auf Grund der beschränkten Funktionalität - es lassen sich z.B. oftmals keine Entwicklungsumgebungen installieren - nicht ausreichend. Ein Desktop-Rechner hingegen ist oftmals zu unflexibel, da Sie viel Zeit in der Hochschule verbringen und dort arbeiten werden. Anforderungen und Empfehlungen Der Laptop dient Ihnen vornehmlich als Arbeitsgerät. Im Folgenden geben wir Ihnen einige Anforderungen an die Hand, die Ihr Laptop erfüllen sollte, um Sie gut durch die sechs Semester des Bachelorstudiums zu begleiten ohne Sie mit hohen Kosten zu Beginn des Studiums zu belasten. Der Prozessor Der Prozessor bestimmt maßgeblich die Leistungsfähigkeit des Computers. Jedoch sind Sie im Studium selten mit hohen Anforderungen an die CPU konfrontiert. Gleichzeitig sind selbst günstige CPUs heute sehr performant. Daher kommen Sie auch mit einer CPU aus mittleren Preis- und Leistungssegment aus. Wichtig ist nur, dass die CPU Virtualisierungs-Funktionen, wie z.B. Intel VT-x oder AMD-V, unterstützt. CPUs können aus dem mittleren Preis- und Leistungssegment gewählt werden. ( Intel i5 oder Amd Ryzen 5 ) CPUs sollten Virtualisierungs-Funktionen, wie z.B. Intel VT-x oder AMD-V, unterstützten. Der Arbeitsspeicher Wie der Prozessor, bestimmt auch die Größe des Arbeitsspeichers die Performance Ihres Computers. Besonders für den Einsatz Virtueller Maschinen gilt: Je mehr Arbeitsspeicher, desto besser. Wir empfehlen Ihnen daher den Arbeitsspeicher etwas größer zu wählen und darauf zu achten, dass Sie den Arbeitsspeicher zu einem späteren Zeitpunkt noch aufrüsten können. Mindestens 8 GB RAM Arbeitsspeicher. Die Festplatte Auch die Festplatte bestimmt über die Leistungsfähigkeit. Sie sollten sich daher für eine SSD entscheiden. Die Menge der Daten die Sie für das Studium benötigen ist jedoch nicht besonders groß. Abhängig vom verwendeten Betriebssystem - Windows z.B. benötig selbst schon recht viel Platz - reicht ihnen eine kleine bis mittelgroße SSD aus. SSDs sind deutlich schneller als traditionelle Festplatten. Für das Studium reichen - je nach Betriebssystem - 128 GB (Linux) bzw. 256 GB (Windows, OS X) aus. Wenn es der Geldbeutel zulässt, darf es aber auch gerne mehr sein. Die Grafikkarte Für das Studium benötigen Sie keine besonders leistungsfähige Grafikkarte. Die On-Board Grafikarten moderner Laptops reichen völlig aus. Sie können daher auf eine dedizierte Grafikkarte, z.B. von Nvidia oder AMD, verzichten. Die On-Board Grafikkarte ist ausreichend. Das Display Beachten Sie, dass Sie viel Zeit vor dem Display verbringen werden. Sie sollten daher ein hinreichend großes Display von guter Qualität wählen. Darüber hinaus empfiehlt es sich ein nicht-spiegelndes Display zu verwenden. Displaygröße von mind. 14 Zoll. Entspiegeltes bzw. mattes Display ist ein klares Plus. Die Akkulaufzeit In der Hochschule gibt es i.d.R. ausreichend viele Steckdosen. Sie sind als nicht auf eine besonders gute Akkulaufzeit angewiesen. Die Akkulaufzeit kann vernachlässigt werden. Das Betriebssystem Grundsätzlich sind Sie in der Wahl des Betriebssystems frei. Die im Rahmen des Studiums eingesetzten Programme sind sehr häufig Open-Source und laufen auf allen gängigen Betriebssystemen, garantieren können wir Ihnen dies aber nur für Windows 10. Sollten Sie jedoch Linux einsetzen wollen, empfiehlt es sich besonders auf die Kompatibilität der Hardware zu achten. Etwas ältere Laptops werden i.d.R. besster unterstützt. Sie sind in der Wahl des Betriebssytems frei. Bei Linux empfiehlt es sich besonder auf die Kompatibilität der Hardware zu achten.
