Ein Studienbeginn ist zum Wintersemester möglich. Zurzeit gibt es keine Zulassungsbeschränkung für diesen Studiengang. Alle Bewerberinnen und Bewerber, welche die formalen Zulassungsvoraussetzungen erfüllen, erhalten einen Studienplatz. Bis spätestens zum Ende des dritten Studiensemesters sind 8 Wochen Vorpraktikum nachzuweisen. Ablauf der Bewerbung Die Bewerbung erfolgt online: Online-Bewerbung Bewerbungen für Studiengänge, die an der Hochschule Darmstadt angeboten werden, bearbeitet das Student Service Center (SSC). Diese Einrichtung der Hochschule Darmstadt beantwortet alle Fragen zur Bewerbung kompetent und rechtssicher. Bitte informieren Sie sich auf den Webseiten des SSC über alle aktuellen Regelungen. Informationen zum Teilzeitstudium Wir möchten nicht versäumen, Sie jetzt schon darauf hinzuweisen, dass Sie Ihre Studienbedingungen im Hinblick auf das Erreichen des Studienabschlusses frühzeitig abklären. Es ist ein Teilzeitstudium anzuraten, wenn Sie z.B. einer regelmäßigen Berufstätigkeit nachgehen oder Kinder oder pflegebedürftige Angehörige betreuen. Ausführliche Informationen hierzu stehen für Sie bereit: SSC (Teilzeitstudium) Jetzt bewerben! Kontakt Vorpraktikum Sprechstunde Dienstag 8:30 - 9:30 Uhr (während der Vorlesungszeit) BBP-Beauftragter
WIng Wechsler Alle Antworten einblenden Alle Antworten ausblenden Welche Fristen muss ich beachten? Die Antragstellung auf Einstufung in ein höheres Semester muss vorliegen bis zum 15.1. für Aufnahme in das Sommersemester 15.7. für Aufnahme in das Wintersemester. Kann ich sicher mit einer Aufnahme rechnen? Nein, denn Aufnahme ist nur möglich wenn freie Plätze vorhanden sind. Bei der Vergabe geht ein Ortswechsel vor einem Studiengangwechsel. Was muss ich sonst beachten? Im Falle einer Zusage müssen Sie unbedingt ab dem ersten Tag der Vorlesungszeit anwesend sein, weil wichtige Informationen gerade in den ersten Tagen des Semesters gegeben werden und Einteilungen zu Praktika sehr frühzeitig erfolgen. Ich bin in einem Bachelorstudiengang Wirtschaftsingenieurwesen endgültig durchgefallen. Kann ich trotzdem aufgenommen werden? Nein. Eine Aufnahme ist nicht mehr möglich, weil Ihre Hochschule die erforderliche Unbedenklichkeitsbescheinigung nicht ausstellen kann. Es spielt auch keine Rolle, ob Sie an einer Fachhochschule oder Universität endgültig durchgefallen sind. Wann kann ich mit einem Bescheid rechnen? Ein Bescheid kann erst dann versendet werden, wenn feststeht, dass freie Plätze existieren. Dies ist erst nach Ablauf der Rückmeldefrist möglich. Deshalb erfolgt der Bescheid sehr kurzfristig. In welches Semester wird man eingestuft? Da pro Semester 30CP zu erwerben sind, sollten für eine Einstufung in das dritte Semester beispielsweise ca. 60CP anerkennbar sein. Wenn noch Prüfungen oder Prüfungsergebnisse ausstehen, vermerken Sie dies bitte in Ihren Antragsunterlagen. Welche Fächer sind anerkennbar? Anerkennbar sind Fächer, die nach Art, Umfang (CP) und Inhalt gleichwertig sind. Wichtig: Es sind im jeweiligen Themenbereich nicht mehr CP anerkennbar als in diesem Themenbereich erworben wurden. Wenn also an der h_da 5CP Technische Mechanik verlangt werden, können auch nur diese fünf CP anerkannt werden. Welche Bedeutung hat die Einstufung? Die Einstufung erfolgt aufgrund einer Abschätzung der anerkennbaren CP, dies stellt keine zugesicherte Anerkennung dar, sondern soll nur eine Abschätzung liefern, ob Sie mit Erfolg im angestrebten Studiengang weiter studieren können. Die Fächer können Sie sich erst anerkennen lassen wenn Sie im Studiengang eingeschrieben sind. Wenn ich in das dritte Semester eingestuft werde, was ist dann mit den Fächern des ersten und zweiten Semesters? Da an unterschiedlichen Hochschulen der Aufbau der Curricula unterschiedlich ist, wird es vorkommen, dass einige Fächer der vergangenen beiden Semester nicht anerkennbar sind, diese müssen Sie dann nachholen. Es ist aber auch möglich, dass Ihnen ein Fach des vierten Semesters anerkannt wird, dieses brauchen Sie dann nicht mehr zu