Projektmitarbeiter Prof. Dr. Sven Rogalski Jan-Eric Kettner Gefördert: Bundesministerium für Bildung und Forschung Laufzeit 2020 bis 2022 Das Forschungsprojekt Das Ziel des Projekt ESKIMO besteht darin, die während der Ausführung erfassten Bilddaten aus Kamerasystemen, Smartphones oder Tabletcomputern durch KI-Algorithmen zu interpretieren, Bauobjekte und deren Merkmale automatisiert zu erkennen sowie die so generierten Ergebnisse mit der standardgestützten Gebäudedatenmodellierung (Building Information Modeling, BIM) abzugleichen. So entsteht ein virtuelles Abbild des aktuellen Bauzustands inkl. Maschinen und Materialien, wodurch es möglich wird, den Leistungsfortschritt und potentielle Abweichungen von der Planung zu ermitteln. Weiterhin wird eine Echtzeit-Positionsermittlung auf der Baustelle mittels zusätzlicher Sensordatenfusion angestrebt. Dieses virtuelle Abbild wird eine neuartige intelligente technische und kaufmännische Qualitätssicherung sowie die intelligente Material- und Personenlogistik auf der Baustelle ermöglichen. Optische Abweichungen zum Soll-Zustand, also Oberflächenmerkmale wie Beschädigungen, Flecken, Risse, Verfärbungen etc. sowie strukturelle Unterschiede zum BIM-Modell wie fehlende oder falsch eingebaute Bauelemente, lassen sich direkt feststellen und digital weiterverarbeiten. Durch die Lokalisierung des Systems auf dem Baustellengelände werden manuelle Prüfungen effizienter und informationstechnisch unterstützt durchgeführt. Ein Leistungsabgleich basierend auf dem BIM-Modell und der Realität wird die kosten- und terminlichen Kontrollen der Baustelle mit Echtzeit-Kennzahlen unterstützen und so den kaufmännischen Stand transparent darstellen. Weiterhin wird das Konzept die Anwendung von modernen kollaborativen Bau-Methoden wie vernetzte Baustelle, Just-in-Time-Lieferung, intelligente Baulogistik, getaktete Arbeitsweise sowie Lean Construction erleichtern. Im Projekt werden elf Partner aus der Forschung und Wissenschaft, des Baus sowie aus der IT-Branche zwei Jahren zusammenarbeiten. Die angewendeten KI-Technologien sollen einen dauerhaften Einsatz finden und über die direkten Digitalisierungsvorteile für die beteiligten Firmen hinaus u.a. zur Beschleunigung der Schaffung von bezahlbarem Wohnraum beitragen. Der volkswirtschaftliche Nutzen des Projekts liegt aber primär in der Überwindung spezifischer Digitalisierungshürden der Baubranche mittels KI-Anwendung. Die modernen Methoden, die im verarbeitenden Gewerbe bereits fortschrittlichen Einsatz finden, können leichter in den Bau überführt und der Produktivitätszuwachs mittels Digitalisierung hierdurch bedeutend gesteigert werden. Weiterhin soll ESKIMO einen Beitrag dazu leisten, in den Automatisierungsbestrebungen in der Baubranche den Anschluss auf internationaler Ebene nicht zu verlieren und den Forschungsstandort Deutschland voranzubringen. zur Personenseite zurück zu den Forschungsprojekten Kontakt Gefördert vom:
Im Rahmen des Bachelor-Studiums sind praktische Tätigkeiten erforderlich. Inhalt und Ablauf sind in der Prüfungsordnung (BBPO) geregelt. Vorpraktikum Die Vorpraxis von acht Wochen soll den Praktikantinnen und Praktikanten grundlegende arbeitstechnische Fertigkeiten vermitteln und sie mit fachtypischen Arbeitsvorgängen, wie z.B. mechanische Bearbeitung von Werkstoffen, Entwicklung, Produktion, Prüfung von elektrotechnischen Baugruppen, Projektierung und Begleitung von Bauvorhaben oder Erstellen von technisch orientierten Programmen vertraut machen. Die Vorpraxis sollte vor Studienbeginn durchgeführt werden. Sie muss spätestens zum Abschluss des 3. Semesters nachgewiesen werden. Der Nachweis geschieht in der Regel durch Vorlage eines Berichtsheftes und eines Praktikantenzeugnis’ bei den Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs. Das Praktikantenzeugnis muss Auskunft über die Dauer und die Inhalte des Praktikums geben. Es ist möglich, vor dem Studium ausgeführte praktische Tätigkeiten auf die Vorpraxis anzurechnen und diese somit zu verkürzen bzw. ganz zu ersetzen. Über die Anerkennung solcher Tätigkeiten entscheiden im Einzelfall die mit der Anerkennung von Praktika Beauftragten des Fachbereichs. Einige Beispiele für solche Tätigkeiten: eine abgeschlossene Lehre in einem technischen Fachberuf ist voll auf die Vorpraxis anrechenbar. bescheinigte