Zugangsberechtigung Der Hochschulzugang ist in § 63 des Hessichen Hochschulgesetzes vom 31. Juli 2000 (GVBl. I 2000, S. 374), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I, S. 218), geregelt. Grundsätzlich ist zum Studium an einer Hochschule berechtigt, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die Meisterprüfung nachweist. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zum Studium einer bestimmten Fachrichtung, unabhängig von der Hochschulart. Mit der Fachhochschulreife erhält man sowohl die Zulassung zu einem Diplom- Studiengang an einer Fachhochschule als auch die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule oder einer Universität. Andere Nachweise berechtigen zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule, wenn sie gleichwertig sind. Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung im Student Service Center (SSC) der Hochschule ein. Gemäß Prüfungsordnung (BBPO) müssen Sie spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters ein Vorpraktikum nachweisen. Näheres finden Sie in der BBPO, Ansprechpartner zur Anerkennung des Vorpraktikums ist Hr. Alexander Klein . Anerkennung der Zeugnisse Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Anerkennung Ihrer Zeugnisse. Bei Fragen und Beratunsgbedarf nutzen Sie bitte auch das Beratungsangebot unserers Student Service Centers (SSC) der Hochschule Darmstadt. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. „… dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg…“, so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung bei folgender Stelle ein: Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Telefon (0 61 51) 36 82 2 www.schulamt-darmstadt-dieburg.de und beantragen eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen. Detaillierte Informationen können Sie auch den aktuellen Bewerbungsunterlagen entnehmen. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten der EU EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit ausländischem Bildungsnachweis, die sich um einen Studienplatz an der h_da bewerben, werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber behandelt. Um sich für einen Studienplatz bewerben zu können, ist es trotzdem erforderlich, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU Die Hochschule Darmstadt ist Mitglied in einem Bewerbungsverbund, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (assist e.V.) in Berlin. Für Sie als Bewerberin oder Bewerber heißt das, dass Ihre Bewerbung gegen ein Entgelt bei assist vorbearbeitet wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb Ihre Bewerbung nicht mehr direkt annehmen können (Ausnahme: Bewerbungen für ein Masterstudium). Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auch auf den Seiten der h_da - Studienplatz mit ausländischen Zeugnis . Die „Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber“ können schriftlich, telefonisch oder über E-Mail angefordert bzw. persönlich abgeholt werden. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind bei der Bewerbung um einen Studienplatz nachzuweisen. Jetzt bewerben! Informationen zu: Prüfungsordnungen (PO) und spezifische Regelungen Vorgaben der Praktika Weiterführende Informationen des Student Service Center (SSC) zu: Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung Studienplatz mit ausländischen Zeugnis Beratung zur Studienwahl und Bewerbung .
