Zugangsberechtigung Der Hochschulzugang ist in § 63 des Hessichen Hochschulgesetzes vom 31. Juli 2000 (GVBl. I 2000, S. 374), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I, S. 218), geregelt. Grundsätzlich ist zum Studium an einer Hochschule berechtigt, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die Meisterprüfung nachweist. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zum Studium einer bestimmten Fachrichtung, unabhängig von der Hochschulart. Mit der Fachhochschulreife erhält man sowohl die Zulassung zu einem Diplom- Studiengang an einer Fachhochschule als auch die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule oder einer Universität. Andere Nachweise berechtigen zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule, wenn sie gleichwertig sind. Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung im Student Service Center (SSC) der Hochschule ein. Vorpraktikum Gemäß Prüfungsordnung (BBPO) müssen Sie spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters ein Vorpraktikum nachweisen. Näheres finden Sie in der BBPO, Ansprechpartner zur Anerkennung des Vorpraktikums ist Hr. Alexander Klein . Anerkennung der Zeugnisse Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Anerkennung Ihrer Zeugnisse. Bei Fragen und Beratunsgbedarf nutzen Sie bitte auch das Beratungsangebot unserers Student Service Centers (SSC) der Hochschule Darmstadt. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. „… dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg…“, so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung bei folgender Stelle ein: Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Telefon (0 61 51) 36 82 2 www.schulamt-darmstadt-dieburg.de und beantragen eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen. Detaillierte Informationen können Sie auch den aktuellen Bewerbungsunterlagen entnehmen. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten der EU EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit ausländischem Bildungsnachweis, die sich um einen Studienplatz an der h_da bewerben, werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber behandelt. Um sich für einen Studienplatz bewerben zu können, ist es trotzdem erforderlich, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU Die Hochschule Darmstadt ist Mitglied in einem Bewerbungsverbund, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (assist e.V.) in Berlin. Für Sie als Bewerberin oder Bewerber heißt das, dass Ihre Bewerbung gegen ein Entgelt bei assist vorbearbeitet wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb Ihre Bewerbung nicht mehr direkt annehmen können (Ausnahme: Bewerbungen für ein Masterstudium). Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auch auf den Seiten der h_da - Studienplatz mit ausländischen Zeugnis . Die „Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber“ können schriftlich, telefonisch oder über E-Mail angefordert bzw. persönlich abgeholt werden. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind bei der Bewerbung um einen Studienplatz nachzuweisen.
Zugangsberechtigung Der Hochschulzugang ist in § 63 des Hessichen Hochschulgesetzes vom 31. Juli 2000 (GVBl. I 2000, S. 374), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I, S. 218), geregelt. Grundsätzlich ist zum Studium an einer Hochschule berechtigt, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die Meisterprüfung nachweist. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zum Studium einer bestimmten Fachrichtung, unabhängig von der Hochschulart. Mit der Fachhochschulreife erhält man sowohl die Zulassung zu einem Diplom- Studiengang an einer Fachhochschule als auch die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule oder einer Universität. Andere Nachweise berechtigen zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule, wenn sie gleichwertig sind. Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung im Student Service Center (SSC) der Hochschule ein. Gemäß Prüfungsordnung (BBPO) müssen Sie spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters ein Vorpraktikum nachweisen. Näheres finden Sie in der BBPO, Ansprechpartner zur Anerkennung des Vorpraktikums ist Hr. Alexander Klein . Anerkennung der Zeugnisse Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Anerkennung Ihrer Zeugnisse. Bei Fragen und Beratunsgbedarf nutzen Siebitte auch das Beratungsangebot unserers Student Service Center (SSC) der Hochschule Darmstadt. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. „… dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg…“, so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung bei folgender Stelle ein: Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Telefon (0 61 51) 36 82 2 www.schulamt-darmstadt-dieburg.de und beantragen eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen. Detaillierte Informationen können Sie auch den aktuellen Bewerbungsunterlagen entnehmen. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten der EU EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit ausländischem Bildungsnachweis, die sich um einen Studienplatz an der h_da bewerben, werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber behandelt. Um sich für einen Studienplatz bewerben zu können, ist es trotzdem erforderlich, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU Die Hochschule Darmstadt ist Mitglied in einem Bewerbungsverbund, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (assist e.V.) in Berlin. Für Sie als Bewerberin oder Bewerber heißt das, dass Ihre Bewerbung gegen ein Entgelt bei assist vorbearbeitet wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb Ihre Bewerbung nicht mehr direkt annehmen können (Ausnahme: Bewerbungen für ein Masterstudium). Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auch auf den Seiten der h_da - Studienplatz mit ausländischen Zeugnis . Die „Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber“ können schriftlich, telefonisch oder über E-Mail angefordert bzw. persönlich abgeholt werden. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind bei der Bewerbung um einen Studienplatz nachzuweisen. Links Weiterführende Informationen des Student Service Center (SSC) zu Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung Studienplatz mit ausländischen Zeugnis weitere Informationen zur Studienwahl und Bewerbung bietet Ihnen das SSC mit der Studienberatung . Hier finden Sie detailliertere Informationen zu Prüfungsordnungen (PO) und spezifische Regelungen Änderungen der BBPO finden Sie auch im Hochschulanzeiger der h_da . Vorpraktikum Kontakt Vorpraktikum Sprechstunde Dienstag 8:30 - 9:30 Uhr (während der Vorlesungszeit)
Zugangsberechtigung Der Hochschulzugang ist in § 63 des Hessichen Hochschulgesetzes vom 31. Juli 2000 (GVBl. I 2000, S. 374), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I, S. 218), geregelt. Grundsätzlich ist zum Studium an einer Hochschule berechtigt, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die Meisterprüfung nachweist. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zum Studium einer bestimmten Fachrichtung, unabhängig von der Hochschulart. Mit der Fachhochschulreife erhält man sowohl die Zulassung zu einem Diplom- Studiengang an einer Fachhochschule als auch die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule oder einer Universität. Andere Nachweise berechtigen zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule, wenn sie gleichwertig sind. Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung im Student Service Center (SSC) der Hochschule ein. Gemäß Prüfungsordnung (BBPO) müssen Sie spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters ein Vorpraktikum nachweisen. Näheres finden Sie in der BBPO, Ansprechpartner zur Anerkennung des Vorpraktikums ist Hr. Alexander Klein . Anerkennung der Zeugnisse Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Anerkennung Ihrer Zeugnisse. Bei Fragen und Beratunsgbedarf nutzen Siebitte auch das Beratungsangebot unserers Student Service Center (SSC) der Hochschule Darmstadt. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. „… dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg…“, so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung bei folgender Stelle ein: Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Telefon (0 61 51) 36 82 2 www.schulamt-darmstadt-dieburg.de und beantragen eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen. Detaillierte Informationen können Sie auch den aktuellen Bewerbungsunterlagen entnehmen. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten der EU EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit ausländischem Bildungsnachweis, die sich um einen Studienplatz an der h_da bewerben, werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber behandelt. Um sich für einen Studienplatz bewerben zu können, ist es trotzdem erforderlich, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU Die Hochschule Darmstadt ist Mitglied in einem Bewerbungsverbund, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (assist e.V.) in Berlin. Für Sie als Bewerberin oder Bewerber heißt das, dass Ihre Bewerbung gegen ein Entgelt bei assist vorbearbeitet wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb Ihre Bewerbung nicht mehr direkt annehmen können (Ausnahme: Bewerbungen für ein Masterstudium). Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auch auf den Seiten der h_da - Studienplatz mit ausländischen Zeugnis . Die „Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber“ können schriftlich, telefonisch oder über E-Mail angefordert bzw. persönlich abgeholt werden. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind bei der Bewerbung um einen Studienplatz nachzuweisen. Jetzt bewerben! Links Weiterführende Informationen des Student Service Center (SSC) zu Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung Studienplatz mit ausländischen Zeugnis weitere Informationen zur Studienwahl und Bewerbung bietet Ihnen das SSC mit der Studienberatung . Kontakt Vorpraktikum Sprechstunde Dienstag 8:30 - 9:30 Uhr (während der Vorlesungszeit) Beratung Für eine Studienberatung, wenden Sie sich bitte an das Student Service Center (SSC) .