Praktikumszeiten einer Fachoberschule der Organisationsform A, Schwerpunkt Elektrotechnik, Bauwesen oder Maschinenbau, und Fachpraktika werden auf die Vorpraxis angerechnet, wenn sie nach Inhalt und Dauer den Anforderungen entsprechen, die an die Vorpraxis gestellt werden bescheinigte praktische Ausbildung an einem beruflichen Gymnasium Schwerpunkt Elektrotechnik oder Maschinenbau nachgewiesene Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch Kurse, Lehrgänge oder während der Bundeswehrzeit erworben wurden, können in begrenztem Umfang auf die Vorpraxis angerechnet werden. Praktikumszeiten in Entwicklungsländern können teilweise angerechnet werden. Betreutes Praxisprojekt (BPP) Im 6. Fachsemester absolvieren die Studierenden ein Betreutes Praxisprojekt (BPP). Durch das BPP sollen die erworbenen Kenntnisse in praktische Ingenieurtätigkeit umsetzt und Einblicke in das Berufsfeld vermittelt werden. Das BPP dauert insgesamt 10 Wochen. Es wird durch einführende Lehrveranstaltungen vorbereitet und durch einen Bericht sowie den Besuch eines Seminars abgeschlossen. Die Studierenden suchen eigenverantwortlich eine BPP-Stelle. Der Fachbereich unterstützt sie bei der Auswahl und – falls notwendig – bei der Stellensuche. Eine Anerkennungen von praktischen Tätigkeiten auf das BPP, die vor oder während des Grundlagenstudiums stattfinden, gibt es grundsätzlich nicht, da die im BPP geforderte Ingenieurtätigkeit erst ausgeführt werden kann, wenn zumindest große Teile des Bachelor-Studiums abgeschlossen sind. Kontakt Vorpraktikum BBP-Beauftragter
Projektleiter Prof. Dr. Ingo Jeromin Projektpartner Institut Wohnen und Umwelt (IWU) Neue Wohnraumhilfe Darmstadt gGmbH Wohnbau Gießen Nassauische Heimstätte Frankfurt bauverein AG Darmstadt Laufzeit 11/2017 - 10/2021 Informationen für Mieter Informationen für Mieter Wir freuen uns sehr, dass Sie unsere Messungen durch Ihre Teilnahme unterstützen. Die Heizperiode neigt sich dem Ende zu und wir werden uns in Kürze mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin für den Ausbau zu finden. Haben Sie noch Fragen oder sind unsicher, wie es weiter geht? Dann beantworten wir diese gerne per E-Mail oder am Telefon. Informationen für Studierende Informationen für Studierende Wir suchen laufend nach Studierenden, die uns bei der Installation der Messtechnik und der Auswertung der Messdaten unterstützen. Bei Interesse können Sie uns gerne eine E-Mail schreiben. Als methodische Grundlage dient die Erweiterung des EnEV-Nachweises um eine realistische energetische Bilanzierung unter Beachtung des typischen Nutzerverhaltens – aber auch unter Berücksichtigung der Unsicherheiten der in der Praxis vorliegenden Daten. Die so ermittelten Erwartungswerte des Energiebrauchs und zugehörigen Vertrauensintervalle stellen eine Referenz für den Soll-Ist-Vergleich dar. In Kooperation mit mehreren Wohnungsunternehmen wird das Verfahren an ca. 100 in den letzten Jahren energetisch modernisierten Geschosswohnungsbauten zur Erfolgskontrolle eingesetzt. Weiterhin findet eine Erprobung im Rahmen einer vertieften Analyse mehrerer Gebäude des sozialen Wohnungsbaus statt, die mit besonderen Systemen zur Minimierung des Energieverbrauchs und der Nebenkosten sowie zur Maximierung des Autarkiegrades durch Eigenstromerzeugung ausgestattet sind. In beiden Anwendungsfällen sollen durch systematischen Vergleich mit den Erwartungswerten erhöhte Verbrauchswerte identifiziert und Maßnahmen zur Verbesserung eingeleitet werden – durch Überprüfung der Betriebsführung, Rückmeldungen an die Bewohner bzw. durch ein detaillierteres Monitoring des Betriebsverhaltens. Durch die realistischen Ansätze, den empirischen Abgleich mit Verbrauchsdaten und die Quantifizierung der verbleibenden Unschärfe erhöht das Verfahren insgesamt die Prognose-Qualität und schafft damit mehr Transparenz und Glaubwürdigkeit. Die Verbreitung des Ansatzes und die Visualisierung der Mechanismen in Form eines Webtools dienen dazu, Unsicherheiten und Skepsis bezüglich der durch Modernisierung zu erwartenden Energieeinspareffekte sowohl auf der Mieter- als auch auf der Vermieter- Seite auszuräumen. zur Personenseite zurück zu den Forschungsprojekten Kontakt Projektwebseite Das Institut Wohnen und Umwelt (IWU) stellt als Projektpartner unter diesem Link weitere Informationen zum Forschungsprojekt bereit. Projektwebseite MOBASY