Zugangsberechtigung Der Hochschulzugang ist in § 63 des Hessichen Hochschulgesetzes vom 31. Juli 2000 (GVBl. I 2000, S. 374), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I, S. 218), geregelt. Grundsätzlich ist zum Studium an einer Hochschule berechtigt, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die Meisterprüfung nachweist. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zum Studium einer bestimmten Fachrichtung, unabhängig von der Hochschulart. Mit der Fachhochschulreife erhält man sowohl die Zulassung zu einem Diplom- Studiengang an einer Fachhochschule als auch die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule oder einer Universität. Andere Nachweise berechtigen zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule, wenn sie gleichwertig sind. Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung im Student Service Center (SSC) der Hochschule ein. Gemäß Prüfungsordnung (BBPO) müssen Sie spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters ein Vorpraktikum nachweisen. Näheres finden Sie in der BBPO, Ansprechpartner zur Anerkennung des Vorpraktikums ist Hr. Alexander Klein . Anerkennung der Zeugnisse Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Anerkennung Ihrer Zeugnisse. Bei Fragen und Beratunsgbedarf nutzen Siebitte auch das Beratungsangebot unserers Student Service Center (SSC) der Hochschule Darmstadt. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. „… dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg…“, so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung bei folgender Stelle ein: Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Telefon (0 61 51) 36 82 2 www.schulamt-darmstadt-dieburg.de und beantragen eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen. Detaillierte Informationen können Sie auch den aktuellen Bewerbungsunterlagen entnehmen. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten der EU EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit ausländischem Bildungsnachweis, die sich um einen Studienplatz an der h_da bewerben, werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber behandelt. Um sich für einen Studienplatz bewerben zu können, ist es trotzdem erforderlich, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU Die Hochschule Darmstadt ist Mitglied in einem Bewerbungsverbund, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (assist e.V.) in Berlin. Für Sie als Bewerberin oder Bewerber heißt das, dass Ihre Bewerbung gegen ein Entgelt bei assist vorbearbeitet wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb Ihre Bewerbung nicht mehr direkt annehmen können (Ausnahme: Bewerbungen für ein Masterstudium). Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auch auf den Seiten der h_da - Studienplatz mit ausländischen Zeugnis . Die „Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber“ können schriftlich, telefonisch oder über E-Mail angefordert bzw. persönlich abgeholt werden. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind bei der Bewerbung um einen Studienplatz nachzuweisen. Jetzt bewerben! Links Weiterführende Informationen des Student Service Center (SSC) zu Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung Studienplatz mit ausländischen Zeugnis weitere Informationen zur Studienwahl und Bewerbung bietet Ihnen das SSC mit der Studienberatung . Kontakt Vorpraktikum Beratung Für eine Studienberatung, wenden Sie sich bitte an das Student Service Center (SSC) .
Zugangsberechtigung Der Hochschulzugang ist in § 63 des Hessichen Hochschulgesetzes vom 31. Juli 2000 (GVBl. I 2000, S. 374), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I, S. 218), geregelt. Grundsätzlich ist zum Studium an einer Hochschule berechtigt, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die Meisterprüfung nachweist. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zum Studium einer bestimmten Fachrichtung, unabhängig von der Hochschulart. Mit der Fachhochschulreife erhält man sowohl die Zulassung zu einem Diplom- Studiengang an einer Fachhochschule als auch die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule oder einer Universität. Andere Nachweise berechtigen zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule, wenn sie gleichwertig sind. Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung im Student Service Center (SSC) der Hochschule ein. Gemäß Prüfungsordnung (BBPO) müssen Sie spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters ein Vorpraktikum nachweisen. Näheres finden Sie in der BBPO, Ansprechpartner zur Anerkennung des Vorpraktikums ist Hr. Alexander Klein . Anerkennung der Zeugnisse Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Anerkennung Ihrer Zeugnisse. Bei Fragen und Beratunsgbedarf nutzen Siebitte auch das Beratungsangebot unserers Student Service Center (SSC) der Hochschule Darmstadt. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. „… dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg…“, so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung bei folgender Stelle ein: Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Telefon (0 61 51) 36 82 2 www.schulamt-darmstadt-dieburg.de und beantragen eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen. Detaillierte Informationen können Sie auch den aktuellen Bewerbungsunterlagen entnehmen. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten der EU EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit ausländischem Bildungsnachweis, die sich um einen Studienplatz an der h_da bewerben, werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber behandelt. Um sich für einen Studienplatz bewerben zu können, ist es trotzdem erforderlich, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU Die Hochschule Darmstadt ist Mitglied in einem Bewerbungsverbund, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (assist e.V.) in Berlin. Für Sie als Bewerberin oder Bewerber heißt das, dass Ihre Bewerbung gegen ein Entgelt bei assist vorbearbeitet wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb Ihre Bewerbung nicht mehr direkt annehmen können (Ausnahme: Bewerbungen für ein Masterstudium). Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auch auf den Seiten der h_da - Studienplatz mit ausländischen Zeugnis . Die „Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber“ können schriftlich, telefonisch oder über E-Mail angefordert bzw. persönlich abgeholt werden. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind bei der Bewerbung um einen Studienplatz nachzuweisen. Links Weiterführende Informationen des Student Service Center (SSC) zu Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung Studienplatz mit ausländischen Zeugnis weitere Informationen zur Studienwahl und Bewerbung bietet Ihnen das SSC mit der Studienberatung . Hier finden Sie detailliertere Informationen zu Prüfungsordnungen (PO) und spezifische Regelungen Änderungen der BBPO finden Sie auch im Hochschulanzeiger der h_da . Vorpraktikum Kontakt Vorpraktikum
⇒ Rund ums Studium ⇒ Tipps für das Studium am FB EIT Ansprechpartner am Fachbereich FAQ Seite des Fachbereichs Informationen u. Tutorials zur Studienorganisation Rund ums Studium Einrichten und Weiterleitung der Hochschul-Mailadresse Damit Sie keine Mitteilungen des Fachbereichs, Fristen und Ankündigungen verpassen , müssen Sie in Ihren h_da Email-Account schauen. Diese Email-Adresse ist die einzige, an die Informationen gesendet werden. Bevor Sie Ihren Email-Account nutzen können, müssen Sie diesen einmalig aktivieren ⇒ Selbstbedienungsfunktion . Auf my.h-da den Stundenplan erstellen Obwohl es einen Musterstundenplan gibt, müssen Sie sich Ihren eigenen Stundenplan im my.h-da anlegen. Haben Sie sich dort bereits eingeloggt? Hier geht es zum my.h-da . Sie benötigen Ihre h_da Benutzer-ID und das dazugehörige Kennwort. Diese sollten Sie mittlerweile von der IT-Abteilung der h_da erhalten haben. Hier finden Sie die Anleitung zum Erstellen des Stundenplans. Warum ist das wichtig ? Nur wenn Sie sich Ihren eigenen Stundenplan anlegen, werden Sie automatisch über Ausfälle und Änderungen von Veranstaltungen informiert. Woher weiß ich eigentlich, welche Module ich besuchen muss? Schauen Sie auf die Website und ins Modulhandbuch Ihres Studiengangs Mit der Online-Lernplattform Moodle vertraut machen Zu vielen Lehrveranstaltungen gibt es begleitende Online-Kurse über die Lernplattform Moodle. Die Lehrenden verwenden die Plattform ganz unterschiedlich. In den Kursen Ihres Studiengangs finden Sie z.B. Lernkontrollen, Skripte, nützliche Literatur etc. Oft muss man sich in den Kurs über einen Schlüssel einschreiben, diesen erhalten Sie nach der Belegung im my.h-da von den Lehrenden oder Sie werden in den Kurs eingeschrieben. Loggen Sie sich mit Ihrem h-da Account hier ein. Bedienungshinweise für Studienende gibt es hier . SuK Ein Teil Ihres Studiums besteht aus überfachlichen