Anbieter gemäß § 5 des Gesetzes über die Nutzung von Telemedien: Hochschule Darmstadt University of Applied Sciences Schöfferstraße 3 64295 Darmstadt +49.6151.533-5000 (Vermittlung) +49.6151.533-5551 (Student Service Center) info@h-da.de Inhaltlich verantwortlich: Prof. Dr. Arnd Steinmetz Präsident praesident@h-da.de USt-IdNr. DE811763762 Gestaltungskonzept und Webdesign: Schumacher. Visuelle Kommunikation Realisierung: IT-Dienste der Hochschule Darmstadt Datenschutz/Bestands- und Nutzungsdaten: Bei jeder Anforderung einer Internetdatei werden folgende Zugriffsdaten bei IT-Dienste und -Anwendungen gespeichert: die Seite, von der aus die Datei angefordert wurde, der Name der aufgerufenen Datei, das Datum und die Uhrzeit der Anforderung, die übertragene Datenmenge, der Zugriffsstatus (Datei übertragen, Datei nicht gefunden etc.), die Beschreibung des verwendeten Webbrowsertyps bzw. des verwendeten Betriebssystems, die IP-Adresse des anfordernden Rechners sowie der Benutzername (wenn sich ein Besucher über Benutzername und Kennwort anmeldet) und Cookies. Verwendung: Die gespeicherten Daten werden ausschließlich zu technischen oder statistischen Zwecken benötigt; ein Abgleich mit anderen Datenbeständen oder gar eine Weitergabe an Dritte, auch in Auszügen, findet nicht statt. Im Informationsangebot der Landesregierung können Cookies oder JAVA-Applets verwendet werden. Die Verwendung dieser Funktionalitäten kann durch Einstellungen des Browserprogramms vom jeweiligen Nutzer ausgeschaltet werden. Die protokollierten Daten werden nach der Auswertung der Zugriffsdaten gelöscht. Die Auswertung erfolgt monatlich und jährlich, die Löschung erfolgt jeweils im Januar des Folgejahres. Im Internetangebot der Hochschule Darmstadt besteht bei Bestellungen, zur Abonnierung von Newslettern, für Antworten und im Rahmen der Teilnahme an Diskussionsforen die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder studienbezogener Daten (E-Mail-Adressen, Namen, Anschriften). Die Nutzung der angebotenen Serviceleistungen und Dienste seitens des Nutzers erfolgt ausdrücklich auf freiwilliger Basis. Die Bestellung von Veröffentlichungen wird automatisch (wenn sie über die entsprechenden Bestell-Listen auf der Website erfolgt) oder auf Veranlassung weitergeleitet. Nach Erledigung der Bestellung werden die Daten vernichtet. Allgemeines zum Thema Datenschutz ist auf den Web-Seiten des Hessischen Datenschutzbeauftragten zu finden. Das Gesetz über die Nutzung von Telemedien (Telemediengesetz - TMG) sowie über den Datenschutz bei Telemedien finden Sie beim Bundesministerium für Justiz . Hinweis zu allen Links auf diesen Internetseiten Das Hessische Ministerium für Wissenschaft und Kunst sowie die Hochschule Darmstadt selbst haben diese Homepage mit verschiedenen Internetseiten Dritter verlinkt, auf deren Inhalte die Hochschule Darmstadt keinen Einfluss hat. Die Hochschule Darmstadt kann für diese fremden Inhalte keine Gewähr übernehmen und macht sich diese auch nicht zu eigen. Für die Inhalte der verlinkten Seiten ist stets der jeweilige Anbieter oder Betreiber der Seiten verantwortlich. Zwar wurden die seitens der Hochschule Darmstadt verlinkten Seiten zum Zeitpunkt der Verlinkung auf mögliche Rechtsverstöße überprüft und rechtswidrige Inhalte waren zu diesem Zeitpunkt nicht erkennbar. Nach Verlinkung eingebundene Inhalte sind der Hochschule Darmstadt jedoch nicht zwangsläufig bekannt. Daher benachrichtigen Sie bitte umgehend die Hochschule, sofern Sie über diese Homepage zu Seiten gelangen, deren Inhalte Ihnen bedenklich erscheinen. Eine permanente inhaltliche Kontrolle der verlinkten Seiten ist ohne konkrete Anhaltspunkte einer Rechtsverletzung