Zukunftstechnologie Multicore: Rechenpower parallel, hochverfügbar und sicher Projektbeschreibung Das Projekt befasst sich mit der Entwicklung von Sicherheitsmechanismen, Funktionen und Diensten für hochverfügbare Multicoreprozessorsysteme. Multicoreprozessorsysteme sind eingebettete Systeme, bei denen in einem Chip mehrere Prozessoren parallel arbeiten. Da der Entwicklungsaufwand solcher Systeme sehr komplex ist, sind die die Hürden für die Nutzung dieser Technologie für kleinere Unternehmen sehr hoch. Daher sollen in diesem Projekt die notwendigen Werkzeuge zur Modellierung, dem Entwurf und der Analyse einer sicherheitskritischen Anwendung auf Multicoreprozessoren entwickelt werden und die technische Funktionen eines Multiprozessor-Echtzeitbetriebssystems erweitert werden. Dazu gehören auf Seiten des Betriebssystems die Entwicklung spezifischer Sicherheitsmechanismen für die verlässliche Kommunikation zwischen Tasks, als auch die dynamische Allokation derselben womit hochverfügbare System realisiert werden können. Dies wird unterstützt durch Modellierungswerkzeuge für Architekturen, System- und Sicherheitsanforderungen als auch durch eine Laufzeitumgebung und Analysewerkzeuge zur Task-Ausführung, der System- und Speicherauslastung und -Zuteilung. Seit den 1970er Jahren war das mooresche Gesetz die Triebfeder für die Leistungssteigerung in integrierten Schaltkreisen. Während die Hardwareentwicklung dieser selbsterfüllenden Prophezeiung bis zum Jahr 2004 primär durch Erhöhung der Taktfrequenz nachkam, so stößt die weitere Miniaturisierung an physikalische Grenzen, welche eine signifikante Erhöhung der seriellen Durchsatzleistung in absehbarer Zukunft als unwahrscheinlich erscheinen lässt. Die Hardwareentwicklung reagiert auf die Forderung nach höherer Leistung und setzt seit dem Jahr 2004 vermehrt auf die Implementierung mehrerer Rechenkernen auf einem physikalischen Schaltkreis, sogenannte Multicore Systeme. „Für die Umstellung auf die Multicore Technologie im embedded Bereich wird trotz ihrer Vorteile ein drastisch steigender Entwicklungsaufwand erwartet. So wird mit einer Steigerung der Entwicklungskosten um den Faktor 4.5 und einer Steigerung des Personalbedarfs um den Faktor 3 gerechnet“ [S. Balacco und C. Rommel, „Next Generation Embedded Hardware Architectures,“ in VDC Research , 2010.]. Die Folge daraus ist, dass Multicore Lösungen heute primär von großen Konzernen wie Automobil-Zulieferern eingesetzt werden. Kleinere Unternehmen können diese Aufwände nicht aufbringen und verlieren zunehmend den Anschluss an die Technologische Entwicklung. Aus diesen Faktoren ergeben sich die folgenden Projektziele: Definition von Prozessen und Methodiken für den Systementwurf in kleinen und mittleren Unternehmen. Unterstützung von KMU’s bei der Einführung von Multicore Technologie durch die Bereitstellung von einfach zu nutzenden Entwicklungswerkzeugen Unterstützung von KMU’s bei der Nutzung von Multicore Controllern für sicherheitskritische Anwendungen durch die Erstellung von Referenzarchitekturen Entwicklung eines dynamisch rekonfigurierbaren Echtzeitbetriebssystems mit Unterstützung sicherheitskritischer Funktionen Entwicklung einer Laufzeitumgebung und Architekturmuster zur Implementierung von Systemen welche Fail-Safe und High-Availability Anforderungen erfüllen. zurück zu Forschungsprojekten Kontakt
Voraussetzungen Hochschulzugangsberechtigung Vorpraktikum 8 Wochen nachzuweisen bis Ende des 3. Semesters Beginn Winter- und Sommersemester Dauer 7 Semester Abschluss B. Eng. Studiengangsbeschreibung Das Studium der Elektrotechnik und Informationstechnik ist modularisiert. Es kann zum Winter- und zum Sommersemester begonnen werden. Die Regelstudienzeit zum Erreichen des berufsqualifizierenden Bachelor - Abschlusses beträgt sieben Semester. Sie unterteilt sich in zwei Studienphasen: Grundlagenstudium (Semester 1 - 3) Vertiefungsstudium (Semester 4 - 7) Im Grundlagenstudium werden grundlegende Kenntnisse z.B. der Mathematik, Physik, Elektrotechnik und Informationstechnik sowie Kenntnisse aus nichttechnischen Bereichen wie z.B. Sprachen vermittelt. Vertiefungen Die Studierenden können im Vertiefungsstudium zwischen folgenden vier Vertiefungsrichtungen wählen: Automatisierung und Informationstechnik