absolvieren. Wie kann ich selbst eine erste Abschätzung über die anerkennbaren Leistungen treffen? Legen Sie Ihren Leistungsnachweis neben den Studienplan, den Sie dem Modulhandbuch Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen entnehmen. Wann sollte ich die Leistungen aus dem voran gegangenen Studium anerkennen lassen? Möglichst bald nach Studienaufnahme an der h_da. Sie müssen nämlich unbedingt wissen, welche Fächer Sie noch nachholen müssen. Diese haben für Sie allerhöchste Priorität. Bitte verschonen Sie uns aber mit detaillierten Anfragen im Vorfeld. Muss ich ein Praktikum nachweisen? Die Prüfungsordnung verlangt den Nachweis eines mindestens achtwöchigen Praktikums bis spätestens zum Ende des dritten Semesters. Wenn Sie also an die h_da wechseln wollen, nutzen Sie die Semesterferien für das Praktikum. Kann ich Noten verbessern? Es gelten folgende Grundsätze: Wenn eine Leistung anerkannt wurde, können Sie sich in diesem Fach nicht mehr prüfen lassen. Wenn eine Prüfung angetreten wurde, können Sie sich dieses Fach nicht mehr anerkennen lassen. Konnten wir Ihre Frage nicht beantworten? Welche Information fehlt Ihrer Meinung nach? Kontakt Studiengangsleitung Antrag an den Prüfungsausschuss stellen Sie möchten ein Anliegen mit dem Prüfungsausschuss ihres Studiengangs in der Sprechstunde klären? Dann schildern Sie bitte zuerst Ihr Anliegen so genau wie möglich in unserem Online-Antragsformular und kommen danach in die Sprechstunde.
Aktuell 02.11.2020 Sprechstunden werden derzeit bei Bedarf angeboten. Inhaltliche Fragen zu Lehrveranstaltungen klären Sie bitte in den Veranstaltungen bzw. den als Ergänzung angebotenen "Offenen Laboren"/"Offenen Tutorien" oder den Diskussionforen in Moodle. Andere Fragen können Sie per Mail stellen. Falls die Fragen nicht per Mail beantwortet werden können, wird ein Online-Gesprächstermin vereinbart. "Office" hours will currently be offered as required. Questions regarding the lecture or lab must be clarified during the "Open Labs" or by using the discussion forum in Moodle. Other questions can be asked by mail. If a question cannot be answered by mail, an online meeting will be scheduled. Lehrveranstaltungen Elektrotechnik und Informationstechnik (Bachelor) Grundlagen der Informationstechnik Mikroprozessoren Software Engineering Java für C++-Anwender Linux - Grundlagen und praktische Einführung Master of Science in Electrical Engineering Advanced Programming Techniques Links Eclipse Plugin for MIT-Lab Minimal Portal based on Circuits ChibiOS-RT GitHub Mirror OSGi Getting Started Javadoc markup doclet and acompanying UML taglet JGrapes event-driven Java component framework VM-Operator for running VMs in Kubernetes PGP Fingerprint FA47 F488 6D57 73B3 400B A87B 9626 D893 BDC7 0FE9 zurück zur Personenliste
Sie haben die Möglichkeit, Leistungen aus Studiengängen anderer Hochschulen oder nachgewiesene Kompetenzen aus der beruflichen Aus- und Weiterbildung anerkennen zu lassen. Was sollten Sie beachten? Ihre mitgebrachten Kompetenzen müssen den im Modulhandbuch des Studiengangs aufgeführten Moduls entsprechen. Das anzuerkennende Modul darf noch nicht zur Prüfung angemeldet worden sein. Das Modulhandbuch finden Sie unter Downloads . Wählen Sie hier Ihren Studiengang aus und unter „Prüfungsordnung und fachspezifische Regelungen“ das Modulhandbuch Ihrer Prüfungsordnung. Bitte beachten Sie die Anerkennungssatzung der h_da . Diese regelt die formalen Aspekte von Anerkennungen und Anrechnungen. So gehen Sie vor: Gehen Sie mit dem ausgefüllten Antrag auf Anerkennung von Studienleistungen zur Vorabklärung in die Sprechstunde des Prüfungsausschussvorsitzenden. Der/die Prüfungsausschussvorsitzende/r entscheidet für welche Module die Unterschriften der Modulverantwortlichen eingeholt werden müssen. Bitte senden Sie dazu den Antrag per E-Mail an die Modulverantwortlichen zur Unterschrift. Sind alle mit dem Prüfungsausschussvorsitzenden abgestimmten Aufgaben erfüllt, reichen Sie den unterschriebenen Antrag auf Anerkennung von Leistungen