Modulen, dem sozial- und kulturwissenschaftlichen Begleitstudium, kurz: SuK. Für diese Module gibt es eigene Belegfristen, die Sie hier finden. Für Bac EIT: In Ihrem Studienplan finden Sie das Modul Technisches Englisch, dass Sie möglichst im ersten Semester belegen sollten. Als Voraussetzung für die Zulassung zum Kurs gilt die Einstufung auf Niveau B1. Dafür müssen Sie zunächst vor dem Vorlesungsbeginn einen Einstufungstest machen, den Sie hier finden. Falls Sie die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllen, wird in der Regel ein Auffrischungskurs angeboten. Tipps zum Studium am FB EIT Regelmäßig auf aktuelle Nachrichten des Fachbereichs achten Schauen Sie täglich auf der Website Studienbetrieb nach. Machen Sie dies zur Routine, z.B. morgens beim Frühstück oder in der Bahn auf dem Weg zur Hochschule. Schauen Sie nach, ob sich Änderungen für Veranstaltungen ergeben, z.B. Ausfall wegen Krankheit oder Raumänderungen bei Prüfungen und finden Sie aktuelle Informationen zu Sprechstunden. Prüfungsordnung kennen Informieren Sie sich unbedingt zu den Prüfungsmodalitäten. Um zu wissen, welche Fristen Sie einhalten müssen, was Sie im Falle von Krankheit tun müssen, ob sie von der Prüfung zurücktreten können, wie viele Versuche Sie haben etc., lesen Sie die Prüfungsordnungen (BBPO – Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung und ABPO - Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnung). Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente Terminplan sichten Der Fachbereich veröffentlicht jedes Semester einen Terminplan auf seiner Homepage www.eit.h-da.de . Dort sind alle für Sie wichtigen Termine festgehalten, wie der Vorlesungsbeginn, der Anmeldungszeitraum für die Prüfungen, der Prüfungszeitraum, verschiedene Gremiensitzungen und Vieles mehr. Wichtig : Erstellen Sie sich einen eigenen Terminplan, in den Sie die wichtigen Termine eintragen. So verpassen Sie keine Fristen und verschaffen sich einen guten Überblick über das Semester. Dieser Semesterplan kann auch als Basis für die Lernplanung dienen. Informieren über die Inhalte der Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters Lesen Sie, welche Inhalte und Anforderungen in den Modulen auf Sie zukommen. Das finden Sie im Modulhandbuch, eine Art Inhaltsverzeichnis Ihres Studiums. Außerdem können Sie dort nachlesen, wozu sie z.B. Mathe und Programmieren machen müssen und welche Kompetenzen Sie in den jeweiligen Modulen erwerben, also was sie danach können sollten. Hier geht es zu den Modulhandbüchern . Wichtig : Jedes Semester erneut reinschauen. Nicht auf einmal durchlesen, sondern besser über die aktuell anstehenden Lehrveranstaltungen informieren! Vorpraktikum Haben Sie Ihr 8-wöchiges Vorpraktikum bereits abgeschlossen? Wenn nein, dann planen Sie unbedingt den Zeitraum ein, wann Sie dieses nachholen können. Sie müssen dieses Praktikum bis zum Ende des 3. Semesters vorweisen, um ins Vertiefungsstudium zugelassen zu werden. Bedenken Sie, dass zwischen Prüfungszeit und erneutem Vorlesungsbeginn keine 8 Wochen liegen! Außerdem steigen die Anforderungen in den kommenden Semestern, so dass eine gute Planung entscheidend ist. Wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner . Sie haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: erstsemester.eit@h-da . de
Offene Abschlussarbeiten und HiWi-Stellen Wir sind immer auf der Suche nach Studierenden, die mit uns einen aktiven beitrag zur Forschung leisten wollen. Als Forschgruppe bieten wir Studierenden die Möglichkeit bei und mit uns Abschlussarbeiten zur schreiben oder praktische, wissenschaftliche Erfahrungen im Rahmen einer HiWi-Anstellung zu sammeln. Ebenso vermitteln wir Praktika in die Wirtschaft und Industrie, wenn wir von Unternehmen pasende Ausschreibungen bekommen. Auf den Unterseiten finden Sie die jeweiligen Ausschreibungen mit ausfühlichen Informationen sowie den jeweiligen Ansprechpartnern: HiWi-Stellen und Praktika Abschlussarbeiten
...als Tutorin/Tutor oder HiWi ...als Werkstudentin / Werkstudent ...für die BPP ...für ein Duales Studium ...für eine Abschlussarbeit ...als Absolventin / Absolvent Jobportale, Netzwerke und Events Das zentrale Jobportal der Hochschule Darmstadt enthält Angebote für Werkstudententätigkeiten, Praktika und Abschlussarbeiten sowie für den Berufseinstieg. Portal für Masterarbeiten in Unternehmen - www.die-masterarbeit.de Hightech.Unternehmer.Netzwerk. - www.cyberforum.de/