Energie, Elektronik, Umwelt Kommunikationstechnologie Die einzelnen Vertiefungsrichtungen eröffnen durch Wahlpflichtkataloge weiteren Freiraum für eine persönliche Schwerpunktbildung. Das Vertiefungsstudium schließt ein 13-wöchiges betreutes Praxisprojekt (BPP) und die Bachelor-Abschlussarbeit ein. In allen Vertiefungsrichtungen des Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik werden Kenntnisse im Rahmen von Vorlesungen, Labors, Übungen, Exkursionen und Projekten vermittelt. Darüber hinaus können Studierende fachbezogene Auslandserfahrungen sammeln. Schlüsselqualifikationen Das Zusammenwachsen der internationalen Märkte erfordert Ingenieurinnen und Ingenieure mit Kenntnissen und Fähigkeiten, die über die reine Technik hinausgehen. Dazu zählen Schlüsselqualifikationen, deren Entwicklung bereits während des Studiums gefördert wird. Das sind beispielsweise Fähigkeiten, Arbeitsergebnisse interessant und zielgruppengerecht zu präsentieren, Projekte zu leiten oder auf internationaler Ebene entscheiden und handeln zu können. Wichtig sind dabei neben ausreichenden Sprachkenntnissen grundlegende Kenntnisse von den Wirtschafts-, Rechts- und Sozialsystemen anderer Nationen und die Fähigkeit, sich in die Mentalität anderer Kulturen einfühlen zu können. Gerade in einer globalisierten Welt gehören diese Schlüsselqualifikationen immer mehr zum Anforderungsprofil einer Ingenieurin und eines Ingenieurs. Um diesen Anforderungen Rechnung zu tragen, beinhaltet das Bachelor-Studium einen breit gefächerten Katalog entsprechender Kurse, die zum größten Teil durch den Fachbereich Sozial- und Kulturwissenschaften der Hochschule Darmstadt aber auch im Rahmen verschiedener Kooperationen des Fachbereichs Elektrotechnik und Informationstechnik mit Partnerhochschulen im Ausland angeboten werden. Das an der Hochschule Darmstadt entwickelte kooperative Studienmodell in der Elektrotechnik (KOSE) hat das Ziel, das normale Studium der Elektrotechnik und Informationstechnik durch mehrere Praxisphasen in der vorlesungsfreien Zeit zu ergänzen. Dazu kooperiert der Fachbereich mit verschiedenen Industrieunternehmen. Kontakt Studiendekan Fachbereichssekretariat Info-Flyer Laden Sie den Studiengangsflyer des Studiengangs Elektrotechnik und Informationstechnik herunter. Jetzt bewerben! Studentische Studienberatung Die Studentische Studienberatung führt eine fachbezogene Beratung aus studentischer Sicht in den einzelnen Fachbereichen durch. Eine Liste der jeweils aktuellen studentischen StudienberaterInnen können Sie über die Website der Hochschule Darmstadt abrufen. Zertifizierung Der Studiengang ist von der Zentralen Evaluations- und Akkreditierungsagentur (ZEvA) akkreditiert.
Das Studium der Gebäudesystemtechnik: Energieeffiziente Wohn- und Gebäudetechnologie hat eine Regelstudienzeit von insgesamt sechs Semestern. Es enthält ein betreutes Praxisprojekt (BPP) und eine Bachelor-Abschlussarbeit. Der Lehrstoff ist in Modulen organisiert . Jedem Modul sind entsprechend seinem Umfang Kreditpunkte nach dem European Credit Transfer System (ECTS) zugeordnet, die die Übertragung erbrachter Leistungen von und zu anderen Hochschulen im In- und Ausland erleichtern sollen. Jedes Modul wird mit einer Prüfung abgeschlossen, nach deren Bestehen die Studierenden die dem Modul zugeordnete Anzahl von Kreditpunkten (CP) erhalten. Details über die Struktur des Studiengangs finden Sie im Studienprogramm und im Modulhandbuch. Für das Studium benötigen Sie ein Vorpraktikum von mindestens 8 Wochen, welches bis zum dritten Semester nachgewiesen werden muss. Es wird dringend empfohlen, dieses Praktikum vor Studienbeginn zu absolvieren. Inhalte, Nachweise und Anerkennung des Vorpraktikums regelt die Praktikumsordnung (Anlage 4a der Prüfungsordnung ). Ziele des Studiums Das Studium bereitet auf eine Ingenieur-Tätigkeit im Bereich der Gebäudetechnik vor auf der Basis eines ökonomischen und ethischen Handelns. Dazu zählen insbesondere Tätigkeiten zur Planung, Projektierung und Überwachung sowie zur Geräteentwicklung. Die Absolventen beherrschen die mathematisch-naturwissenschaftlichen Grundgebiete des Fachs Elektrotechnik und sind in der Lage, elektrotechnische Systeme systematisch zu analysieren und konzeptionell vergleichend zu bewerten. Die Absolventen kennen die grundlegenden Fragestellungen aus