nicht leistbar und auch nicht zumutbar. Bei Bekanntwerden von Rechtsverletzungen wird die Hochschule Darmstadt den betreffenden Link indes umgehend entfernen. Rechtliche und technische Hinweise in eigener Sache Die Hochschule Darmstadt hat dieses Internetangebot und alle darin enthaltenen Links nach bestem Wissen erstellt. Sie ist stets bemüht, die Richtigkeit und Aktualität dieser Internetseiten sicherzustellen. Alle Angaben und Links sind aber lediglich als allgemeine Informationen gedacht und nicht als geschäftliche, rechtliche oder sonstige Beratungsdienstleistung zu verstehen. Gesetze und andere Vorschriften sind nur gültig und finden Anwendung entsprechend ihrer jeweils aktuellsten Fassung, die im einschlägigen amtlichen Verkündungsorgan (insbesondere im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Hessen) veröffentlicht ist. Bei der Digitalisierung von Daten können Fehler auftreten. Durch die Verwendung unterschiedlicher Internet-Browser und bedingt durch individuelle Softwareeinstellungen kann es bei der Darstellung der Inhalte zu Abweichungen kommen. Bildnachweis und Urheberrechte: Die Hochschule Darmstadt weist ausdrücklich auf die Verpflichtung zur Beachtung der Urheberrechte hin. Es ist untersagt, ohne weitere Absprachen mit der h_da, Bildmaterial (Logo, Fotos, Grafiken) von den Seiten der Hochschule zur weiteren Verwendung herunter zu laden. Hiervon ausgenommen sind alle als solche gekennzeichneten Download-Angebote. Rechtsstellung und Vertretung der Hochschule Die Hochschule Darmstadt ist gemäß§ 1 Abs. 1 HessHG (Hessisches Hochschulgesetz vom 14.12.2021 GVBL. S. 931) eine rechtsfähige Körperschaft des öffentlichen Rechts und zugleich staatliche Einrichtung. https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-HSchulGHE2022pP2 Gesetzlicher Vertreter : Der Präsident Herr Professor Dr. Arnd Steinmetz Auskunft zu Fragen der Außenvertretung der Hochschule erteilt: Justitiariat Dr. Liesa Seyd +49.6151.533-60062 Liesa Seyd Facebook Dieses Impressum gilt auch für die Facebook-Seite https://facebook.com/hochschuleda . Instagram Dieses Impressum gilt auch für die Instagram-Seite https://www.instagram.com/hochschuledarmstadt . Youtube Dieses Impressum gilt auch für die Youtube-Seite: https://www.youtube.com/hochschuledarmstadt . Kontakt Online-Redaktion: Birkenweg 8 Geb. D16 64295 Darmstadt Tel: 06151-533 68302 E-Mail: webmaster.fbe@h-da . de Technischer Betrieb IT-Dienste und -Anwendungen E-Mail: it-leiter@h-da . de
Impressum Anbieter gemäß § 5 des Gesetzes über die Nutzung von Telemedien: Hochschule Darmstadt University of Applied Sciences Schöfferstraße 3 64295 Darmstadt +49.6151.533-5000 (Vermittlung) +49.6151.533-5551 (Student Service Center) info@h-da.de Inhaltlich verantwortlich: Prof. Dr. Arnd Steinmetz Präsident praesident@h-da.de USt-IdNr. DE811763762 Gestaltungskonzept und Webdesign: Schumacher. 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Anbieter gemäß § 5 des Gesetzes über die Nutzung von Telemedien: Hochschule Darmstadt University of Applied Sciences Schöfferstraße 3 64295 Darmstadt +49.6151.533-5000 (Vermittlung) +49.6151.533-5551 (Student Service Center) info@h-da.de Inhaltlich verantwortlich: Prof. Dr. Arnd Steinmetz Präsident praesident@h-da.de USt-IdNr. DE811763762 Gestaltungskonzept und Webdesign: Schumacher. 