beim Prüfungsausschuss ein: https://frag-eit.de Über eine Anerkennung bzw. Nichtanerkennung werden Sie per E-Mail benachrichtigt. Bitte beachten Sie, dass Sie für das Anerkennungsverfahren in Ihrem Studiengang am Fachbereich Elektrotechnik und Informationstechnik immatrikuliert sein müssen. Über die Anerkennung außerhalb einer Immatrikulation können wir keine Auskünfte erteilen. Prüfungsausschussvorsitzende Studiengang Bachelor Elektrotechnik und Informationstechnik Studiengang Bachelor Gebäudesystemtechnik Studiengang Bachelor Wirtschaftsingenieurwesen Studiengang Master Wirtschaftsingenieurwesen Studiengang Master MSE
Im Rahmen des Bachelor-Studiums sind praktische Tätigkeiten erforderlich. Inhalt und Ablauf sind in der jeweiligen Prüfungsordnung (BBPO) geregelt, die Sie im Downloadbereich finden. Vorpraktikum Die Vorpraxis von acht Wochen soll den Praktikantinnen und Praktikanten grundlegende arbeitstechnische Fertigkeiten vermitteln und sie mit fachtypischen Arbeitsvorgängen wie Bearbeitung von Werkstoffen, Löten, Verdrahten usw. vertraut machen. Die Vorpraxis sollte vor Studienbeginn durchgeführt werden. Sie muss spätestens zum Abschluss des 3. Semesters nachgewiesen werden. Der Nachweis geschieht in der Regel durch Vorlage eines Berichtsheftes und eines Praktikantenzeugnis’ bei den Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs. Das Praktikantenzeugnis muss Auskunft über die Dauer und die Inhalte des Praktikums geben. Es ist möglich, vor dem Studium ausgeführte praktische Tätigkeiten auf die Vorpraxis anzurechnen und diese somit zu verkürzen bzw. ganz zu ersetzen. Über die Anerkennung solcher Tätigkeiten entscheiden im Einzelfall die mit der Anerkennung von Praktika Beauftragten des Fachbereichs. Einige Beispiele für solche Tätigkeiten: eine abgeschlossene Lehre in einem technischen Fachberuf ist voll auf die Vorpraxis anrechenbar. bescheinigte Praktikumszeiten einer Fachoberschule der Organisationsform A, Schwerpunkt Elektrotechnik oder Maschinenbau, und Fachpraktika werden auf die Vorpraxis angerechnet, wenn sie nach Inhalt und Dauer den Anforderungen entsprechen, die an die Vorpraxis gestellt werden bescheinigte praktische Ausbildung an einem beruflichen Gymnasium Schwerpunkt Elektrotechnik oder Maschinenbau nachgewiesene Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch Kurse, Lehrgänge oder während der Bundeswehrzeit erworben wurden, können in begrenztem Umfang auf die Vorpraxis angerechnet werden. Praktikumszeiten in anderen Ländern können gegebenenfalls teilweise angerechnet werden. Vorpraktikum Sprechstunde Dienstag 8:30 - 9:30 Uhr (während der Vorlesungszeit) Berufspraktische Phase Im 7. Fachsemester absolvieren die Studierenden ein Betreutes Praxisprojekt (BPP). Durch das BPP sollen die erworbenen Kenntnisse in praktische Ingenieurtätigkeit umgesetzt und Einblicke in das Berufsfeld vermittelt werden. Das BPP dauert insgesamt 13 Wochen. Es wird durch einführende Lehrveranstaltungen vorbereitet und durch einen Bericht sowie den Besuch eines Seminars abgeschlossen. Die Studierenden suchen eigenverantwortlich eine BPP-Stelle. Der Fachbereich unterstützt sie bei der Auswahl und – falls notwendig – bei der Stellensuche. BBP-Beauftragter
Im Rahmen des Bachelor-Studiums sind praktische Tätigkeiten erforderlich. Inhalt und Ablauf sind in der Prüfungsordnung (BBPO) geregelt. Vorpraktikum Die Vorpraxis von acht Wochen soll den Praktikantinnen und Praktikanten grundlegende arbeitstechnische Fertigkeiten vermitteln und sie mit fachtypischen Arbeitsvorgängen, wie z.B. mechanische Bearbeitung von Werkstoffen, Entwicklung, Produktion, Prüfung von elektrotechnischen Baugruppen, Projektierung und Begleitung von Bauvorhaben oder Erstellen von technisch orientierten Programmen vertraut machen. Die Vorpraxis sollte vor Studienbeginn durchgeführt werden. Sie muss spätestens zum Abschluss des 3. Semesters nachgewiesen werden. Der Nachweis geschieht in der Regel durch Vorlage eines Berichtsheftes und eines Praktikantenzeugnis’ bei den Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs. Das Praktikantenzeugnis muss Auskunft über die Dauer und die Inhalte des Praktikums geben. Es ist möglich, vor dem Studium ausgeführte praktische Tätigkeiten auf die Vorpraxis anzurechnen und diese somit zu verkürzen bzw. ganz zu ersetzen. Über die Anerkennung solcher Tätigkeiten entscheiden im Einzelfall die mit der Anerkennung von Praktika Beauftragten des Fachbereichs. Einige Beispiele für solche Tätigkeiten: eine abgeschlossene Lehre in einem technischen Fachberuf ist voll auf die Vorpraxis anrechenbar. bescheinigte Praktikumszeiten einer Fachoberschule der Organisationsform A, Schwerpunkt Elektrotechnik, Bauwesen oder Maschinenbau, und Fachpraktika werden auf die Vorpraxis angerechnet, wenn sie nach Inhalt und Dauer den Anforderungen entsprechen, die an die Vorpraxis gestellt werden bescheinigte praktische Ausbildung an einem beruflichen Gymnasium Schwerpunkt Elektrotechnik oder Maschinenbau nachgewiesene Kenntnisse und Fähigkeiten, die durch Kurse, Lehrgänge oder während der Bundeswehrzeit erworben wurden, können in begrenztem Umfang auf die Vorpraxis angerechnet werden. Praktikumszeiten in Entwicklungsländern können teilweise angerechnet werden. Betreutes Praxisprojekt (BPP) Im 6. Fachsemester absolvieren die Studierenden ein Betreutes Praxisprojekt (BPP). Durch das BPP sollen die erworbenen Kenntnisse in praktische Ingenieurtätigkeit umsetzt und Einblicke in das Berufsfeld vermittelt werden. Das BPP dauert insgesamt 10 Wochen. Es wird durch einführende Lehrveranstaltungen vorbereitet und durch einen Bericht sowie den Besuch eines Seminars abgeschlossen. Die Studierenden suchen eigenverantwortlich eine BPP-Stelle. Der Fachbereich unterstützt sie bei der Auswahl und – falls notwendig – bei der Stellensuche. Eine Anerkennungen von praktischen Tätigkeiten auf das BPP, die vor oder während des Grundlagenstudiums stattfinden, gibt es grundsätzlich nicht, da die im BPP geforderte Ingenieurtätigkeit erst ausgeführt werden kann, wenn zumindest große Teile des Bachelor-Studiums abgeschlossen sind. Kontakt Vorpraktikum Sprechstunde Dienstag 8:30 - 9:30 Uhr (während der Vorlesungszeit) BBP-Beauftragter
Im Rahmen des Bachelor-Studiums sind praktische Tätigkeiten erforderlich. Inhalt und Ablauf dieser Tätigkeiten sind in der Prüfungsordnung und dem Modulhandbuch geregelt. Für den Bachelor-Studiengang Wirtschaftsingenieurwesen werden die folgenden praktischen Tätigkeiten unterschieden: Vorpraxis Betreutes Praxisprojekt (BPP) Bisherige Studierende des Studienganges Wirtschaftsingenieurwesen an der h_da hatten die Gelegenheit ihre Praktika bei Firmen wie der Audi AG, Bilfinger Berger, der BMW Group, Bosch Rexroth, Daimler AG, Deutsche Börse AG, ENBW, Lufthansa Technik AG, Porsche AG, Siemens AG, SAP AG, Volkswagen AG oder Vattenfal zu absolvieren. Diese kurze Liste ist nur eine Auswahl der bisherigen Praktikaanbieter und es ist zu sehen, dass die "Großen" der Wirtschaftswelt Interesse an den Wirtschaftsingenieuren der h_da besitzen. Vorpraktikum Die Vorpraxis von acht Wochen soll der Studierenden oder dem Studierenden grundlegende Kenntnisse und arbeitstechnische Fertigkeiten aus den Gebieten der mechanischen Bearbeitung von Werkstoffen sowie der Entwicklung, Produktion und Prüfung von elektrischen oder mechanischen Komponenten/Produkten bzw. Erstellung von Programmen vermitteln. Das Ziel der Vorpraxis ist das Kennenlernen eines produzierenden Betriebes oder eines Dienstleistungsunternehmens, seiner Strukturen und der betriebswirtschaftlichen Zusammenhänge und Abläufe. Die Vorpraxis soll in der Regel vor Aufnahme des Studiums nachgewiesen werden, spätestens jedoch bis zum Ende des dritten Semesters. Die Vorpraxis muss durch einen Tätigkeitsnachweis belegt werden, der über die Dauer und den Inhalt der Tätigkeit Auskunft gibt. Dies geschieht in der Regel durch ein detailliertes Praktikantenzeugnis, das bei der Praktikumsbeauftragten oder dem Praktikumsbeauftragten des Fachbereichs vorgelegt werden muss. Aus dem Praktikantenzeugnis