Automatisierungstechnik, Kommunikationstechnologie und Energietechnik und können geeignete Technologien zur Lösung von Problemen in diesen Bereichen auswählen. Die Absolventen verfügen über Wissen zu den Schnittstellen zwischen elektrotechnischen Systemen und Gebäuden. Sie verfügen über Kenntnisse zu den Wechselwirkungen zwischen Architektur, Bauingenieurwesen und elektrischer Gebäudeinfrastruktur. Die Absolventen sind in der Lage sind, interdisziplinäre Zusammenhänge im Bereich der Gebäudesystemtechnik zu erkennen und in der Zusammenarbeit mit anderen einem übergeordneten Ziel zuzuführen. Sie können in disziplinübergreifenden Teams Querschnittsthemen systematisch bearbeiten. Die Absolventen können Methoden und Werkzeuge zur Modellierung und Optimierung von Energie- und Informationsflüssen in Gebäuden einsetzen. Die Absolventen sind befähigt, praxisorientierte Erkenntnisse auf wissenschaftlicher Grundlage methodisch und selbständig zu erarbeiten und die Zusammenhänge ihres Fachs Gebäudesystemtechnik zu überblicken. Die Absolventen sind in der Lage, Arbeitsergebnisse und das darum angesammelte Wissen festzuhalten und in geeigneter Weise zu präsentieren und weiterzugeben. Jetzt bewerben! Weitere Informationen Hier können Sie sich unser Informationsmaterial zum Studiengang herunterladen: Studienprogramm (Flyer) Modulhandbuch Hier finden Sie detailliertere Informationen zu Vorpraktikum Prüfungsordnungen Prüfungsordnungen (PO) und spezifische Regelungen finben Sie unter Download Änderungen der BBPO finden Sie auch im Hochschulanzeiger der h_da . Kontakt
Abschluss M.Sc. Semester 4 bzw. 6 Semester NC/frei aktuelle Zulassungskriterien Beginn WS/SS Anmeldefrist zum 15.01. und 15.07. Sprache DE Standort Darmstadt Studienform Berufsbegleitender Studiengang Mit einem Fernstudium zum Master of Science in Elektrotechnik Der Master-Fernstudiengang Elektrotechnik M.Sc. richtet sich an Ingenieurinnen und Ingenieure, die ihre akademische Ausbildung fortsetzen möchten, ohne ihre Berufstätigkeit zu unterbrechen. Das Studium umfasst aktuellste und technische Inhalte mit engem Praxisbezug in Schlüsselgebieten der Elektrotechnik. Es wird in einer vier- und einer sechssemestrigen Variante mit den Vertiefungsrichtungen Automatisierungstechnik, Mikroelektronik, Energietechnik und Medizintechnik angeboten. Ergänzt wird das fachbezogene Angebot durch Inhalte aus dem Bereich Sozialkompetenz wie Mitarbeiterführung und Kommunikationstechniken sowie Wirtschafts- und Rechts-Know-how. Damit werden wichtige Schlüsselkompetenzen gestärkt und den Absolventen exzellente Karrieremöglichkeiten eröffnet. Vertiefende Informationen finden Sie auf der Website des Fernstudiengangs Elektrotechnik. Perspektive Die Elektrotechnik bildet die technische Grundlage der Metall-, Automobil- und Elektroindustrie und wächst rasant. Masterabsolventinnen und Absolventen übernehmen hier Fach- und Führungsaufgaben. Das Studium schließt mit dem international anerkannten Master of Science (M.Sc.) ab und ist akkreditiert. Nach einem Masterstudium besteht die Möglichkeit einer Promotion. Zentrale Anlaufstelle ist die Graduiertenschule. Aufbau Der Fernstudiengang Elektrotechnik kann berufsbegleitend neben einer Vollzeitbeschäftigung absolviert werden und gliedert sich in vier Studienabschnitte. Der erste Studienabschnitt befasst sich mit dem Erwerb interdisziplinärer Kompetenzen im Bereich der betrieblichen Kommunikation und dem Entwurf elektronischer Systeme. Der zweite Studienabschnitt legt den Schwerpunkt auf die fachliche Vertiefung in ausgewählten zukunftsweisenden Disziplinen der Automatisierungstechnik, Mikroelektronik, Energietechnik und Medizintechnik. Der dritte Studienabschnitt beinhaltet die Projektentwicklung und das Projektmanagement, das Soft- und Hardware-Engineering sowie die Betriebswirtschaftslehre und Recht. Im vierten Abschnitt wird die Masterarbeit erstellt. Eine detaillierte Darstellung der Studieninhalte finden Sie im Modulhandbuch . *Zugang Zulassungsvoraussetzung für das Master-Fernstudium Elektrotechnik ist ein abgeschlossenes einschlägiges Hochschulstudium und eine mindestens einjährige Berufspraxis nach Abschluss des Erststudiums. Einschlägig sind Bachelor- oder Diplomabschlüsse in Elektrotechnik, Mechatronik sowie Technischer Informatik bzw. verwandte Studiengänge. Für die