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Öffentliche Vorstellung Reallabor am 27. September 2022 – Impressionen Vor dem Reallabor (von links): Prof. Dr. Peter Birkner (House of Energy), Thomas Blumenthal (QGroup), Staatssekretär Jens Deutschendorf (Hessischen Wirtschaftsministerium), Prof. Dr. Ingo Jeromin (Hochschule Darmstadt), Dr. Ralf Bucher (Tractebel), Matthias Pfeffer (Ingenieurbüro Pfeffer), Heinz Saure (JEAN MÜLLER) Strahlende Gesichter bei der öffentlichen Vorstellung des Reallabors (von links): Thomas Blumenthal (QGroup), Matthias Pfeffer (Ingenieurbüro Pfeffer), Staatssekretär Jens Deutschendorf (Hessisches Wirtschaftsministerium), Prof. Dr. Ingo Jeromin (Hochschule Darmstadt), Prof. Dr. Peter Birkner (House of Energy), Dr. Ralf Bucher (Tractebel), Heinz Saure (JEAN MÜLLER) Anja Schaldach, Projektleiterin House of Energy, begrüßt und moderiert die Eröffnungsveranstaltung Staatssekretär Jens Deutschendorf (Hessisches Wirtschaftsministerium) erläutert die politische Bedeutung des Projekts Prof. Dr. Peter Birkner (House of Energy) führt in das Thema "Intelligente Stromnetze von Morgen" ein Die Veranstaltung ist bis auf den letzten Platz ausgebucht Matthias Pfeffer (Ingenieurbüro Pfeffer) begrüßt als Gastgeber der Veranstaltung Prof. Dr. Ingo Jeromin (Hochschule Darmstadt) gibt einen Ausblick auf Szenarien und Handlungsempfehlungen Impressionen Till Neukamp (Hochschule Darmstadt) präsentiert Details über Komponenten und Topologien für ein realitätsnahes Labor Sophia Pfeffer (Hochschule Darmstadt) erläutert Details zum Messen und Steuern im Niederspannungsnetz Impressionen Q&A mit Projektexperten an 4 Thementischen Thementisch "Cybersicherheit, Resilienz und Interaktionsfähigkeit über Sicherheitsgrenzen im Energiesektor/SmartGrid" (Qgroup) Thementisch "Future Energy Systems" (Tractebel) Thementisch "Digitalisierung von Ortsnetzstationen" (Ingenieurbüro Pfeffer) Reger Austausch an den Thementischen Reger Austausch an den Thementischen Reger Austausch an den Thementischen Reger Austausch an den Thementischen Thementisch "Smarte Messtechnik in der Niederspannungsverteilung" (JEAN MÜLLER) Reger Austausch an den Thementischen Reger Austausch an den Thementischen Reger Austausch an den Thementischen Till Neukamp (Hochschule Darmstadt) bei den Führungen durch das Reallabor Till Neukamp (Hochschule Darmstadt) bei den Führungen durch das Reallabor Till Neukamp (Hochschule Darmstadt) bei den Führungen durch das Reallabor Till Neukamp (Hochschule Darmstadt) bei den Führungen durch das Reallabor ShowTruck TOKEO - Die neue Generation an NH-Sicherungslastschafltleisten (JEAN MÜLLER) ShowTruck TOKEO - Die neue Generation an NH-Sicherungslastschafltleisten (JEAN MÜLLER) Mobile Incident Response Center (Mobile Einsatzzentrale) (QGroup) Mobile Incident Response Center (Mobile Einsatzzentrale) (QGroup) alle Fotos: Milton Arias
Durch die Modularisierung des Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik und die Bewertung des Studienfortschritts durch Kreditpunkte (CP) ist ein Wechsel der Vertiefung, des Studienganges und des Studienortes erleichtert worden. Über den Transfer und die Anerkennung erbrachter Studienleistungen entscheidet der aufnehmende Fachbereich bzw. die aufnehmende Hochschule. Interessierte wenden sich an den Studiendekan des aufnehmenden Fachbereichs. Ein einmaliger Wechsel der Vertiefung innerhalb des Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik ist möglich. Dazu muss ein schriftlicher Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt werden. Die bis dahin im Studium erbrachten Leistungen werden anerkannt. Wechsel der Vertiefung Ein einmaliger Wechsel der Vertiefung innerhalb des Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik ist möglich. Dazu muss ein schriftlicher Antrag beim Vorsitzenden des Prüfungsausschusses gestellt werden. Die bis dahin im Studium erbrachten Leistungen werden anerkannt. Postgraduiertes Master-Studium Nach abgeschlossenem Bachelor-Studium besteht die Möglichkeit, sich weiterzuqualifizieren. Die