muss ersichtlich sein, welche Tätigkeiten im Praktikum durchgeführt wurden. Es ist möglich, vor dem Studium ausgeführte praktische Tätigkeiten auf die Vorpraxis anzurechnen und diese somit zu verkürzen bzw. ganz zu ersetzen. Über die Anerkennung solcher Tätigkeiten entscheidet im Einzelfall die oder der mit der Anerkennung von Praktika Beauftragte des Fachbereichs. Beispiele für solche Tätigkeiten: Eine abgeschlossene Lehre in einem technischen oder betriebswirtschaftlichen Fachberuf ist voll auf die Vorpraxis anrechenbar. Bei anderen einschlägigen Lehrberufen kann die Lehrzeit teilweise angerechnet werden. Praktikumszeiten einer Fachoberschule, praktische Ausbildung an einem beruflichen Gymnasium, fachrelevante Kurse oder Lehrgänge, die während der Wehr- oder Zivildienstzeit absolviert wurden, werden auf die Vorpraxis angerechnet. Betreutes Praxisprojekt (BBP) Das Betreute Praxisprojekt (BPP) findet in der Regel zu Beginn des siebten Semesters statt. Es hat einen Anteil von 15 LP am Gesamtstudium und gliedert sich in eine praktische Ausbildung von 10 Wochen in einem Unternehmen oder einer Institution und in Praxis begleitende Lehrveranstaltungen an der Hochschule Darmstadt. Ziele des betreuten Praxisprojektes sind: Herstellen einer Verknüpfung zwischen Studium und Berufspraxis Orientierung im angestrebten Berufsfeld Kennenlernen technischer und organisatorischer Zusammenhänge Beteiligung am Arbeitsprozess Praktische Ausbildung durch eine dem Ingenieurberuf entsprechende Tätigkeit an einem oder mehreren Projekten Die praktische Ausbildung kann dabei, unter Beachtung der oben stehenden Ziele, in folgenden Bereichen erfolgen: Forschung, Entwicklung Projektierung, Konstruktion Fertigung, Fertigungsorganisation, Arbeitsvorbereitung, Logistik Montage, Prüffeld, Qualitätskontrolle Betriebsorganisation, Verwaltung, Marketing, Projektmanagement und Controlling Die Beschaffung von Praxisplätzen bei geeigneten Unternehmen und Institutionen ist Aufgabe der Studierenden oder des Studierenden. Der Fachbereich ist bei der Eignungsprüfung der Praxisstelle und gegebenenfalls bei der Vermittlung behilflich. Die Studierende oder der Studierende muss zum Abschluss des BPP einen Bericht über die praktische Tätigkeit in der Praxisstelle anfertigen und im Rahmen eines Kolloquiums einen Vortrag über die Durchführung und Ergebnisse der praktischen Arbeit halten. In Ausnahmefällen können einschlägige berufspraktische Erfahrungen in ingenieurähnlichen Tätigkeiten auf das BPP angerechnet werden. Über die Anrechnung entscheidet in jedem Einzelfall die BPP-Leiterin oder der BPP-Leiter. Kontakt Vorpraktikum Sprechstunde Dienstag 8:30 - 9:30 Uhr (während der Vorlesungszeit) BBP-Beauftragter Hier finden Sie detailliertere Informationen zu Prüfungsordnungen (PO) und spezifische Regelungen Änderungen der BBPO finden Sie auch im Hochschulanzeiger der h_da . Vorpraktikum
Zugangsberechtigung Der Hochschulzugang ist in § 63 des Hessichen Hochschulgesetzes vom 31. Juli 2000 (GVBl. I 2000, S. 374), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I, S. 218), geregelt. Grundsätzlich ist zum Studium an einer Hochschule berechtigt, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die Meisterprüfung nachweist. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zum Studium einer bestimmten Fachrichtung, unabhängig von der Hochschulart. Mit der Fachhochschulreife erhält man sowohl die Zulassung zu einem Diplom- Studiengang an einer Fachhochschule als auch die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule oder einer Universität. Andere Nachweise berechtigen zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule, wenn sie gleichwertig sind. Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung im Student Service Center (SSC) der Hochschule ein. Gemäß Prüfungsordnung (BBPO) müssen Sie spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters ein Vorpraktikum nachweisen. Näheres finden Sie in der BBPO, Ansprechpartner zur Anerkennung des Vorpraktikums ist Hr. Alexander Klein . Anerkennung der Zeugnisse Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Anerkennung Ihrer Zeugnisse. Bei Fragen und Beratunsgbedarf nutzen Siebitte auch das Beratungsangebot unserers Student Service Center (SSC) der Hochschule Darmstadt. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. „… dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg…“, so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung bei folgender Stelle ein: Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Telefon (0 61 51) 36 82 2 www.schulamt-darmstadt-dieburg.de und beantragen eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen. Detaillierte Informationen können Sie auch den aktuellen Bewerbungsunterlagen entnehmen. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten der EU EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit ausländischem Bildungsnachweis, die sich um einen Studienplatz an der h_da bewerben, werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber behandelt. Um sich für einen Studienplatz bewerben zu können, ist es trotzdem erforderlich, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU Die Hochschule Darmstadt ist Mitglied in einem Bewerbungsverbund, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (assist e.V.) in Berlin. Für Sie als Bewerberin oder Bewerber heißt das, dass Ihre Bewerbung gegen ein Entgelt bei assist vorbearbeitet wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb Ihre Bewerbung nicht mehr direkt annehmen können (Ausnahme: Bewerbungen für ein Masterstudium). Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auch auf den Seiten der h_da - Studienplatz mit ausländischen Zeugnis . Die „Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber“ können schriftlich, telefonisch oder über E-Mail angefordert bzw. persönlich abgeholt werden. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind bei der Bewerbung um einen Studienplatz nachzuweisen. Links Weiterführende Informationen des Student Service Center (SSC) zu Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung Studienplatz mit ausländischen Zeugnis weitere Informationen zur Studienwahl und Bewerbung bietet Ihnen das SSC mit der Studienberatung . Hier finden Sie detailliertere Informationen zu Prüfungsordnungen (PO) und spezifische Regelungen Änderungen der BBPO finden Sie auch im Hochschulanzeiger der h_da . Vorpraktikum Kontakt Vorpraktikum Sprechstunde Dienstag 8:30 - 9:30 Uhr (während der Vorlesungszeit)
Zugangsberechtigung Der Hochschulzugang ist in § 63 des Hessichen Hochschulgesetzes vom 31. Juli 2000 (GVBl. I 2000, S. 374), zuletzt geändert durch das Gesetz vom 21. März 2005 (GVBl. I, S. 218), geregelt. Grundsätzlich ist zum Studium an einer Hochschule berechtigt, wer die allgemeine Hochschulreife, die fachgebundene Hochschulreife, die Fachhochschulreife oder die Meisterprüfung nachweist. Die allgemeine Hochschulreife berechtigt zum Studium aller Fächer an allen Hochschulen, die fachgebundene Hochschulreife zum Studium einer bestimmten Fachrichtung, unabhängig von der Hochschulart. Mit der Fachhochschulreife erhält man sowohl die Zulassung zu einem Diplom- Studiengang an einer Fachhochschule als auch die Zulassung zu einem Bachelor-Studiengang an einer Fachhochschule oder einer Universität. Andere Nachweise berechtigen zum Studium an einer Universität oder Fachhochschule, wenn sie gleichwertig sind. Wenn Unsicherheit darüber besteht, ob das von Ihnen erworbene Zeugnis der fachgebundenen Hochschulreife oder der Fachhochschulreife zum Studium an einer Fachhochschule in Hessen berechtigt, reichen Sie eine Kopie des Zeugnisses zur Prüfung im Student Service Center (SSC) der Hochschule ein. Gemäß Prüfungsordnung (BBPO) müssen Sie spätestens zum Ende des 3. Fachsemesters ein Vorpraktikum nachweisen. Näheres finden Sie in der BBPO, Ansprechpartner zur Anerkennung des Vorpraktikums ist Hr. Alexander Klein . Anerkennung der Zeugnisse Hier finden Sie Informationen zu den verschiedenen Möglichkeiten der Anerkennung Ihrer Zeugnisse. Bei Fragen und Beratunsgbedarf nutzen Siebitte auch das Beratungsangebot unserers Student Service Center (SSC) der Hochschule Darmstadt. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland Ob das von Ihnen in einem anderen Bundesland erworbene Zeugnis durch einen Beschluss der Kultusministerkonferenz in Hessen anerkannt ist, geht in der Regel aus einem entsprechenden Vermerk im Zeugnis hervor. Enthält das Zeugnis lediglich einen Vermerk, wie z.B. „… dieses Zeugnis berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule in Baden-Württemberg…“, so reichen Sie Ihr Zeugnis bitte frühzeitig vor der Bewerbung bei folgender Stelle ein: Staatliches Schulamt für den Landkreis Darmstadt-Dieburg und für die Stadt Darmstadt Rheinstraße 95 64295 Darmstadt Telefon (0 61 51) 36 82 2 www.schulamt-darmstadt-dieburg.de und beantragen eine Bescheinigung der Gleichstellung mit der hessischen Fachhochschulreife. In diesem Fall ist die Anerkennung mit den in dem Anerkennungsbescheid genannten Unterlagen dem Zulassungsantrag beizufügen. Detaillierte Informationen können Sie auch den aktuellen Bewerbungsunterlagen entnehmen. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten der EU EU-Bürgerinnen und EU-Bürger mit ausländischem Bildungsnachweis, die sich um einen Studienplatz an der h_da bewerben, werden zulassungsrechtlich wie deutsche Studienbewerber behandelt. Um sich für einen Studienplatz bewerben zu können, ist es trotzdem erforderlich, dass ausreichende deutsche Sprachkenntnisse nachgewiesen werden. Anerkennung von Zeugnissen von Bewerberinnen und Bewerbern aus dem Inland von Bewerberinnen und Bewerbern aus Staaten außerhalb der EU Die Hochschule Darmstadt ist Mitglied in einem Bewerbungsverbund, der Arbeits- und Servicestelle für internationale Studienbewerbungen (assist e.V.) in Berlin. Für Sie als Bewerberin oder Bewerber heißt das, dass Ihre Bewerbung gegen ein Entgelt bei assist vorbearbeitet wird. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir deshalb Ihre Bewerbung nicht mehr direkt annehmen können (Ausnahme: Bewerbungen für ein Masterstudium). Weitere Informationen zum Ablauf finden Sie auch auf den Seiten der h_da - Studienplatz mit ausländischen Zeugnis . Die „Bewerbungsunterlagen für ausländische Studienbewerberinnen und Studienbewerber“ können schriftlich, telefonisch oder über E-Mail angefordert bzw. persönlich abgeholt werden. Ausreichende deutsche Sprachkenntnisse sind bei der Bewerbung um einen Studienplatz nachzuweisen. Jetzt bewerben! Links Weiterführende Informationen des Student Service Center (SSC) zu Studienplatz ohne Zulassungsbeschränkung Studienplatz mit ausländischen Zeugnis weitere Informationen zur Studienwahl und Bewerbung bietet Ihnen das SSC mit der Studienberatung . Kontakt Vorpraktikum Sprechstunde Dienstag 8:30 - 9:30 Uhr (während der Vorlesungszeit) Beratung Für eine Studienberatung, wenden Sie sich bitte an das Student Service Center (SSC) .
⇒ Rund ums Studium ⇒ Tipps für das Studium am FB EIT Ansprechpartner am Fachbereich FAQ Seite des Fachbereichs Informationen u. Tutorials zur Studienorganisation Rund ums Studium Einrichten und Weiterleitung der Hochschul-Mailadresse Damit Sie keine Mitteilungen des Fachbereichs, Fristen und Ankündigungen verpassen , müssen Sie in Ihren h_da Email-Account schauen. Diese Email-Adresse ist die einzige, an die Informationen gesendet werden. Bevor Sie Ihren Email-Account nutzen können, müssen Sie diesen einmalig aktivieren ⇒ Selbstbedienungsfunktion für Studierende . Auf my.h-da den Stundenplan erstellen Obwohl es einen Musterstundenplan gibt, sollten Sie sich Ihren eigenen Stundenplan auf my.h-da anlegen. Haben Sie sich dort bereits eingeloggt? Hier geht es zum my.h-da . Sie benötigen Ihre h_da Benutzer-ID und das dazugehörige Kennwort. Diese sollten Sie mittlerweile von der IT-Abteilung der h_da erhalten haben. Hier finden Sie die Anleitung zum Erstellen des Stundenplans. Warum ist das wichtig ? Nur wenn Sie sich Ihren eigenen Stundenplan anlegen, werden Sie automatisch über Ausfälle