viersemestrige Variante ist ein Abschluss in Elektrotechnik mit 210 ECTS-Punkten erforderlich. Eine detaillierte Darstellung der Zulassungsvoraussetzungen finden Sie in den Besonderen Bestimmungen der Prüfungsordnung (BBPO). Für Techniker und Meister bieten wir ein gesondertes Mastereinstiegprogramm an. Mehr dazu erfahren Sie auf der Webseite des Programms "Techniker zum Master". Für die Variante des Studiengangs mit 120 ECTS belaufen sich die Kosten auf 2.200 € pro Semester (max. sechs Semester, dann reduzierte Gebühr von 500 € pro Semester), zzgl. Studierendenbeitrag in Höhe von ca. 145 € pro Semester. Für die verkürzte Studienvariante mit 90 ECTS belaufen sich die Kosten auf 2.500 € pro Semester e (max. vier Semester, dann reduzierte Gebühr von 500 € pro Semester), zzgl. Studierendenbeitrag in Höhe von ca. 145 € pro Semester. Jetzt bewerben! Kontakt
Zugangsberechtigung Der Hochschulzugang ist in § 63 des Hessichen Hochschulgesetzes vom 31. Juli 2000 (GVBl. I 2000, S. 374), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I, S. 218), geregelt. Grundsätzlich ist zum Studium an einer Hochschule berechtigt, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die Meisterprüfung nachweist. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zum Studium einer bestimmten Fachrichtung, unabhängig von der Hochschulart. Mit der Fachhochschulreife erhält man sowohl die Zulassung zu einem Diplom- Studiengang an einer Fachhochschule als auch die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule oder einer Universität. Andere Nachweise berechtigen zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule, wenn sie gleichwertig sind. Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung im Student Service Center (SSC) der Hochschule ein. Gemäß Prüfungsordnung (BBPO) müssen Sie spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters ein Vorpraktikum nachweisen. Näheres finden Sie in der BBPO, Ansprechpartner zur Anerkennung des Vorpraktikums ist Hr. Alexander Klein . Anerkennung der Zeugnisse Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Anerkennung Ihrer Zeugnisse. Bei Fragen und Beratunsgbedarf nutzen Siebitte auch das Beratungsangebot unserers Student Service Center (SSC) der Hochschule Darmstadt. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. „… dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg…“, so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung bei folgender Stelle ein: Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Telefon (0 61 51) 36 82 2 www.schulamt-darmstadt-dieburg.de und beantragen eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen. Detaillierte Informationen können Sie auch den aktuellen Bewerbungsunterlagen entnehmen. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten der EU EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit ausländischem Bildungsnachweis, die sich um einen Studienplatz an der h_da bewerben, werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber behandelt. Um sich für einen Studienplatz bewerben zu können, ist es trotzdem erforderlich, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU Die Hochschule Darmstadt ist Mitglied in einem Bewerbungsverbund, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (assist e.V.) in Berlin. Für Sie als Bewerberin oder Bewerber heißt das, dass Ihre Bewerbung gegen ein Entgelt bei assist vorbearbeitet wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb Ihre Bewerbung nicht mehr direkt annehmen können (Ausnahme: Bewerbungen für ein Masterstudium). Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auch auf den Seiten der h_da - Studienplatz mit ausländischen Zeugnis . Die „Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber“ können schriftlich, telefonisch oder über E-Mail angefordert bzw. persönlich abgeholt werden. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind bei der Bewerbung um einen Studienplatz nachzuweisen. Jetzt bewerben! Links Weiterführende Informationen des Student Service Center (SSC) zu Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung Studienplatz mit ausländischen Zeugnis weitere Informationen zur Studienwahl und Bewerbung bietet Ihnen das SSC mit der Studienberatung . Kontakt Vorpraktikum Beratung Für eine Studienberatung, wenden Sie sich bitte an das Student Service Center (SSC) .