Hochschule Darmstadt bietet den Absolventen des sieben semestrigen Bachelor-Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik zur weiteren beruflichen Qualifizierung ein konsekutives, dreisemestriges Zweitstudium der Elektrotechnik mit dem Abschluss Master of Science in Electrical Engineering an. Der Master-Studiengang ist auch für Bachelor-Absolventen anderer Hochschulen offen. Sollte der jeweilige Bewerber jedoch noch kein BPP absolviert haben, muss er es im Rahmen des Master-Studiums absolvieren, d.h. das Studium verlängert sich um eins auf insgesamt vier Semester. Der Abschluss dieses Studiengangs befähigt zum Eintritt in den höheren Beamtendienst. Master-Studiengänge an Universitäten sind für Absolventen des Bachelor-Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik der Hochschule Darmstadt prinzipiell offen. Die Dauer des Master-Studiums beträgt an Universitäten in der Regel vier Semester. Interessierte seien auch hier wieder an die aufnehmenden Fachbereiche der Universitäten verwiesen. Wechsel von bzw. in fachverwandte Studiengänge Ein Wechsel von fachverwandten Studiengängen bzw. in solche Studiengänge wird durch die modularisierte Form des Bachelor-Studiums erleichtert. Folgende fachverwandte Studiengänge werden zur Zeit an der Hochschule Darmstadt angeboten: Gebäudesystemtechnik Maschinenbau Mathematik Physik Optotechnik und Bildverarbeitung Informatik Wirtschaftsinformatik Materialwissenschaft Wirtschaftsmathematik Berufspädagogik Mechatronik Wirtschaftsingenieurwesen Energiewirtschaft Für einen Wechsel sowohl innerhalb der Hochschule Darmstadt als auch an eine andere Fachhochschule gelten die Aussagen am Beginn dieses Abschnitts. Wechsel von und zu Universitäten Ein Wechsel zur Universität wird möglich durch die Umstellung der Studiengänge auf Bachelor- und Master-Abschluss, die alle Hochschulformen betrifft. Dadurch werden die entsprechenden Abschlüsse an Universitäten und Fachhochschulen gleichwertig. Im Einzelfall entscheidet jedoch die aufnehmende Universität bzw. der jeweilige Fachbereich über die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen. Ein Wechsel von einem fachverwandten Universitäts-Studiengang ist jederzeit möglich. Über die Anerkennung von bereits erbrachten Leistungen entscheidet der Prüfungsausschuss . Eintritt in ein Promotionsverfahren Die Hochschule Darmstadt selbst hat zur Zeit kein Promotionsrecht. Für außerordentlich qualifizierte Absolventen führt sie jedoch in Kooperation mit deutschen und ausländischen Hochschulen Promotionsverfahren durch. In der Regel ist hierfür ein abgeschlossenes Master-Studium erforderlich. PRÜFUNGSSEKRETARIATE Prüfungsbüro für Wirtschaftsingenieurwesen (Bachelor und Master) Prüfungsbüro für Elektrotechnik und Informationstechnik (Bachelor)
Prüfungsordnungen (PO) und spezifische Regelungen (BPPO) Elektrotechnik und Informationstechnik - Bachelor Elektrotechnik und Informationstechnik - Bachelor Dokumente für Studierende, die ab SoSe 22 ihr Studium begonnen haben (PO 20192): Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO 20192 - gültig ab 01.04.2022) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom Januar 2018) Prüfungsnummern Dokumente für Studierende, die ab SoSe 21 ihr Studium begonnen haben (PO 2019): Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO 2019 - gültig ab 01.04.2021) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom Januar 2018) Prüfungsnummern Dokumente für Studierende, die ab WS 19/20 ihr Studium beginnen/begonnen haben (PO 2019): Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO 2019 - gültig ab 01.04.19) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom Januar 2018) Dokumente für