und Änderungen von Veranstaltungen informiert. Woher weiß ich eigentlich, welche Module ich besuchen muss? Schauen Sie auf die Website und ins Modulhandbuch Ihres Studiengangs Mit der Online-Lernplattform Moodle vertraut machen Zu vielen Lehrveranstaltungen gibt es begleitende Online-Kurse über die Lernplattform Moodle. Die Lehrenden verwenden die Plattform ganz unterschiedlich. In den Kursen Ihres Studiengangs finden Sie z.B. Lernkontrollen, Skripte, nützliche Literatur etc. Oft muss man sich in den Kurs über einen Schlüssel einschreiben, diesen erhalten Sie nach der Belegung im my.h-da von den Lehrenden oder Sie werden in den Kurs eingeschrieben. Loggen Sie sich mit Ihrem h-da Account hier ein. Bedienungshinweise für Studienende gibt es hier . SuK Ein Teil Ihres Studiums besteht aus überfachlichen Modulen, dem sozial- und kulturwissenschaftlichen Begleitstudium, kurz: SuK. Für diese Module gibt es eigene Belegfristen, die Sie hier finden. Für Bac EIT: In Ihrem Studienplan finden Sie das Modul Technisches Englisch, dass Sie möglichst im ersten Semester belegen sollten. Als Voraussetzung für die Zulassung zum Kurs gilt die Einstufung auf Niveau B1. Dafür müssen Sie zunächst vor dem Vorlesungsbeginn einen Einstufungstest machen, den Sie hier finden. Falls Sie die nötigen Voraussetzungen nicht erfüllen, wird in der Regel ein Auffrischungskurs angeboten. Tipps zum Studium am FB EIT Regelmäßig auf aktuelle Nachrichten des Fachbereichs achten Schauen Sie täglich auf der Website Studienbetrieb nach. Machen Sie dies zur Routine, z.B. morgens beim Frühstück oder in der Bahn auf dem Weg zur Hochschule. Schauen Sie nach, ob sich Änderungen für Veranstaltungen ergeben, z.B. Ausfall wegen Krankheit oder Raumänderungen bei Prüfungen und finden Sie aktuelle Informationen zu Sprechstunden. Prüfungsordnung kennen Informieren Sie sich unbedingt zu den Prüfungsmodalitäten. Um zu wissen, welche Fristen Sie einhalten müssen, was Sie im Falle von Krankheit tun müssen, ob sie von der Prüfung zurücktreten können, wie viele Versuche Sie haben etc., lesen Sie die Prüfungsordnungen (BBPO – Besondere Bestimmungen der Prüfungsordnung und ABPO - Allgemeine Bestimmungen der Prüfungsordnung). Hier finden Sie alle wichtigen Dokumente Terminplan sichten Der Fachbereich veröffentlicht jedes Semester einen Terminplan auf seiner Homepage www.eit.h-da.de . Dort sind alle für Sie wichtigen Termine festgehalten, wie der Vorlesungsbeginn, der Anmeldungszeitraum für die Prüfungen, der Prüfungszeitraum, verschiedene Gremiensitzungen und Vieles mehr. Wichtig : Erstellen Sie sich einen eigenen Terminplan, in den Sie die wichtigen Termine eintragen. So verpassen Sie keine Fristen und verschaffen sich einen guten Überblick über das Semester. Dieser Semesterplan kann auch als Basis für die Lernplanung dienen. Informieren über die Inhalte der Lehrveranstaltungen des aktuellen Semesters Lesen Sie, welche Inhalte und Anforderungen in den Modulen auf Sie zukommen. Das finden Sie im Modulhandbuch, eine Art Inhaltsverzeichnis Ihres Studiums. Außerdem können Sie dort nachlesen, wozu sie z.B. Mathe und Programmieren machen müssen und welche Kompetenzen Sie in den jeweiligen Modulen erwerben, also was sie danach können sollten. Hier geht es zu den Modulhandbüchern . Wichtig : Jedes Semester erneut reinschauen. Nicht auf einmal durchlesen, sondern besser über die aktuell anstehenden Lehrveranstaltungen informieren! Vorpraktikum Haben Sie Ihr 8-wöchiges Vorpraktikum bereits abgeschlossen? Wenn nein, dann planen Sie unbedingt den Zeitraum ein, wann Sie dieses nachholen können. Sie müssen dieses Praktikum bis zum Ende des 3. Semesters vorweisen, um ins Vertiefungsstudium zugelassen zu werden. Bedenken Sie, dass zwischen Prüfungszeit und erneutem Vorlesungsbeginn keine 8 Wochen liegen! Außerdem steigen die Anforderungen in den kommenden Semestern, so dass eine gute Planung entscheidend ist. Wenden Sie sich bitte an den Ansprechpartner . Sie haben Fragen? Nehmen Sie Kontakt zu uns auf: erstsemester.eit@h-da . de