Im Rahmen des Bachelor-Studiums sind praktische Tätigkeiten erforderlich. Inhalt und Ablauf dieser Tätigkeiten sind in der Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch geregelt. Für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen werden die folgenden praktischen Tätigkeiten unterschieden: Vorpraxis Betreutes Praxisprojekt (BPP) Bisherige Studierende des Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen an der h_da hatten die Gelegenheit ihre Praktika bei Firmen wie der Audi AG, Bilfinger Berger, der BMW Group, Bosch Rexroth, Daimler AG, Deutsche Börse AG, ENBW, Lufthansa Technik AG, Porsche AG, Siemens AG, SAP AG, Volkswagen AG oder Vattenfal zu absolvieren. Diese kurze Liste ist nur eine Auswahl der bisherigen Praktikaanbieter und es ist zu sehen, dass die "Großen" der Wirtschaftswelt Interesse an den Wirtschaftsingenieuren der h_da besitzen. Vorpraktikum Die Vorpraxis von acht Wochen soll der Studierenden oder dem Studierenden grundlegende Kenntnisse und arbeitstechnische Fertigkeiten aus den Gebieten der mechanischen Bearbeitung von Werkstoffen sowie der Entwicklung, Produktion und Prüfung von elektrischen oder mechanischen Komponenten/Produkten bzw. Erstellung von Programmen vermitteln. Das Ziel der Vorpraxis ist das Kennenlernen eines produzierenden Betriebes oder eines Dienstleistungsunternehmens, seiner Strukturen und der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge und Abläufe. Die Vorpraxis soll in der Regel vor Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden, spätestens jedoch bis zum Ende des dritten Semesters. Die Vorpraxis muss durch einen Tätigkeitsnachweis belegt werden, der über die Dauer und den Inhalt der Tätigkeit Auskunft gibt. Dies geschieht in der Regel durch ein detailliertes Praktikantenzeugnis, das bei der Praktikumsbeauftragten oder dem Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs vorgelegt werden muss. Aus dem Praktikantenzeugnis muss ersichtlich sein, welche Tätigkeiten im Praktikum durchgeführt wurden. Es ist möglich, vor dem Studium ausgeführte praktische Tätigkeiten auf die Vorpraxis anzurechnen und diese somit zu verkürzen bzw. ganz zu ersetzen. Über die Anerkennung solcher Tätigkeiten entscheidet im Einzelfall die oder der mit der Anerkennung von Praktika Beauftragte des Fachbereichs. Beispiele für solche Tätigkeiten: Eine abgeschlossene Lehre in einem technischen oder betriebswirtschaftlichen Fachberuf ist voll auf die Vorpraxis anrechenbar. Bei anderen einschlägigen Lehrberufen kann die Lehrzeit teilweise angerechnet werden. Praktikumszeiten einer Fachoberschule, praktische Ausbildung an einem beruflichen Gymnasium, fachrelevante Kurse oder Lehrgänge, die während der Wehr- oder Zivildienstzeit absolviert wurden, werden auf die Vorpraxis angerechnet. Betreutes Praxisprojekt (BBP) Das Betreute Praxisprojekt (BPP) findet in der Regel zu Beginn des siebten Semesters statt. Es hat einen Anteil von 15 LP am Gesamtstudium und gliedert sich in eine praktische Ausbildung von 10 Wochen in einem Unternehmen oder einer Institution und in Praxis begleitende Lehrveranstaltungen an der Hochschule Darmstadt. Ziele des betreuten Praxisprojektes sind: Herstellen einer Verknüpfung zwischen Studium und Berufspraxis Orientierung im angestrebten Berufsfeld Kennenlernen technischer und organisatorischer Zusammenhänge Beteiligung am Arbeitsprozess Praktische Ausbildung durch eine dem Ingenieurberuf entsprechende Tätigkeit an einem oder mehreren Projekten Die praktische Ausbildung kann dabei, unter Beachtung der oben stehenden Ziele, in folgenden Bereichen erfolgen: Forschung, Entwicklung Projektierung, Konstruktion Fertigung, Fertigungsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Logistik Montage, Prüffeld, Qualitätskontrolle Betriebsorganisation, Verwaltung, Marketing, Projektmanagement und Controlling Die Beschaffung von Praxisplätzen bei geeigneten Unternehmen und Institutionen ist Aufgabe der Studierenden oder des Studierenden. Der Fachbereich ist bei der Eignungsprüfung der Praxisstelle und gegebenenfalls bei der Vermittlung behilflich. Die Studierende oder der Studierende muss zum Abschluss des BPP einen Bericht über die praktische Tätigkeit in der Praxisstelle anfertigen und im Rahmen eines Kolloquiums einen Vortrag über die Durchführung und Ergebnisse der praktischen Arbeit halten. In Ausnahmefällen können einschlägige berufspraktische Erfahrungen in ingenieurähnlichen Tätigkeiten auf das BPP angerechnet werden. Über die Anrechnung entscheidet in jedem Einzelfall die BPP-Leiterin oder der BPP-Leiter. Kontakt Vorpraktikum BBP-Beauftragter Hier finden Sie detailliertere Informationen zu Prüfungsordnungen (PO) und spezifische Regelungen Änderungen der BBPO finden Sie auch im Hochschulanzeiger der h_da . Vorpraktikum