Studierende, die ab WS 17/18 ihr Studium begonnen haben (PO 2013): Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO 2013 - gültig ab 01.10.17) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom Juli 2010) Studiengang-Variation: Studium mit angepasster Geschwindigkeit (myEIT) Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch Modulhandbuch Zusatzmodule Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Dokumente für Studierende, die ab WS 13/14 ihr Studium begonnen haben (PO 2013): Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO 2013) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 13.07.10) Dokumente für Studierende, die im WS 12/13 oder SS 13 ihr Studium begonnen haben (PO 2012): Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO 2012) Modulhandbuch (PO 2012) - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 13.07.10) Dokumente für alle Studierenden der PO 2012 und 2013 Modellversuch: Ergänzungsregelungen zu den BBPO für das Angebot für Leistungsstarke Studierende des Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik (Bachelor) Ergänzung zum Modulhandbuch: Wahlpflichtfach "Software-Defined Radio" (gemäß Fachbereichsratsbeschluss vom 4.4.17) Wirtschaftsingenieurwesen - Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen - Bachelor Dokumente für Studierende, die ab WS 20/21 ihr Studium begonnen haben (PO2020) Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 02.07.2019) Prüfungsnummern Dokumente für Studierende, die ab WS 13/14 ihr Studium begonnen haben (PO2013) Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 17.04.2012) Dokumente für Studierende, die spätestens im WS 12/13 ihr Studium begonnen haben (PO2008) Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 29.04.2008) Gebäudesystemtechnik - Bachelor Gebäudesystemtechnik - Bachelor Dokumente für Studierende, die ab WS 24/25 ihr Studium beginnen werden/begonnen haben (PO20201 und 20240): Besondere Bestimmung zur Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch Allgemeine Bestimmung für die Prüfungsordnung (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 02.07.2019) Prüfungsnummern (Variante Vollzeit und Dual) Prüfungsnummern (Variante Dual-Intensiv) Dokumente für Studierende, die ab WS 20/21 ihr Studium beginnen werden/begonnen haben (PO20200): Besondere Bestimmung zur Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch Allgemeine Bestimmung für die Prüfungsordnung (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 02.07.2019) Prüfungsnummern Dokumente für Studierende, die ab WS 16/17 ihr Studium beginnen werden/begonnen haben (PO 20141): Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch (gültig ab 01.10.2016) - Beschreibung der Module mit Lehrinhalten, Prüfungsform etc. Ergänzung zum Modulhandbuch, gemäß Fachbereichsratbeschluss vom 30.05.2017: Bwp13 BIM in der Planungsphase Bwp14 BIM in der Betriebsphase Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 07.07.2015) Dokumente für Studierende, die im WS 14/15 oder WS 15/16 ihr Studium begonnen haben (PO 2014): Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch (April 2014, gültig seit 01.10.14) - Beschreibung der Module mit Lehrinhalten, Prüfungsform etc. Modulhandbuch (Stand April 2015) Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 17.04.2012) Wirtschaftsingenieurwesen - Master Wirtschaftsingenieurwesen - Master Relevante Ordnungen für Studierende, die ab WS20/21 ihr Studium beginnen/begonnen haben - PO 2020 (vom 15.10.2019 gültig ab 01.04.2020) Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO ) der Hochschule Darmstadt (vom 02.07.2019) Auswahlsatzung für das Hochschulauswahlverfahren in den zulassungbeschränkten Studiengängen