Praktikum
Im Rahmen des Bachelor-Studiums sind praktische Tätigkeiten erforderlich. Inhalt und Ablauf sind in der Prüfungsordnung (BBPO) geregelt.
Die Vorpraxis von acht Wochen soll den Praktikantinnen und Praktikanten grundlegende arbeitstechnische Fertigkeiten vermitteln und sie mit fachtypischen Arbeitsvorgängen, wie z.B. mechanische Bearbeitung von Werkstoffen, Entwicklung, Produktion, Prüfung von elektrotechnischen Baugruppen, Projektierung und Begleitung von Bauvorhaben oder Erstellen von technisch orientierten Programmen vertraut machen.
Die Vorpraxis sollte vor Studienbeginn durchgeführt werden. Sie muss spätestens zum Abschluss des 3. Semesters nachgewiesen werden. Der Nachweis geschieht in der Regel durch Vorlage eines Berichtsheftes und eines Praktikantenzeugnis’ bei den Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs. Das Praktikantenzeugnis muss Auskunft über die Dauer und die Inhalte des Praktikums geben. Es ist möglich, vor dem Studium ausgeführte praktische Tätigkeiten auf die Vorpraxis anzurechnen und diese somit zu verkürzen bzw. ganz zu ersetzen. Über die Anerkennung solcher Tätigkeiten entscheiden im Einzelfall die mit der Anerkennung von Praktika Beauftragten des Fachbereichs.
Einige Beispiele für solche Tätigkeiten:
- eine abgeschlossene Lehre in einem technischen Fachberuf ist voll auf die Vorpraxis anrechenbar.
- bescheinigte Praktikumszeiten einer Fachoberschule der Organisationsform A, Schwerpunkt Elektrotechnik, Bauwesen oder Maschinenbau, und Fachpraktika werden auf die Vorpraxis angerechnet, wenn sie nach Inhalt und Dauer den Anforderungen entsprechen, die an die Vorpraxis gestellt werden
- bescheinigte praktische Ausbildung an einem beruflichen Gymnasium Schwerpunkt Elektrotechnik oder Maschinenbau nachgewiesene Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch Kurse, Lehrgänge oder während der Bundeswehrzeit erworben wurden, können in begrenztem Umfang auf die Vorpraxis angerechnet werden.
Praktikumszeiten in Entwicklungsländern können teilweise angerechnet werden.
Im 6. Fachsemester absolvieren die Studierenden ein Betreutes Praxisprojekt (BPP). Durch das BPP sollen die erworbenen Kenntnisse in praktische Ingenieurtätigkeit umsetzt und Einblicke in das Berufsfeld vermittelt werden.
Das BPP dauert insgesamt 10 Wochen. Es wird durch einführende Lehrveranstaltungen vorbereitet und durch einen Bericht sowie den Besuch eines Seminars abgeschlossen. Die Studierenden suchen eigenverantwortlich eine BPP-Stelle. Der Fachbereich unterstützt sie bei der Auswahl und – falls notwendig – bei der Stellensuche.
Eine Anerkennungen von praktischen Tätigkeiten auf das BPP, die vor oder während des Grundlagenstudiums stattfinden, gibt es grundsätzlich nicht, da die im BPP geforderte Ingenieurtätigkeit erst ausgeführt werden kann, wenn zumindest große Teile des Bachelor-Studiums abgeschlossen sind.
Kontakt
Vorpraktikum
Sprechstunde
Dienstag 8:30 - 9:30 Uhr
(während der Vorlesungszeit)
BBP-Beauftragter
Prof. Dr. Stephan Bannwarth
Kommunikation Büro: D16, 307
+49.6151.533-60033
stephan.bannwarth@h-da.de
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Sprechstunde
WS24: Während der Vorlesungszeit Mittwochs 12:30h-13:30h in meinem Büro, sowie nach Vereinbarung.