WIng Wechsler Alle Antworten einblenden Alle Antworten ausblenden Welche Fristen muss ich beachten? Die Antragstellung auf Einstufung in ein höheres Semester muss vorliegen bis zum 15.1. für Aufnahme in das Sommersemester 15.7. für Aufnahme in das Wintersemester. Kann ich sicher mit einer Aufnahme rechnen? Nein, denn Aufnahme ist nur möglich wenn freie Plätze vorhanden sind. Bei der Vergabe geht ein Ortswechsel vor einem Studiengangwechsel. Was muss ich sonst beachten? Im Falle einer Zusage müssen Sie unbedingt ab dem ersten Tag der Vorlesungszeit anwesend sein, weil wichtige Informationen gerade in den ersten Tagen des Semesters gegeben werden und Einteilungen zu Praktika sehr frühzeitig erfolgen. Ich bin in einem Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen endgültig durchgefallen. Kann ich trotzdem aufgenommen werden? Nein. Eine Aufnahme ist nicht mehr möglich, weil Ihre Hochschule die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausstellen kann. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie an einer Fachhochschule oder Universität endgültig durchgefallen sind. Wann kann ich mit einem Bescheid rechnen? Ein Bescheid kann erst dann versendet werden, wenn feststeht, dass freie Plätze existieren. Dies ist erst nach Ablauf der Rückmeldefrist möglich. Deshalb erfolgt der Bescheid sehr kurzfristig. In welches Semester wird man eingestuft? Da pro Semester 30CP zu erwerben sind, sollten für eine Einstufung in das dritte Semester beispielsweise ca. 60CP anerkennbar sein. Wenn noch Prüfungen oder Prüfungsergebnisse ausstehen, vermerken Sie dies bitte in Ihren Antragsunterlagen. Welche Fächer sind anerkennbar? Anerkennbar sind Fächer, die nach Art, Umfang (CP) und Inhalt gleichwertig sind. Wichtig: Es sind im jeweiligen Themenbereich nicht mehr CP anerkennbar als in diesem Themenbereich erworben wurden. Wenn also an der h_da 5CP Technische Mechanik verlangt werden, können auch nur diese fünf CP anerkannt werden. Welche Bedeutung hat die Einstufung? Die Einstufung erfolgt aufgrund einer Abschätzung der anerkennbaren CP, dies stellt keine zugesicherte Anerkennung dar, sondern soll nur eine Abschätzung liefern, ob Sie mit Erfolg im angestrebten Studiengang weiter studieren können. Die Fächer können Sie sich erst anerkennen lassen wenn Sie im Studiengang eingeschrieben sind. Wenn ich in das dritte Semester eingestuft werde, was ist dann mit den Fächern des ersten und zweiten Semesters? Da an unterschiedlichen Hochschulen der Aufbau der Curricula unterschiedlich ist, wird es vorkommen, dass einige Fächer der vergangenen beiden Semester nicht anerkennbar sind, diese müssen Sie dann nachholen. Es ist aber auch möglich, dass Ihnen ein Fach des vierten Semesters anerkannt wird, dieses brauchen Sie dann nicht mehr zu absolvieren. Wie kann ich selbst eine erste Abschätzung über die anerkennbaren Leistungen treffen? Legen Sie Ihren Leistungsnachweis neben den Studienplan, den Sie dem Modulhandbuch Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen entnehmen. Wann sollte ich die Leistungen aus dem voran gegangenen Studium anerkennen lassen? Möglichst bald nach Studienaufnahme an der h_da. Sie müssen nämlich unbedingt wissen, welche Fächer Sie noch nachholen müssen. Diese haben für Sie allerhöchste Priorität. Bitte verschonen Sie uns aber mit detaillierten Anfragen im Vorfeld. Muss ich ein Praktikum nachweisen? Die Prüfungsordnung verlangt den Nachweis eines mindestens achtwöchigen Praktikums bis spätestens zum Ende des dritten Semesters. Wenn Sie also an die h_da wechseln wollen, nutzen Sie die Semesterferien für das Praktikum. Kann ich Noten verbessern? Es gelten folgende Grundsätze: Wenn eine Leistung anerkannt wurde, können Sie sich in diesem Fach nicht mehr prüfen lassen. Wenn eine Prüfung angetreten wurde, können Sie sich dieses Fach nicht mehr anerkennen lassen. Konnten wir Ihre Frage nicht beantworten? Welche Information fehlt Ihrer Meinung nach? Dokumente Anerkennung von Leistungen Kontakt Studiengangsleitung Antrag an den Prüfungsausschuss stellen Sie möchten ein Anliegen mit dem Prüfungsausschuss ihres Studiengangs in der Sprechstunde klären? Dann schildern Sie bitte zuerst Ihr Anliegen so genau wie möglich in unserem Online-Antragsformular und kommen danach in die Sprechstunde.