Master Wirtschaftsingenieurwesen Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Wahlpflichtkatalog (Stand 19.10.2021) - Anlage 2 der BBPO Prüfungsnummern Relevante Ordnungen für Studierende, die ab WS17/18 ihr Studium beginnen/begonnen haben - PO 2013 (vom 23.4.13, zuletzt geändert am 24.5.16, gültig ab 15.05.17) Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 07.07.15) Auswahlsatzung für das Hochschulauswahlverfahren in den zulassungbeschränkten Studiengängen Master Wirtschaftsingenieurwesen Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Wahlpflichtkatalog (Stand 08.12.2020) - Anlage 2 der BBPO Relevante Ordnungen für Studierende, die ab WS16/17 ihr Studium beginnen/begonnen haben - PO 2013 (vom 23.4.13, zuletzt geändert am 05.05.15, gültig ab 01.04.16) Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 07.07.15) Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Relevante Ordnungen für Studierende, die zwischen dem WS13/14 und dem SS16 ihr Studium begonnen haben - PO 2013 (vom 23.04.13) Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 13.07.10) Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Relevante Ordnungen für Studierende, die spätestens im SS13 ihr Studium begonnen haben (PO 2008/09) Allgemeine Bestimmungen für die Prüfungsordnungen (ABPO) der Hochschule Darmstadt (vom 05.11.05) Besondere Bestimmungen zur Prüfungsordnung (BBPO) Modulhandbuch - Beschreibung der Lehrveranstaltungen Electrical Engineering and Information Technology - Master Electrical Engineering and Information Technology - Master Downloads for Electrical Engineering and Information Technology: https://mse.h-da.de/enrolled/downloads BPP Formulare und Dokumente Ausbildungsvertrag (Muster) Formular BPP Anmeldung Dokument BPP Anmeldung Formular BPP Anmeldung KOSE Dokument BPP Anmeldung KOSE Formular BPP Zeungis Unternehmen Formular BPP Zeungis Unternehmen KOSE BPP Abschlussbericht Prüfungsrücktritt bei Krankheit / Formular zur Bescheinigung Formular "Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung" für den Arzt oder der Ärztin Anerkennung von Leistungen Formular_Anerkennung_von_Leistungen.pdf Antrag auf Zulassung zu Lehrveranstaltungen im Master Wing (ACHTUNG: kann nur einmalig eingereicht werden!) Antrag auf Zulassung zu Lehrveranstaltungen im Master Wing Rund um die Abschlussarbeit Anträge / Formulare Anmeldung und Zulassung zur Abschlussarbeit BA EIT Anmeldung und Zulassung zur Abschlussarbeit BA WIng Anmeldung und Zulassung zur Abschlussarbeit BA GST Anmeldung und Zulassung zur Abschlussarbeit MA WIng Antrag auf Verlängerung der Abschlussarbeit Abschlussdokumente für AbsolventInnen (Information des Prüfungsamtes) Bitte nutzen Sie die Onlineplattform https://frag-eit.de , um Formulare bzw. Anträge hochzuladen. Musterdokumente für die Anfertigung der Abschlussarbeit Die nachfolgenden Dokumente dienen als Muster und können auch in diesem Format verwendet werden. Für Abschlussarbeiten am FB EIT gibt es keine Vorgaben hinsichtlich der Formatierung (z. B. Schriftart, Schriftgröße, Ränder u.s.w.) bitte halten Sie sich an die für wissenschaftliche Arbeiten üblichen Formatierungen. Informationen finden Sie in der Literatur und im Internet. Die aufgeführten Angaben müssen auf jeden Fall in Ihrer Arbeit zu finden sein. Titelblatt der Abschlussarbeit (Muster) Kurzreferat (Muster) Erklärung, dass die Arbeit selbständig verfasst wurde und Angaben zur Verwendung der Arbeit (Muster) Mustervorlagen: BACHELOR Thesis Template B. Eng EIT BACHELOR Thesis Template B. Eng GST BACHELOR Thesis Template B. Sc Wing MASTER Thesis Template MA Wing MASTER Thesis Template MA MSE
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